Problemwolf GW 950m hat von der Leyens Pony „Dolly“ gerissen

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Rechtssicherheit für die regelmäßige Entnahme bietet nur eine Herabstufung des Schutzstatus auf EU Ebene. Die Aufnahme des Wolfes ins Jagdrecht mit ganzjähriger Schonzeits erfordert immer noch den Ministerentscheid zur Entnahme. Eine Zuordnung des Wolfes ins Jagdrecht bringt nur Vorteile, wenn dann z. B. über Abschusspläne eine nicht bestandgefährdende, regelmäßige Entnahme geregelt werden kann. Diese kann aber nicht stattfinden da dem der EU weite Schutzstatus dieser Art entgegen steht. So bringt das ganze mit dem Jagdrecht nix.
Es bietet schon eine gewisse Rechtssicherheit da der Wolf in Niedersachsen jetzt nun mal dem Jagdrecht unterliegt und der Jäger entsprechend zuständig ist.
Das hindert natürlich keinen Grünen/BUND/Wolfsfreunde/etc. gegen jede angeordnete Entnahme zu klagen und auch den ausführenden Jäger weiterhin anzuzeigen.

Wie du schon schreibst, hier steht die fehlende Jagdzeit und die EU-Schutzverordnung immer noch im Weg.

Es ist nicht viel aber zumindest ein bisschen besser
Bin jetzt kein Jurist , dass sehe ich aber anders. Wenn der Wolf mit gebrochenen Beinen an der Straße liegt , kann man einen Fangschuss geben, wenn er den Status „Wild“ hat. Wenn er kein „ Wild“ ist, muss man erst auf die Polizei warten?
Da wäre ich immer noch Vorsichtig, eigentlich müsste ein Tierarzt feststellen das der Wolf nicht mehr zu Retten ist.
In Ausnahmefällen, also wenn ein Tierarzt nicht rechtzeitig da sein kann, darf der Jäger inzwischen diese Entscheidung auch selbst fällen aber übernimmt dann natürlich die Verantwortung und besagte Akteure werden ihn wohl Anzeigen.

Gibt in einer anderen Jagdzeitung die wie eine Jagdart heißt ein Interview mit einer Juristin zu dem Thema.
 
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Ich versuche es mal an folgendem Zitat aus Land & Forst. Dieser dröselt Jagdrecht contra EU Schutzstatus/Bundesnaturschutzrecht ein wenig auf:
"Die Grünen im Landtag lehnten den Vorstoß jedoch ab. "Das ist reine Symbolpolitik der Groko aus SPD und CDU", heißt es dazu von Fraktionsvize Christian Meyer. Auch nach einer förmlichen Aufnahme ins Jagdrecht bleibe der Wolf ganzjährig geschützt und dürfe nicht bejagt werden. "Wölfe bekämen denselben Status wie Seehunde, die ebenfalls im Jagdrecht aufgenommen sind, aber als streng geschützte Art eine vollständige Schonzeit haben", erklärt Meyer weiter. Dennoch: an der rechtlichen Zulässigkeit bei der Entnahme von Problemwölfen, werde sich nichts ändern."

"Im Gesetzesentwurf heißt es: "Liegt eine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung vor, kann die Jagdbehörde durch Verfügung für einen oder mehrere Jagdbezirke eine Jagdzeit für die Erlegung eines oder mehrerer Wölfe festlegen." Doch auch wenn der Wolf nun in das Jagdrecht aufgenommen wird, ändere dies nichts an seinem Schutzstatus, betone die SPD-Abgeordnete Karin Logemann."
 
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Da wäre ich immer noch Vorsichtig, eigentlich müsste ein Tierarzt feststellen das der Wolf nicht mehr zu Retten ist.
In Ausnahmefällen, also wenn ein Tierarzt nicht rechtzeitig da sein kann, darf der Jäger inzwischen diese Entscheidung auch selbst fällen aber übernimmt dann natürlich die Verantwortung und besagte Akteure werden ihn wohl Anzeigen.
(y)
 
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Es bietet schon eine gewisse Rechtssicherheit da der Wolf in Niedersachsen jetzt nun mal dem Jagdrecht unterliegt und der Jäger entsprechend zuständig ist.
Das hindert natürlich keinen Grünen/BUND/Wolfsfreunde/etc. gegen jede angeordnete Entnahme zu klagen und auch den ausführenden Jäger weiterhin anzuzeigen.

Wie du schon schreibst, hier steht die fehlende Jagdzeit und die EU-Schutzverordnung immer noch im Weg.

Es ist nicht viel aber zumindest ein bisschen besser

Da wäre ich immer noch Vorsichtig, eigentlich müsste ein Tierarzt feststellen das der Wolf nicht mehr zu Retten ist.
In Ausnahmefällen, also wenn ein Tierarzt nicht rechtzeitig da sein kann, darf der Jäger inzwischen diese Entscheidung auch selbst fällen aber übernimmt dann natürlich die Verantwortung und besagte Akteure werden ihn wohl Anzeigen.

Gibt in einer anderen Jagdzeitung die wie eine Jagdart heißt ein Interview mit einer Juristin zu dem Thema.
Nix würde ich bei dem Grauen selber entscheiden bei dem Ärger dee dann drohen könnte. Polizei rufen und gut ist. Alternativ einen Grünen Vertreter aus der Gegend.
 
