Polizist/in schießt auf männliches Rindvieh

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Ich kenne Metzger, die der Wirkung der Bolzenschußapparate weniger vertrauten als ner .22 Hornet oder 9 mm Para.

Im übrigen betäubt der Bolzenschußapparat nur. Das Abstechen muss dann unmittelbar erfolgen.

Du solltets deinem Bekanntenkreis einer Kritischen Betrachtung unterziehn...

kein Metzker; der sein Handwerk ernst nimmt; würde zum Bedäuben eine .22 Hornet oder 9 Para einsetzen... oder iregnt eine andere Schußwaffe die dann Fleisch durch
durch sich expandierende Gase bei Aufgesetzten Mündungen noch Blei- oder andere Schwermetallhaltigen Deformiernden und Spliternden Fragmenten entwerten...

( Übrigens : seit BSE ist das auch für die Schlachtung nicht mehr zulässig : das Rückenmark in Hinstamm; welches für BSE-Untersuchungen benötigt wird; könnte dadurch beschädigt werden was zum Verwerfen des gesamten Stückes führt..)

Des weitern erschliest sich mir wirklich nicht woher du deine Weisheiten über das Sach- und Fachwissen dritter beziehen willst;
berufst dich dich selber offenbar auf :" Kenne einen, Bekannter; Onkel einer Cusine dritten Grades; wie Opa früher immer erzählt hat....".. was allerdings schon auf einen emensen Fundus bezüglich Fachwissen schliesen läßt.

( Wen du dir den You-toub-Link des Eingangspostings angesehen hast; wirst du sehen das das ( übrigens sehr leichte ) Rind auf die Treffger Überhaupt nicht Reagiert hat !

Währe das Tier Agresiv geworden ( was übrigens schnell bei nichttötlichen Kopftreffern pasieren kann; wen Rinder ihr eigenes Blut riechen führt das i.d R zum Adrenalinausstoß und zur gesteigerten Agresivität... ) hätte es bis zum Exodus oder Bewegungsunfähigkeit bei der Puplikumsdichte viel Leid anrichten können.


Zur Handhabung des Betäubens von Rinder mittel Schussaparaten und/oder Bolzenschussgeräten : Die Tiere müssen vor der Betäubung Fixiert werden; um deren Bewegungsradius zum Schutz der Beteiligten Menschen einzugrenzen; auf Schlachthöfen wird das in Massiven Boxen gemacht; wo die Tiere Seitlich; und der Längsrichtung; und am Aufsteigen gehindert werden. Kein Schlachter der was von der Materie kennt wird ein Rind; welches nur Ungenügend Fixiert ist ( einfacher Strick am Halfter reicht nicht..) zum Selbstschutz mit einem Bolzenschußgerät betäuben und sich dann dem Zuckenden; Schalgenden und windeneden Muskelberg zu nahe treten umd den Tot durch Ausbluten mit dem Messer einzuleiten !

Fixieren wen du ausgebrochen Tiere auf Distanz durch Schußwaffen zur Gefahrenabwehr töten willst ist schlichtweg unmöglich... und überflüssig : sind die Tiere so fixiert; erübrigt sich die Tötung weil die Gefahr gebannt ist.


Also hör auf das täten eines Rindes mit dem Betäuben zur Schlachtung zu vergleichen. Das sind vollkomen unterschiedliche Dinge. Beim Töten durch Geschoßeinwirkung muß der Tot durch Blutentzug des Hirns herbei geführt werden; entweder wen der Motor des Pumpwerks ( Herz ) oder des Hydraulische Sytem ( Blutgefäse ) in einem Zustand versetzt werden wo kein Blut mehr ins Hirn kommt;
bei einem Schuß/ Bolzenschuss und Beschädigung von Teilen des Hirnes ist das Tier nicht sofort tot; sondern Exidationen laufen weiter; auch weil das Hirn selber nicht über größere Blutgefäse verfügt. Den Tot kannst du auch durch Zerstörung des gesamten ZNS herbei führen; nur das wirst du nicht mit einer einzelnen Hornet oder 9 Para schaffen.

TM
 
G

Gelöschtes Mitglied 15851

Guest
kein Metzker; der sein Handwerk ernst nimmt; würde zum Bedäuben eine .22 Hornet oder 9 Para einsetzen... oder iregnt eine andere Schußwaffe die dann Fleisch durch
durch sich expandierende Gase bei Aufgesetzten Mündungen noch Blei- oder andere Schwermetallhaltigen Deformiernden und Spliternden Fragmenten entwerten...

( Übrigens : seit BSE ist das auch für die Schlachtung nicht mehr zulässig : das Rückenmark in Hinstamm; welches für BSE-Untersuchungen benötigt wird; könnte dadurch beschädigt werden was zum Verwerfen des gesamten Stückes führt..)

