Positionspapier des DJV zum Drohneneinsatz bei der Jagd

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Das hängt von der Drohne (eingesetzte Technik) und von der Erfahrung und Geduld des Piloten ab. Im Prinzip aber: ja.
Wie bei der Kitz Rettung ist es natürlich von großem Vorteil morgens vor Sonnenaufgang zu fliegen. Es geht aber auch bei bedecktem Himmel bei weiten Reihen ohne Probleme.
 
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Das gilt aber immer, egal ob es nun erlaubt ist oder nicht.
Nach der Logik müsste man auch Wärmebild- und Nachtaichttechnik verbieten, denn damit wird auch in der Nacht Reh- und Rotwild erlegt.

Das ist ja auch das gefährliche an vielen Positionen des DJV. Wenn die Interessenvertretung der Jägerschaft selbst nach Verboten ruft, ist das für den Gesetzgeber doch ein Freifahrtschein, uns das Leben unnötig schwer zu machen.


Wenn man sich darauf einigen könnte, dass alles waidgerecht ist, was dazu beiträgt, Störungen und Leid für das Wild zu reduzieren, wäre schön viel gewonnen.
Der schillernde Begriff der Waidgerechtigkeit beinhaltet div. Aspekte, wie etwa Sportlichkeit, oder einer Entkommenschance für das Wild, die den Tierschutz teils konterkarieren.
Eine schwimmende Ente zu erlegen ist beispielsweise nicht waidgerecht, obwohl hier die größte Wahrscheinlichkeit besteht das Tier sofort tödlich und ohne Leid zu treffen. Eine Ente im Flug zu beschießen ist dagegen waidgerecht, trotz höherer Wahrscheinlichkeit den Vogel so nur „anzubleien“.

Guillermo
 
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Die Argumentation des DJV ist leider nicht wirklich gut ausgeführt und damit schlicht unbegründet. Als einziger Grund gegen den Einsatz von Drohnen wird "Waidgerechtigkeit" angeführt. Dazu sagt der DJV jedoch, Zitat:
Welche Handlungen insoweit Waidgerecht sind und welche nicht, kann nicht allgemein und erschöpfend im Detail festgelegt werden. Vielmehr ist jeder Einzelfall gesondert zu beurteilen und abhängig vom Motiv des Handelnden, dem Objekt dieser Handlung und dem Ort des Geschehens. (...) Es gehört zu den Pflichten des verantwortungsbewussten Jägers, sein Handeln im Hinblick auf die Jagdethik, einschließlich der Grundsätze der Weidgerechtigkeit, ständig zu prüfen und kritisch zu hinterfragen.
(Quelle: DJV, Einsatz von Drohnen)

Es kommt also im Grunde bei einer gesetzlich nicht verbotenen Technik nur darauf an, diese verantwortungsbewusst einzusetzen. Bei einer DJ großflächig nicht mehr (und anderes) Wild zu beunruhigen, als zum Erreichen des beabsichtigten Jagderfolgs nötig, könnte ein solches verantwortungsvolles Handeln sein. Dafür könnte auch der Einsatz einer WB-Drohne hilfreich sein.

Ich sehe nach wie vor den Einsatz von Nachtsicht- und Wärmebildtechnik bei der Jagd kritisch; aus verschiedenen Gründen, die ich jetzt mal nicht weiter ausführen möchte. Jedoch haben sich die Jagdverbände größtenteils dafür ausgesprochen und nun bekommt man die Zahnpasta nicht mehr in die Tube. Da nutzt ein solches undifferenziertes "Positionspapier" doch überhaupt nichts. Es wird nur dazu führen, die organisierte Jägerschaft ein weiteres Mal als rückständige Trottel dastehen zu lassen.

Ich hätte mir hier vom DJV gewünscht, statt einer generellen Ablehnung eher eine offene Haltung einzunehmen und differenziert Szenarien zu beschreiben, in denen der Einsatz bei der wirklichen Jagdausübung (Nebenschauplatz: Ist Jungwildrettung tatsächlich Jagdausübung?) einen Beitrag zur Waidgerechtigkeit leisten kann.
 
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