Hallo zusammen,
ein Freund hat über ein Online Verkaufsportal einen Porzellanartikel in einem Privatverkauf an einen privaten Käufer verkauft und mit einem Versanddienstleister ausreichend verpackt verschickt. Dies war so in der Anzeige angegeben.
Der Käufer behauptet nun, dass der Artikel beschädigt bei ihm angekommen ist. Der Versanddienstleister trägt leider den Schaden nicht und der Käufer verlangt die volle Kaufsumme zurück. Der Käufer lässt sich auf keine Einigung ein und ist von Anfang an sehr beleidigend.
Bei meiner Recherche hat sich ergeben, dass der Käufer bei Privatverkäufen das Transportrisiko trägt. Er muss den Kaufpreis zahlen, auch wenn er die Ware nicht oder mangelhaft erhält §446 BGB.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php...dungskauf__K%E4ufer%20tr%E4gt%20Versandrisiko
Liege ich in der Annahme richtig, das der Verkäufer das Geld nicht erstatten muss? Es geht um ca. 300€ und dafür möchte dieser keinen Anwalt einschalten.
ein Freund hat über ein Online Verkaufsportal einen Porzellanartikel in einem Privatverkauf an einen privaten Käufer verkauft und mit einem Versanddienstleister ausreichend verpackt verschickt. Dies war so in der Anzeige angegeben.
Der Käufer behauptet nun, dass der Artikel beschädigt bei ihm angekommen ist. Der Versanddienstleister trägt leider den Schaden nicht und der Käufer verlangt die volle Kaufsumme zurück. Der Käufer lässt sich auf keine Einigung ein und ist von Anfang an sehr beleidigend.
Bei meiner Recherche hat sich ergeben, dass der Käufer bei Privatverkäufen das Transportrisiko trägt. Er muss den Kaufpreis zahlen, auch wenn er die Ware nicht oder mangelhaft erhält §446 BGB.
http://www.jura-basic.de/aufruf.php...dungskauf__K%E4ufer%20tr%E4gt%20Versandrisiko
Liege ich in der Annahme richtig, das der Verkäufer das Geld nicht erstatten muss? Es geht um ca. 300€ und dafür möchte dieser keinen Anwalt einschalten.