Das ist nicht ganz richtig.
Es gibt einen beschwerlichen Weg, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen um seine Rinder auf der Weide schießen zu dürfen.
http://www.tierschutz-tvt.de/fileadmin/tvtdownloads/merkblatt136_2013_nov.pdf
Ein Freund hat diese Genehmigung und produziert von der Aufzucht über die Haltung bis zur Schlachtung und Reifung hochqualitatives Rindfleisch.

Der hier:
http://www.spiegel.de/wissenschaft/...ng-bauer-schiesst-rinder-selbst-a-430568.html
hat auch eine Schießerlaubnis und hat das Ganze in die Öffentlichkeit gebracht.
 
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Du solltets deinem Bekanntenkreis einer Kritischen Betrachtung unterziehn...

kein Metzker; der sein Handwerk ernst nimmt; würde zum Bedäuben eine .22 Hornet oder 9 Para einsetzen... oder iregnt eine andere Schußwaffe die dann Fleisch durch durch sich expandierende Gase bei Aufgesetzten Mündungen noch Blei- oder andere Schwermetallhaltigen Deformiernden und Spliternden Fragmenten entwerten...
Erstens ist das wirklich schon einige Jahre her, als das so praktiziert wurde, dennoch hat es funktioniert. Was soll denn da an Splittern bei 'ner 9 mm Para Vollmantel entstehen ?

( Übrigens : seit BSE ist das auch für die Schlachtung nicht mehr zulässig : das Rückenmark in Hinstamm; welches für BSE-Untersuchungen benötigt wird; könnte dadurch beschädigt werden was zum Verwerfen des gesamten Stückes führt..)
Wie gesagt, ist tatsächlich einige Jahre her, praktiziert man wohl heute nicht mehr. An der Anatomie der Rinder und der Wirkung der 9mm Para hat sich seitdem nix geändert.

Des weitern erschliest sich mir wirklich nicht woher du deine Weisheiten über das Sach- und Fachwissen dritter beziehen willst; berufst dich dich selber offenbar auf :" Kenne einen, Bekannter; Onkel einer Cusine dritten Grades; wie Opa früher immer erzählt hat....".. was allerdings schon auf einen emensen Fundus bezüglich Fachwissen schliesen läßt.
Nein, das hast du hineininterpretiert. Ich war selbst dabei und habe auch selbst Rinder unmittelbar neben der Straße zu Fall gebracht.
( Wen du dir den You-toub-Link des Eingangspostings angesehen hast; wirst du sehen das das ( übrigens sehr leichte ) Rind auf die Treffger Überhaupt nicht Reagiert hat !

Währe das Tier Agresiv geworden ( was übrigens schnell bei nichttötlichen Kopftreffern pasieren kann; wen Rinder ihr eigenes Blut riechen führt das i.d R zum Adrenalinausstoß und zur gesteigerten Agresivität... ) hätte es bis zum Exodus oder Bewegungsunfähigkeit bei der Puplikumsdichte viel Leid anrichten können.

Zur Handhabung des Betäubens von Rinder mittel Schussaparaten und/oder Bolzenschussgeräten : Die Tiere müssen vor der Betäubung Fixiert werden; um deren Bewegungsradius zum Schutz der Beteiligten Menschen einzugrenzen; auf Schlachthöfen wird das in Massiven Boxen gemacht; wo die Tiere Seitlich; und der Längsrichtung; und am Aufsteigen gehindert werden. Kein Schlachter der was von der Materie kennt wird ein Rind; welches nur Ungenügend Fixiert ist ( einfacher Strick am Halfter reicht nicht..) zum Selbstschutz mit einem Bolzenschußgerät betäuben und sich dann dem Zuckenden; Schalgenden und windeneden Muskelberg zu nahe treten umd den Tot durch Ausbluten mit dem Messer einzuleiten !
Das wurde bei der Hausschlachtung über Jahrzehnte so praktiziert und hat funktioniert.
Wo wird heute eigentlich noch in der Massenschlachtung mit Bolzenschussapparaten gearbeitet ?
Freilaufende Rinder/Bullen kann man ohnehin nicht fixieren. Die muss man halt so schießen, dass sie im Knall liegen und der Metzger unmittelbar danach noch abstechen kann.
Und wenn ne 30.06 oder anderes Kaliber durch die Halswirbelsäule geflogen ist, ist es auch mit der Aggressivität vorbei.
Erschwert wird das ganze aber in der Praxis zusätzlich durch Schaulustige und den Strassenverkehr. Einfach ist es daher nicht.
Fixieren wen du ausgebrochen Tiere auf Distanz durch Schußwaffen zur Gefahrenabwehr töten willst ist schlichtweg unmöglich... und überflüssig : sind die Tiere so fixiert; erübrigt sich die Tötung weil die Gefahr gebannt ist.
Also hör auf das täten eines Rindes mit dem Betäuben zur Schlachtung zu vergleichen. Das sind vollkomen unterschiedliche Dinge. Beim Töten durch Geschoßeinwirkung muß der Tot durch Blutentzug des Hirns herbei geführt werden; entweder wen der Motor des Pumpwerks ( Herz ) oder des Hydraulische Sytem ( Blutgefäse ) in einem Zustand versetzt werden wo kein Blut mehr ins Hirn kommt;
bei einem Schuß/ Bolzenschuss und Beschädigung von Teilen des Hirnes ist das Tier nicht sofort tot; sondern Exidationen laufen weiter; auch weil das Hirn selber nicht über größere Blutgefäse verfügt. Den Tot kannst du auch durch Zerstörung des gesamten ZNS herbei führen; nur das wirst du nicht mit einer einzelnen Hornet oder 9 Para schaffen. TM
Wir haben hier nie über das Töten auf dem Schlachthof diskutiert, sondern das Töten draussen vor Ort.
Ich habe das nicht mit Betäuben zur Schlachtung verglichen, sondern als totschießen deklariert. Treffer auf's Gedankenfach und aus die Maus.
Das ist kein Betäuben. Das geht ohne Zweifel mit einem Schuß 9 mm Para. Gesonderten Blutverlust braucht man nicht. Wenn das Hirn kaputt ist, braucht man nicht noch die Blutzufuhr durch das Herz unterbinden.
Selten so einen Blödsinn gelesen.

