Polizeikontrolle

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Gestern abend rief ein Bekannter an.
Er ist nachts 23.00 Uhr mit dem Auto im Revier unterwegs gewesen, ein Freund neben ihm.
Dieser machte sich vor Abfahrt fertig, sprich Kanone geladen und dann im Schritttempo an den Maisacker (Wildacker) ran und den Kollegen schnell absetzen und dann langsam weiter. Gummipirsch eben. :roll:
Sie waren kaum unterwegs, da war ein Streifenwagen hinter ihnen. Kontrolle ob die Kanone geladen sei, denn das sei ja verboten im Auto. Anzeige würde folgen
Ich habe ihm gesagt.
1. Waffe im Revier darf geladen sein.
2. im Auto eher nicht, aber nicht wegen Waffen- oder Jagdrecht, sondern wegen UVV.
Also was soll das.
Wenn ich richtig informiert bin, hat die Polizei meine Kanone überhaupt nicht zu kontrollieren.
Die können von mir Papiere verlangen aber nicht meine Waffen, oder doch und wenn ja, wann und warum?
Der anwesende Polizist ist in der Region bekannt, daß kam schon öfters vor .
Ich habe ihm einen Anwalt empfohlen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das ganze ist in meinen Augen Schikane und muß man sich nicht gefallen lassen.
 
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Moin!

cast schrieb:
Sie waren kaum unterwegs, da war ein Streifenwagen hinter ihnen. Kontrolle ob die Kanone geladen sei, denn das sei ja verboten im Auto. Anzeige würde folgen

Hat er nicht beim Aussteigen geladen? War der P. alleine? Viel Spass!!


cast schrieb:
Ich habe ihm gesagt.
1. Waffe im Revier darf geladen sein.
2. im Auto eher nicht, aber nicht wegen Waffen- oder Jagdrecht, sondern wegen UVV.
Also was soll das.
Wenn ich richtig informiert bin, hat die Polizei meine Kanone überhaupt nicht zu kontrollieren.

Doch, darf er, aber nicht immer und überall. Hatten wir aber erst kürzlich im fred über die Verkehrskontrolle.

cast schrieb:
Die können von mir Papiere verlangen aber nicht meine Waffen, oder doch und wenn ja, wann und warum?

Zum Prüfen, ob die Nummern stimmen oder auf ihrer Liste der gestohlenen Waffen stehen?


cast schrieb:
Der anwesende Polizist ist in der Region bekannt, daß kam schon öfters vor .
Ich habe ihm einen Anwalt empfohlen und eine Dienstaufsichtsbeschwerde.
Das ganze ist in meinen Augen Schikane und muß man sich nicht gefallen lassen.

Nur ein Polizist stopp ein Auto mit Bewaffneten? :shock: :? :lol:

Na ja, wenn Dein Bekannter das Ding nicht schon an Ort und Stelle "vergeigt" hat, dann hat er wohl gute Chancen.

Viele Grüße,

Joe

PS: Mich haben mal zwei kontrolliert, die beim Aufbrechen hinzukamen. Denen wurde dann doch etwas mulmig, als ich mit Messer und roten Händen direkt vor ihnen stand ... Ich habe ihnen dann meine Papiere gezeigt, den Unterschied zwischen Reh und Hirsch erklärt und dass man das Alter NICHT an den Enden abzählen kann - die Jungs hatten einfach Langeweile. ;)
 
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Nur ein Polizist stopp ein Auto mit Bewaffneten?

Nein natürlich nicht, aber der eine Beamte ist bekannt für seine Jagd nach angeblichen wafferechtlichen Verfehlungen.
Das Waffen/Jagdrecht sagt nix über ein Verbot von geladenen Waffen im Auto im Revier.
Das steht alleine in der UVV, wie kommt die Polizei dazu die UVV zu überprüfen?
Denen fehlt jegliche Sachkunde im Bereich Arbeitsschutz.
Denn UVV ist nix anderes als Regeln zum Arbeitsschutz.
 
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cast schrieb:
Nur ein Polizist stopp ein Auto mit Bewaffneten?

Nein natürlich nicht, aber der eine Beamte ist bekannt für seine Jagd nach angeblichen wafferechtlichen Verfehlungen.
Das Waffen/Jagdrecht sagt nix über ein Verbot von geladenen Waffen im Auto im Revier.
Das steht alleine in der UVV, wie kommt die Polizei dazu die UVV zu überprüfen?
Denen fehlt jegliche Sachkunde im Bereich Arbeitsschutz.
Denn UVV ist nix anderes als Regeln zum Arbeitsschutz.
Die UVV ist aber keine Empfehlung, sondern hat Gesetz-Charakter.
Was ist denn, wenn der GrünWeisse das der BG meldet, dann kommt das Bussgeld eben von da.
Ausserdem, wenn jemand Regeln mit Bezug zu Waffe oder Jagd übertritt, wird die Zuverlässigkeit u.U in Frage gestellt. .....viel Spass...
Es genügt also, das der UJB anzuzeigen.

Ganz dumme Frage: warum hält man sich nicht einfach an die Regeln???
Ist das zu einfach??????

WH
T.
 
