Problemwolf GW 950m hat von der Leyens Pony „Dolly“ gerissen

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Das war vor 3-4 Jahren meine Vorhersage:
Sobald sie anfangen, Pferde zu reißen, ist Schluss mit lustig. Denn dann spürt das Milieu, dass die aktuelle Politik trägt, den Schmerz. Ein paar weinende Grossbürgerstöchterchen in den Städten, werden hier mehr bewegen als DJV, LJV und alle anderen Verbände zusammen. Weil sie Angst um ihre Pferdchen haben oder sogar eines gerissen wurde. Das löst bei Mama und Papa Ohnmacht aus und dann "Muss der Wolf weg!". Das mag lächerlich klingen, aber es ist so.

Und zu Uschi:
Wenn man noch einen weiteren Beweis gebraucht hat, dass die Frau vollkommen ungeeignet für jedes Amt oberhalb des Elternbeirats ist, here you are. "Wenn es meine Familie betrifft, dann muss Brüssel natürlich aktiv werden". Hier wird ein privates Vorkommnis mit dem Amt vermischt. Wäre es ein anderes Pony gewesen, wäre es nicht über das Ülzener Tageblatt hinausgekommen. Für Amtsmissbrauch ist das sicher zu wenig, aber es zeugt von geistigen und charakterlichen Defiziten, die für Führungsfunktionen disqualifizieren.

(y)
 
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Es sollen man die Leute den Wolf erlegen, die sich bisher für den Schutz desselbigen stark gemacht haben.
Ein Jäger würde m.M. ein hohes Risiko eingehen, dass ein event. Abschuß geheim bleibt.
D.T.
 
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Das die Freigabe eines einzelnen Wolfes nicht zielführen ist, dürfte sich doch schon herumgesprochen haben. Es wird geschossen bis der Schaden aufhört. Vielleicht erwischt man den GW950m erst als Nummer 5? Wo ist das Problem? Der Wolfsbestand ist nicht bedroht und verkraftet ein solches Vorgehen locker außer bei denen wo die Gefühlsduselei das klare Denken übernommen hat.
Ich kann auf der Strecke nach Berlin ruhig alle Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben weil man schneller dort sein will. Aber wenn da nur ein Feldweg ist, nutzt das alles nichts.
Derartige Abschussfreigaben sind doch zuerst einmal nur purer Aktionismus. Man gestaltet die Rahmenbedingungen dann soweit um, das der Rohrkrepierer vorhersehbar ist.

Ich war ja immer für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Unser neuer Präsidentschaftskanditat Baron v. Lerchenfeld ist dagegen, kann sich aber eine Regelung wie beim Kormoran vorstellen. Kluge Entscheidung finde ich. Mir persönlich ist es doch egal auf welcher Rechtsgrundlage die Abschüsse erfolgen: Jagdgesetz oder Naturschutzrecht? Abfallbeseitigungsrecht? Alles egal, Hauptsache sie werden weniger...

Der Kormoran ist nicht im Jagdrecht. Über 10.000 werden in Bayern geschossen. Geht doch wenn man will!!
 
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Das die Freigabe eines einzelnen Wolfes nicht zielführen ist, dürfte sich doch schon herumgesprochen haben. Es wird geschossen bis der Schaden aufhört. Vielleicht erwischt man den GW950m erst als Nummer 5? Wo ist das Problem? Der Wolfsbestand ist nicht bedroht und verkraftet ein solches Vorgehen locker außer bei denen wo die Gefühlsduselei das klare Denken übernommen hat.
Ich kann auf der Strecke nach Berlin ruhig alle Geschwindigkeitsbegrenzungen aufheben weil man schneller dort sein will. Aber wenn da nur ein Feldweg ist, nutzt das alles nichts.
Derartige Abschussfreigaben sind doch zuerst einmal nur purer Aktionismus. Man gestaltet die Rahmenbedingungen dann soweit um, das der Rohrkrepierer vorhersehbar ist.

Ich war ja immer für die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht. Unser neuer Präsidentschaftskanditat Baron v. Lerchenfeld ist dagegen, kann sich aber eine Regelung wie beim Kormoran vorstellen. Kluge Entscheidung finde ich. Mir persönlich ist es doch egal auf welcher Rechtsgrundlage die Abschüsse erfolgen: Jagdgesetz oder Naturschutzrecht? Abfallbeseitigungsrecht? Alles egal, Hauptsache sie werden weniger...

Der Kormoran ist nicht im Jagdrecht. Über 10.000 werden in Bayern geschossen. Geht doch wenn man will!!

(y)
 
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Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht.
Ja, dann aber unter Ausschluss von jeglicher Wildschadensregelung. Und ich möchte vorher Wissen wie die dann gesetzliche Hegeverpflichtung bei dieser Wildart zu verstehen ist. Es gebe auch die Möglichkeit außerhalb des Jagdrechtes eine Ausnahmereglung per Verordnung zu erlassen. Diese könnte auch eine jähliche Quote festsetzen.
 
