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Gelöschtes Mitglied 9162
Guest
Rhoenjaeger schrieb:Lass uns das bei bedarf per PN diskutieren um hier den Tröt nicht kaputt zu machen.
Nur Kurz es besteht ein feiner Unterschied ob du an einer vorhandenen Waffe die du bereits in deiner WBK eingetragen hast "erlaubnisfreie Arbeiten ausführst. wie z.B Schäfte änderst, Viesierungen änderst, Abzüge tauscht oder erlaubnispflichtige Komponenten wie Wechselläufe oder Linksverschlüße einlegst.
Das ist alles kein Thema.
Wenn du aber z.B. keine R93 in deiner WBK hast und dir bei Müller einen Wechsellauf kaufst, bei Meyer eine Sytemhülse und bei Lotte den Verschluß so ist das wenn du es zusammensetzt rechtlich gesehen das "Erschaffen" oder Bauen einer neuen erwerbspflichtigen Schußwaffe. UND DAZU BENÖTIGT MAN EINE ERLAUBNIS.
So schwer ist doch der Unterschied nicht zu verstehen ?
Verändern einer vorhandene in der WBK eingetragenen Waffe VS Zusammenbau einer Neuen