Und damit bin ich raus.

Übrigens: Eine Kuh ist nicht lila.
 
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Das ist ja dasProblem. Töten durch Kopfschuß (Gehirntreffer) ist absolut sofort wirksam. Aaaaaber: 1. der Treffer muß sitzen und 2. ist das nur bei Wild rechtskonform.
Schlachten fällt aber unter die TSSchlachtverordnung und die gilt für "normale" Schlachttiere sowie für Gehegewild. Und die besagt, daß das Töten auschließlich durch Blutentzug nach erfolgt vorheriger Betäubung erfolgen muß.
Daraus ergibt sich auch die Tatsache, daß ich Gehegewild, zB Damwild, nicht auf die Kammer schießen darf sondern nur auf Kopf oder Hals und die Tötung durch Blutentzug vollziehen muß.
Kann man ausgezeichnet drüber diskutieren.
Ich weiß aber, da eigenes Wildgehege vor Ort und Veterinäramt im "Bett", was da so vorgeschrieben ist.
 
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Das ist ja dasProblem. Töten durch Kopfschuß (Gehirntreffer) ist absolut sofort wirksam. Aaaaaber: 1. der Treffer muß sitzen und 2. ist das nur bei Wild rechtskonform.
Schlachten fällt aber unter die TSSchlachtverordnung und die gilt für "normale" Schlachttiere sowie für Gehegewild. Und die besagt, daß das Töten auschließlich durch Blutentzug nach erfolgt vorheriger Betäubung erfolgen muß.
Daraus ergibt sich auch die Tatsache, daß ich Gehegewild, zB Damwild, nicht auf die Kammer schießen darf sondern nur auf Kopf oder Hals und die Tötung durch Blutentzug vollziehen muß.
Kann man ausgezeichnet drüber diskutieren.
Ich weiß aber, da eigenes Wildgehege vor Ort und Veterinäramt im "Bett", was da so vorgeschrieben ist.
Alles schön und gut, aber der Anlass war ausgebrochenes Großvieh, das offensichtlich in der Nähe von Landes- oder Bundesstraßen unterwegs war.
Da hat das alles nur eine zweitrangige Bedeutung.

Ich hab mal zur Nachtzeit ausgebrochene Pferde vor der Kühlerhaube gehabt. War zum Glück wirklich langsam gefahren.
Dürfte sich mit Rindern und Jungbullen genauso verhalten. Möchte keins auf der Motorhaube haben.
 
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...Schlachten fällt aber unter die TSSchlachtverordnung und die gilt für "normale" Schlachttiere sowie für Gehegewild. Und die besagt, daß das Töten auschließlich durch Blutentzug nach erfolgt vorheriger Betäubung erfolgen muß....

...Ich weiß aber, da eigenes Wildgehege vor Ort und Veterinäramt im "Bett", was da so vorgeschrieben ist.

Die Situation hat weder mit Gehegewild noch mit Schlachtung das Geringste zu tun und deshalb greifen auch deren Regelungen nicht. Man darf ausgebrochenes und erschossenes Großvieh ja nicht mal verwerten, was ich schon öfter mit großem Unverständnis z. K. nehmen musste. Und...
...viel Spaß noch mit dem Vet-Amt im Bett! ;-)
 
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Hallo,

hast du deine eigene Verlinkung nicht gelesen?