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Die Aufnahme ins Jagdrecht hat doch nicht automatisch mit Wildschadensersatzpflicht zu tun. Es betrifft nur Schalenwild, Fasan und Kaninchen. Fuchs, Hase, Gänse (!!!) und viele andere Arten sind von der Ersatzpflicht nicht betroffen. Grundvoraussetzung für die Ersatzpflicht ist doch, dass der Jäger aktiv durch Abschuss den Schaden verringern kann. Das geht bei diesen Arten wo Ersatzpflicht besteht. Aber doch nicht beim Wolf, wo im Moment die Erkrankungsrate mit Dachstuhlkrebs einer wohlstandsverwahrlosten Gesellschaft keine weiteren Sorgen hat.

Manche Bundesländer haben Nutrias ins Jagdrecht genommen. Die machen gewaltige Schäden. Oder wir in Bayern den Mink der die Fischteiche leerfrisst.

Natürlich kann jeder Verpächter in den Pachtvertrag alles mögliche an sonst. Verpflichtungen aufnehmen. Aber er muss auch jemand finden der das unterschreibt.

Hegepflicht steht auf dem Papier aber viele Gewinner der Kulturlandschaft wie z.B. der Fuchs brauchen keine Hege, außer der mit Waffe und Falle.
Meint Ihr wir bekommen eine Fütterungspflicht für die Grauen, wenn sie im Winter die Ortschaften belagern? 😂

Achja noch was vergessen: Viele Kaskoversicherer sprechen nur von "Haarwild".
Also im Ernstfall wird das nix mit dem 20kg-Biber oder den 35kg-Wolf.
Dabei ist die Pirellibande doch der beste Wolfsjäger hierzulande...
 
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Manche Bundesländer haben Nutrias ins Jagdrecht genommen.
Und ich bin so froh, dass Nutria und Bisam in NRW nicht im Jagdrecht stehen, sondern per Erlass zur Schädlingsbekämpfung geregelt sind. Die Schäden durch diese Arten an Deichen, Uferböschungen und Feldfrüchten sind erheblich.

Welchen Vorteil versprichst du dir denn von der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht?
 
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in Niedersachsen ist der Bisam nicht im Jagdrecht. Schau mal unter „Dienstgebiete der Bisamjäger“. Die sechs ! Bisamjäger sollen etwas Substantielles bewirken können? Nie im Leben.

Bis der dann anrückt, sind die Bisame schon an Altersschwäche gestorben; deshalb ist die Hündin unserer Nachbarn so erfolgreich. Die schnappt sich die Bisame, wenn sie durch den Graben hinter den Häusern ziehen und erlegt jedes Jahr rd ein Dutzend. Und legt sie dann vor die Tür.👍
 
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Aufnahme ins Jagdrecht beeinhaltet idR Hegepflicht, Aneignungsrecht und Elterntierschutz, sowie p.19 etc. (Nachtsicht, Lampen, …)

Gleichstellung bzw. Erlass kann recht spezifisch sein, zeitlich beschränkt und nur Teilbereiche übernehmen. Und ist politisch unkomplizierter.
 
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Und ich bin so froh, dass Nutria und Bisam in NRW nicht im Jagdrecht stehen, sondern per Erlass zur Schädlingsbekämpfung geregelt sind. Die Schäden durch diese Arten an Deichen, Uferböschungen und Feldfrüchten sind erheblich.

Welchen Vorteil versprichst du dir denn von der Aufnahme des Wolfes in das Jagdrecht?
Nutria kann wirklich ordentlich was kaputt machen, zeigt sich jetzt beim regennassen, schweren Boden aktuell sehr gut.
PHOTO-2023-01-28-11-48-24.jpg

Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht in NDS bietet zumindest eine gewisse Rechtsicherheit bei angeordneten Entnahmen und verunfallten Wölfen.
Vorher was das eine noch extremere Gradwanderung.
 
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Rechtssicherheit für die regelmäßige Entnahme bietet nur eine Herabstufung des Schutzstatus auf EU Ebene. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeits erfordert immer noch den Ministerentscheid zur Entnahme. Eine Zuordnung des Wolfes ins Jagdrecht bringt nur Vorteile, wenn dann z. B. über Abschusspläne eine nicht bestandgefährdende, regelmäßige Entnahme geregelt werden kann. Diese kann aber nicht stattfinden da dem der EU weite Schutzstatus dieser Art entgegen steht. So bringt das ganze mit dem Jagdrecht nix.
 
G

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Guest
Rechtssicherheit für die regelmäßige Entnahme bietet nur eine Herabstufung des Schutzstatus auf EU Ebene. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeits erfordert immer noch den Ministerentscheid zur Entnahme. Eine Zuordnung des Wolfes ins Jagdrecht bringt nur Vorteile, wenn dann z. B. über Abschusspläne eine nicht bestandgefährdende, regelmäßige Entnahme geregelt werden kann. Diese kann aber nicht stattfinden da dem der EU weite Schutzstatus dieser Art entgegen steht. So bringt das ganze mit dem Jagdrecht nix.
Bin jetzt kein Jurist , dass sehe ich aber anders. Wenn der Wolf mit gebrochenen Beinen an der Straße liegt , kann man einen Fangschuss geben, wenn er den Status „Wild“ hat. Wenn er kein „ Wild“ ist, muss man erst auf die Polizei warten?
 

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