Position Herzstich

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Würdet ihr lieber neben dem Stück stehen bleiben, zusehen wie es klagt und schlegelt und auf die Polizei/JAB warten? Ich könnte das nicht und hätte auch so gehandelt.
 
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Buschläufer schrieb:
Wenn ich zündeln wollte, würde ich ja fragen ob er die Strecke auch ordentlich verblasen hat.
Du wirst lachen, das Stück war sozusagen schon vor- verblasen, denn ich kam gerade von der Bläserprobe. Ich werde ihm dennoch mein nächstes (streckenloses) Reh-Tod widmen, obwohl es ihm als Schmalreh nicht zusteht. Ein Autounfall jedoch auch nicht und da wird sich das hoffentlich ausgleichen.
 
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mauser_66 schrieb:
Wie auch immer, JS oder nicht, und ohne rechtliche Wertung. Ich wuesste gerne, was Du anschliessend mit dem Stueck gemacht hast?
Doch wenn Du das dann wüßtes, wär die ganze schöne Spannung, Vermutung und Ahnung weg und glauben würdest Du es vielleicht auch nicht. :cry: Also frage nicht und spekuliere lieber! :lol: Schließlich hab ich auch immer einen Spaten im Auto, zum Schaufeln und Schnauze halten.
 
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mauser_66 schrieb:
Wie auch immer, JS oder nicht, und ohne rechtliche Wertung. Ich wuesste gerne, was Du anschliessend mit dem Stueck gemacht hast?
Da er weiß, dass er das Herz verfehlt hat, muss er es wohl aufgebrochen haben.
(Und anschließend den JAB verständigt, nehme ich an.)
 
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frodo schrieb:
mauser_66 schrieb:
Wie auch immer, JS oder nicht, und ohne rechtliche Wertung. Ich wuesste gerne, was Du anschliessend mit dem Stueck gemacht hast?
Da er weiß, dass er das Herz verfehlt hat, muss er es wohl aufgebrochen haben.
(Und anschließend den JAB verständigt, nehme ich an.)

Davon gehe ich ja aus, er hatte es nur nicht erwaehnt.
 
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frodo schrieb:
Da er weiß, dass er das Herz verfehlt hat, muss er es wohl aufgebrochen haben.
(Und anschließend den JAB verständigt, nehme ich an.)

Oder dem JAB beim Aufbrechen zugeschaut. Oder irgendwas anderes. Oder er hat sich die Geschichte bloss ausgedacht. Als ob das ne Rolle spielen würde.

Wenn ein Stück in einem solchen Zustand im Graben liegt, interessiert das BJG erstmal garnicht. Angesagt ist das TierSchG und wer die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten hat (JS oder nicht) ist angehalten, das Stück zu erlösen.

(Wenn's ein Wolf ist, muss der dummerweise weiter leiden, bis sich ein Tierarzt findet, der das Risiko auf sich nimmt, ihn zu euthanasieren. Selber schuld, hätt ja bloss nicht als Wolf auf die Welt oder nach D kommen brauchen)
 
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Guruguru schrieb:
Hinack schrieb:
...
In welchem Absatz beschreibt der § 292 die unterschiedliche Behandlung von Jagdscheininhaber, Jagdprüfungsbesteher und anderen potentiellen Wilderern?....
Wenn du § 292 StGB meinst, in keinem; weil dazu etwas in § 294 steht. ;)
Wo genau?
§ 294
In den Fällen des § 292 Abs. 1 und des § 293 wird die Tat nur auf Antrag des Verletzten verfolgt, wenn sie von einem Angehörigen oder an einem Ort begangen worden ist, wo der Täter die Jagd oder die Fischerei in beschränktem Umfang ausüben durfte.
 
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Guruguru schrieb:
.44-40 schrieb:
....
(Wenn's ein Wolf ist, muss der dummerweise weiter leiden, bis sich ein Tierarzt findet, der das Risiko auf sich nimmt, ihn zu euthanasieren. Selber schuld, hätt ja bloss nicht als Wolf auf die Welt oder nach D kommen brauchen)

Das TierSchG unterscheidet nicht nach Tierarten, solange es Wirbeltiere sind. Warum muss der Wolf warten, wenn doch (laut dir) das TierSchG gilt und jedermann zur "Erlösung" angehalten ist?

Tja, das musst du schon den zuständigen Richter fragen.

http://www.hunsrueckwilderer.de/2010/11/urteil-bestatigt-fangschu-auf-wolf-ist.html

(Ich find auf die schnelle keine bessere Quelle, aber Google ist dein Freund).
 
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Logiophob schrieb:
november schrieb:
Logiophob schrieb:
Taschenmesser des WIld und Hund Abos?
Naja... Ob das nen gescheites Werkzeug fürs Abfangen ist, darüber kann man auch diskutieren.

Immer noch besser als zugucken.

Ich dachte jetzt mindestens an eine feststehende Klinge.
Von zugucken hat ja keiner was gesagt...

Gescheites Werkzeug ist das beste, was gerade zur Hand ist um das Leiden zu verringern und wenn es nur ein Taschenmesser ist, dann ist es halt nur ein Taschenmesser. Ein Messer mit feststehender, langer und scharfer Klinge ist wenn vorhanden natürlich vorzuziehen, da brauchen wir nicht weiter drüber reden.. es geht aber auch mit einem Schweizer Taschenmesser, klick Bild:

 
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Logiophob schrieb:
Ich dachte jetzt mindestens an eine feststehende Klinge.
Also als richtiger Jäger weiß man doch, daß das Werbegeschenk-Taschenmesser des Wild-und-Hund-Abos eine feststellbare Klinge und sogar eine fortlaufende Nummerierung hat. Na saache bloß, das war Dir nicht bekannt. :shock:
 

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