Zitat aus dem von dir verlinkten Artikel:

"Derzeit wird nicht gegen die Polizisten ermittelt“, erklärt Oberstaatsanwalt Dr. Götz Wied, Sprecher der Staatsanwaltschaft Kassel. Vielmehr müsse zunächst geprüft werden, wer die Verantwortlichen während des Einsatzes waren. Des Weiteren werde nun versucht, den genauen Hergang des Einsatzes zu rekonstruieren.

Grüße
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

die Verantwortlichen gehören aber auch zur Polizei ;)

Die Ermittlungen in der Sache und die Suche nach den Verantwortlichen finde ich korrekt.

Verantwortlich kann aber nur der Dienstherr der Polizei sein, denn er stattet die Beamten mit ungeeigneter Ausrüstung aus und schickt sie nicht in Lehrgänge zum korrekten Töten von Tieren aller Art!

Also sorgt Jener mit dafür, dass die Leute ihren Job nicht korrekt ausüben können ! !

Der Fisch, der stinkt vom Kopfe her !


Lange suchen muss man da nicht.... :no:

Vielleicht gibt es dann endlich geeignete Munition und Schulungen der Polizisten, um in solchen Notfällen schnellst- und bestmöglich handeln zu können !
So etwas bekommen wir ja nicht zum ersten Mal mit :?

Und in Zeiten von Handycam und Internet ever.... Aber vermutlich wird dann auch dazu wieder die Kohle fehlen. Es gibt ja wichtigeres :evil:

:bye:
 
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Eine ganz ähnliche Situation wie bei den ideologisch motivierten Anzeigen bei Fuchswochen oder Feuerschäden bei landwirtschaftlichen Betrieben.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
PETA was erwartest du. Die müssen was tun.
Wie sonst erklären die ihre daseinsberechtigung.

Anzeige erstatten kostet nix. Bringt aber viel Aufwand.
 
A

anonym

Guest
Das man gegen die Polzei ermiitel muss ist wieder der Gipfel

Frage: Wenn, man mit einer 9mm Luger, Gold-Dot mit 5 hinterereinder gesetzten Schüssen aus der Lunge die Luft raus lässt, müsste das doch auch bei einem Bullen ausreichen. Die 5 Schuss hintereinder stanzen ein ordentliche Öffnung. Geht (unter 5 Sekunden) schnell, im Video sähe das auch ok aus. Man muß halt ruhig sich auf unter 5 Meter nähern könnet. Der Bulle hätte das mitgemacht.
Ich mach das bei starken Sauen (2 Schuß, anstatt Blankwaffe), schon mal beim Bär und auch bei Elch. Ist nie unschön anzusehen. Tier bleibt ruhig.
dorn

wohl gemerkt nicht 5 mal irgendwo hin, sondern 5 mal auf einen geeigneten Punkt von 15 cm Durchmesser. Von leicht schräg hinten.
 
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G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
Wenn Jemand auf der Jagd mit gesetzlich unerlaubter Munition xx mal auf ein Tier schießt ohne es zu töten, zwickt man ihm im Fall einer Anzeige (man achte immer auf Nachbarn oder Mitjäger!) den Jagdschein.

Und das zu Recht.

Das Ermitteln in diesem Falle dient dem Erkenntnisgewinn und daraus sollte dann in Folge eine Oiptimierung der Möglichkeiten resultieren.
Worin sieht man ein Problem ?

Der Einsatz war, wie von netten Mitmenschen mitgefilmt und vorgeführt, vielleicht gut gedacht... aber eben leider, mangels geeigneter Ausrüstung, sehr schlecht gemacht.

Bei uns wird das als Tierquälerei angesehen... ist halt so.

Komisch, jeder regt sich übers Schächten auf.... so viel anders war dieser Einsatz in seinem Ergebnis wohl auch nicht: ein qualvolles Verrecken !

Denkt doch einfach mal nach !
 
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PETA was erwartest du. Die müssen was tun.
Wie sonst erklären die ihre daseinsberechtigung.

Anzeige erstatten kostet nix. Bringt aber viel Aufwand.
Als Betroffener würde ich gundsätzlich JEDES MAL Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und dem Verdacht anderer strafbarer Handlungen stellen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 4585

Guest
Als Betroffener würde ich gundsätzlich JEDES MAL Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung und dem Verdacht anderer strafbarer Handlungen stellen.

Ja, nur bringt es den betroffenen nur Arbeit/Kosten.Die Staatsanwaltschaft stellt DEINE Anzeige recht schnell ein. (Kein allgemeines Intresse)
Und PETA freud sich.



Wenn dich jemand auf dem pieker hat...
 
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