Ich bin JJ und werde zu den Gesellschaftsjagden im hiesigen Revier häufig eingeladen. Ich habe keinen BGS für dieses Revier und sehe mich somit als Gast. Bei geplanten Fuchsansitzen bin ich auch häufig mit dabei und darf laut rein mündlicher Absprache entsprechendes Raubwild und auch Schwarzwild bejagen. Sofern der Jagdpächter auch mit ansitzt, sehe ich als Gastjäger keine rechtlichen Probleme. Ich habe jedoch auch schon nach mündlicher Absprache mit dem Revierinhaber mehrfach nachts allein angesessen. Mit entsprechender Bewaffnung und nur die herrliche Ruhe sowie durch Fernglas oder Zieloptik den Anblick des Wildes im Mondschein genossen. Schriftlich habe ich nur den Personalausweis, den gültigen Jagdschein und die Waffenbesitzkarte dabei. Um in das Revier zu gelangen, fahre ich circa 5 km und habe auch noch einen Fußweg vor mir.
Wie schwerwiegend ist in einem solchen Fall –keinen BGS, absolute Einzeljagd, nur mündliche Absprache mit dem (den) Jagdpächter- meine rechtliche Situation?
Sollte ich (muss ich) in diesem Fall versuchen etwas schriftliches zu erhalten, und wie könnte dieses Schreiben aussehen?
Wie schwerwiegend ist in einem solchen Fall –keinen BGS, absolute Einzeljagd, nur mündliche Absprache mit dem (den) Jagdpächter- meine rechtliche Situation?
Sollte ich (muss ich) in diesem Fall versuchen etwas schriftliches zu erhalten, und wie könnte dieses Schreiben aussehen?