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Liege ich in der Annahme richtig, das der Verkäufer das Geld nicht erstatten muss? Es geht um ca. 300€ und dafür möchte dieser keinen Anwalt einschalten.
Moin,
Der Teufel kann im Detail liegen: z.B. könnte vom Empfänger behauptet werden, die Sache wäre unzureichend verpackt gewesen. Die pure Behauptung reicht aber nicht, das muss schon noch weiter unterlegt werden (sofern es nicht offenkundig ist) und "ernst" wird es erst, wenn versucht wird, den Anspruch vor Gericht durchzusetzen.
Wenn alles ordnungsgemäß gemacht wurde, können Schreiben vom Rechtsanwalt des Käufers getrost gelocht und abgeheftet werden. Es ist weder nötig einen eigenen Anwalt zu beauftragen, noch überhaupt darauf zu reagieren. Man nimmt es lediglich zur Kenntnis.
Reagieren - auch im Sinne: eigenen Anwalt beauftragen - sollte und muss man erst, wenn gelbe Post mit Postzustellungsurkunde (PZU) kommt.
Also, entspannt und munter bleiben!
Schnepfenschreck.