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Versteh mich nicht falsch, ich kann das nachvollziehen. Finds aber trotzdem traurig, kein Tier sollte unnötig leiden.:(
Ich möchte auch nicht leiden, und das würde ich wenn mich einer der Spezialisten erkennen und anzeigen würde. Mit all dem drum herum was passieren könnte. Da wiegt der „Eigenschutz“ für mich persönlich mehr, auch wenn mir das Tier leid täte…
 
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Also was du vorschlagst ist, alle Wölfe wahllos erschießen. Wo finden die Wölfe in D, Ö, Fra, Ita denn noch größere Gebiete ohne Nutztierhaltung? Wahllos erschießen haben unsere Vorfahren schon gemacht und was dabei rauskam wissen wir ja. In Ö z.B. haben nicht sehr viele Wölfe (auch wenn gern das Gegenteil propagiert wird) Umso wichtiger, dass wir gleich mit einem soliden Management beginnt. So wie beim Schalenwild auch.
Für wie blöd hältst Du eigentlich einen Wolf?
Ich wette eine Kiste Bier, dass selbst bei flächedeckender, unbegrenzter Abschussfreigabe nicht mal der Zuwachs zur Strecke kommen würde. Von einer Bestandsreduzierung ganz zu schweigen...
Gruß-Spitz
 
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...PS: Wild, und somit auch der Wolf, sollte erlegt und nicht erschossen werden. Nur meine persönliche Meinung!!
Das sehe ich genau so und es stört mich ebenfalls.
Erschießen kann man sich selber, seinen Nachbarn, einen Politiker.
Tiere werden erlegt (jagdl.) oder geschossen.
Unsere Sprache ermöglicht derartige Feinheiten!
Auch wenn sich das nicht jedem erschließt...
Gruß-Spitz
 
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Und
Für wie blöd hältst Du eigentlich einen Wolf?
Ich wette eine Kiste Bier, dass selbst bei flächedeckender, unbegrenzter Abschussfreigabe nicht mal der Zuwachs zur Strecke kommen würde. Von einer Bestandsreduzierung ganz zu schweigen...
Gruß-Spitz
Und wie haben das unsere Vorfahren dann geschafft? 🤔
 
G

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Guest
Da wäre ich immer noch Vorsichtig, eigentlich müsste ein Tierarzt feststellen das der Wolf nicht mehr zu Retten ist.
In Ausnahmefällen, also wenn ein Tierarzt nicht rechtzeitig da sein kann, darf der Jäger inzwischen diese Entscheidung auch selbst fällen aber übernimmt dann natürlich die Verantwortung und besagte Akteure werden ihn wohl Anzeigen.

Gibt in einer anderen Jagdzeitung die wie eine Jagdart heißt ein Interview mit einer Juristin zu dem Thema.
Warum Tierarzt und Warum Anzeige? Bzw. Wo steht das?
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, darf man den Fangschuss geben.
Ich habe sogar schonmal ner Katze in einem Wohngebiet den Fangschuss gegeben, da die Polizei mich darum gebeten hat.
Man sollte sich halt schon sicher sein, dass das Tier schwer krank ist. Abkürzen von Leiden geht vor allem.
Und wenn man einen Arsch in der Hose hat, lässt man kein Tier sinnlos leiden.
 
G

Gelöschtes Mitglied 13565

Guest
Warum Tierarzt und Warum Anzeige? Bzw. Wo steht das?
Tiere, die dem Jagdrecht unterliegen, darf man den Fangschuss geben.
Ich habe sogar schonmal ner Katze in einem Wohngebiet den Fangschuss gegeben, da die Polizei mich darum gebeten hat.
Man sollte sich halt schon sicher sein, dass das Tier schwer krank ist. Abkürzen von Leiden geht vor allem.
Und wenn man einen Arsch in der Hose hat, lässt man kein Tier sinnlos leiden.


Also Benji hat das Prozedere korrekt- für Niedersachsen- aufgezählt, nachlesen kann man das im Jagdgesetz des Bundeslandes, §28b Sonderregelungen für den Wolf.


CdB
 
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Die Aufnahme ins Jagdrecht hat doch nicht automatisch mit Wildschadensersatzpflicht zu tun. Es betrifft nur Schalenwild, Fasan und Kaninchen. Fuchs, Hase, Gänse (!!!) und viele andere Arten sind von der Ersatzpflicht nicht betroffen. Grundvoraussetzung für die Ersatzpflicht ist doch, dass der Jäger aktiv durch Abschuss den Schaden verringern kann. Das geht bei diesen Arten wo Ersatzpflicht besteht. Aber doch nicht beim Wolf, wo im Moment die Erkrankungsrate mit Dachstuhlkrebs einer wohlstandsverwahrlosten Gesellschaft keine weiteren Sorgen hat.

Manche Bundesländer haben Nutrias ins Jagdrecht genommen. Die machen gewaltige Schäden. Oder wir in Bayern den Mink der die Fischteiche leerfrisst.

Natürlich kann jeder Verpächter in den Pachtvertrag alles mögliche an sonst. Verpflichtungen aufnehmen. Aber er muss auch jemand finden der das unterschreibt.

Hegepflicht steht auf dem Papier aber viele Gewinner der Kulturlandschaft wie z.B. der Fuchs brauchen keine Hege, außer der mit Waffe und Falle.
Meint Ihr wir bekommen eine Fütterungspflicht für die Grauen, wenn sie im Winter die Ortschaften belagern? 😂

Achja noch was vergessen: Viele Kaskoversicherer sprechen nur von "Haarwild".
Also im Ernstfall wird das nix mit dem 20kg-Biber oder den 35kg-Wolf.
Dabei ist die Pirellibande doch der beste Wolfsjäger hierzulande...

(y)
 

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