A

anonym

Guest
Was habt ihr alles ohne Anwalt gesagt, das ueber die Personalien hinausging?
Hoffentlich nichts.
Also ab zum Spezialisten.
 
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Die Polizei darf zwar nicht den Ladezustand kontrollieren aber wenn sie es trotzdem getan haben bzw. er ihnen gezeigt wurde, dann wirst Du Dir schwertun ein Verwertungsverbot zu erreichen.

Wie promillo schon sagte Fachmann konsultieren.

WH
Amadeus
 
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@Amadeus

Könntest Du mal die rechtliche Grundlage nennen warum die den Ladezustand nicht überprüfen dürfen?
Rein interessehalber!

Gruss
 
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David7x64 schrieb:
@Amadeus

Könntest Du mal die rechtliche Grundlage nennen warum die den Ladezustand nicht überprüfen dürfen?
Rein interessehalber!

Gruss

Weil sie eine rechtliche Grundlage brauchen um den Ladezustand zu kontrollieren und die weder im Waffengesetz noch in einem mir bekannten Polizeigesetz noch in der StPO zu finden ist.

WH
Amadeus
 
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Um die Kontrolle des Ladungszustandes zu verweigern, must Du aber schon mehr von Dir geben als nur die Personalien.

Was habt ihr alles ohne Anwalt gesagt, das ueber die Personalien hinausging?
Hoffentlich nichts.
Also ab zum Spezialisten.

Was ist hierzu zu empfehlen? Promillo? Amadeus?

Gruss HW
 
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Was habt ihr alles ohne Anwalt gesagt, das ueber die Personalien hinausging?

Ich war nicht dabei. Es ist nicht mein Revier. Ich käme nicht auf die Idee so auf die Jagd zu gehen.
Er hat mich gestern angerufen.
Alles klar??

Die UVV ist aber keine Empfehlung, sondern hat Gesetz-Charakter.

Du sagst es, sie hat den Charakter einer Verordnung, aber, die BG prüft und nicht jeder dahergelaufene Streifenbeamte.
Der JAB, als Versicherter hat dafür zu sorgen, daß die UVV umgesetzt wird, entscheidend wird das ganze doch nur dann, wenn auf Grund eines Unfalls die BG zahlen soll. dann ermittelt auch die Staatsanwaltschaft klar.
Sonst taucht demnächst mal die Polizei auf DJ auf und kontrolliert die Treiberschützen und Hundeführer, wo kommen wir denn da hin?
Daß die BG dort auftaucht kann passieren, aber in der Regel taucht die erst auf, wenn es Klagen gegeben hat.

Ich rege mich deswegen auf, weil wir doch noch nicht in einem Polizeistaat leben, wo jeder Streifenbeamte, der nichts besseres zu tun hat, nachts durch die Reviere fährt und ohne Grund harmlose Jäger kontrolliert.
Vorallem solche die er kennt, wo es also keinen Zweifel gibt, daß sie dort rechtens sind.
Ich habe ihm empfohlen eine guten Anwalt einzuschalten der alle Register zieht, damit den Herren mal klar gemacht wird was geht und was nicht geht.
 
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Amadeus schrieb:
Weil sie eine rechtliche Grundlage brauchen um den Ladezustand zu kontrollieren und die weder im Waffengesetz noch in einem mir bekannten Polizeigesetz noch in der StPO zu finden ist.

"Allgemeine Gefahrenabwehr" und "Eigensicherung" halt.

Er überprüft die WBK und Waffennummer und will -aus gutem Grund- nicht, dass die Kanone dabei geladen ist.

Was macht er also ? Fragen.
Kommt keine Antwort: Waffe sichergestellt, bis Experte zur Kontrolle anrückt.

basti
 
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Der B***e hat sich wichtig gemacht wie sie es ja so oft ganz gerne tun.
Es gibt natürlich auch vernünftige!
Was ist denn jetzt das Problem mit der BG? Die UVV ist doch kein Gesetz!

Ausserdem steht wenn der Polizist alleine war Aussage gegen Aussage!

Ich denke nicht das aus sowas eine allg. Unzuverlässigkeit enstehen kann!

Wir leben nicht in einem Polizeistaat? Oh doch!

:roll:
 
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Ein Verstoß gegen die UVV ist eine Ordnungswidrigkeit und damit verliert niemand seine Zuverlässigkeit nach dem Waffenrecht.

Noch mal, die Jungs von der Trachtengruppe waren zu zweit und haben auf das Waffenrecht abgehoben, nachdem es verboten sei geladene Waffen im Auto zu führen.
Das ist sowieso Nonsens.
 
A

anonym

Guest
Moin, so lange die Waffe geladen im :!: Revier ist, ist es waffenrechtlich egal, ob ich im Auto, Boot oder auf dem Quad unterwegs bin.
Wenn der Polizist auf seiner irrigen Annahme bestehen sollte, würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Verbindung mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen § 344 StGB nachdenken.
Horrido,
Framic
 
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Wenn der Polizist auf seiner irrigen Annahme bestehen sollte, würde ich mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde in Verbindung mit einer Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen § 344 StGB nachdenken.

Sag ich ja.
 

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