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Es bietet schon eine gewisse Rechtssicherheit da der Wolf in Niedersachsen jetzt nun mal dem Jagdrecht unterliegt und der Jäger entsprechend zuständig ist.Rechtssicherheit für die regelmäßige Entnahme bietet nur eine Herabstufung des Schutzstatus auf EU Ebene. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeits erfordert immer noch den Ministerentscheid zur Entnahme. Eine Zuordnung des Wolfes ins Jagdrecht bringt nur Vorteile, wenn dann z. B. über Abschusspläne eine nicht bestandgefährdende, regelmäßige Entnahme geregelt werden kann. Diese kann aber nicht stattfinden da dem der EU weite Schutzstatus dieser Art entgegen steht. So bringt das ganze mit dem Jagdrecht nix.
Das hindert natürlich keinen Grünen/BUND/Wolfsfreunde/etc. gegen jede angeordnete Entnahme zu klagen und auch den ausführenden Jäger weiterhin anzuzeigen.
Wie du schon schreibst, hier steht die fehlende Jagdzeit und die EU-Schutzverordnung immer noch im Weg.
Es ist nicht viel aber zumindest ein bisschen besser
Da wäre ich immer noch Vorsichtig, eigentlich müsste ein Tierarzt feststellen das der Wolf nicht mehr zu Retten ist.Bin jetzt kein Jurist , dass sehe ich aber anders. Wenn der Wolf mit gebrochenen Beinen an der Straße liegt , kann man einen Fangschuss geben, wenn er den Status „Wild“ hat. Wenn er kein „ Wild“ ist, muss man erst auf die Polizei warten?
In Ausnahmefällen, also wenn ein Tierarzt nicht rechtzeitig da sein kann, darf der Jäger inzwischen diese Entscheidung auch selbst fällen aber übernimmt dann natürlich die Verantwortung und besagte Akteure werden ihn wohl Anzeigen.
Gibt in einer anderen Jagdzeitung die wie eine Jagdart heißt ein Interview mit einer Juristin zu dem Thema.
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