Pistole und Munition im Waffenschrank

Registriert
29 Mai 2006
Beiträge
301
Hallo liebe Foristi,

Folgende Frage:

Ich besitze einen A-Waffenschrank mit B-Innenfach.
Im A-Tresor stehen Langwaffen und im B-Innenfach lagert die dazugehörige Munition.
Jetzt kommt die Pistole ins Spiel, welche man ja laut Gesetzt in einem B-Innenfach aufbewahren darf.
Darf ich die Pistole zusammen mit Munition der Langwaffen im Innenfach aufbewahren?
Falls ja, wohin mit der Munition der Kurzwaffe? Zu den Langwaffen in den A-Teil oder in einen anderen Schrank?
 
Registriert
28 Aug 2005
Beiträge
9.233
einfach über kreuz aufbewahren. LW mun in B fach mit der KW und KW mun ins A fach zu den LW
 
Registriert
16 Apr 2007
Beiträge
133
Rechtlich gesehen ist es zulässig, die Munition und die dazugehörige Kurzwaffe zusammen in dem B-Fach zu lagern.
Über Kreuz geht aber wohl auch, da man meines Wissens nach eben nur die Waffen mit der dazugehörigen Munition getrennt von einander lagern muss. Bin mir da aber nicht 100% sicher, ob ich das richtig verstanden habe, von daher würde ich, sofern das B-Fach groß genug ist, einfach alle Munition dort hineinlegen, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Was droht einem eigentlich bei einem solchen Verstoß? Also wenn z.B. wie in diesem Fall das Fach überfüllt ist und man die Langwaffenmunition daher einfach auf den Schrankboden neben die Waffen stellt.
Habe selber auch nur einen A-Schrank mit Innenfach.. wenn ich mir da mal ausreichend Munition kaufe, ist das uach schnell voll..

Edit: Ganz vergessen, den Link reinzustellen
http://www.waffenschrankshop.de/pi1071054760.htm?categoryId=6
Ansonsten findet man solche Tabellen auch in diversen Jagdkatalogen. In dem von Frankonia findet man z.B. immer eine Seite à la "Sie haben x Langwaffen/Kurzwaffen und/oder Munition, Sie brauchen daher einen Schrank der Klasse x"
 
Registriert
29 Mai 2006
Beiträge
301
@November

Bist du dir sicher, dass das erlaubt ist?
Logisch wäre es ja schon.
Würde in meinem Fall dann folgendermaßen aussehen:
LW Mun und KW Mun im A-Teil.
KW und Langwaffen Mun im B-Teil.

@hardenberg

Ich glaube nicht, dass ich Munition mit der dazugehörigen Munition zusammen in diesem A-B-Schrank lagern darf. Dafür braucht man glaube ich Sicherheitsstufe 0 oder so.
Wenn ich wie du sagst, alle Munition ins B-Innefach lege (LW Mun und KW Mun) dann ist die KW Mun ja wieder nicht von der KW getrennt, denn die muss 100%ig mindestens in ein B-Innenfach.
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
R0be schrieb:
Hallo liebe Foristi,

Folgende Frage:

Ich besitze einen A-Waffenschrank mit B-Innenfach.
Im A-Tresor stehen Langwaffen und im B-Innenfach lagert die dazugehörige Munition.
Jetzt kommt die Pistole ins Spiel, welche man ja laut Gesetzt in einem B-Innenfach aufbewahren darf.
1. Darf ich die Pistole zusammen mit Munition der Langwaffen im Innenfach aufbewahren?
2. Falls ja, wohin mit der Munition der Kurzwaffe? Zu den Langwaffen in den A-Teil oder in einen anderen Schrank?

ad 1 Ja, jedoch nicht mehr als 5 Kurzwaffen im Innenfach.
ad 2 Ebenfalls ins Innfach der Stufe B.

Ein klarer Fall des § 13 (4) AWaffV.

WH
Amadeus
 
Registriert
29 Mai 2006
Beiträge
301
Zusammenfassung:

Langwaffen im A-Teil!
Munition von Langwaffen und Kurzwaffe sowie die Kurzwaffe selber im B-Innenfach!


Hoffentlich stimmt's so! :roll:
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
R0be schrieb:
Zusammenfassung:

Langwaffen im A-Teil!
Munition von Langwaffen und Kurzwaffe sowie die Kurzwaffe selber im B-Innenfach!


Hoffentlich stimmt's so! :roll:

Das ist so völlig in Ordnung. Es ist Dir aber aus rechtlicher Sicht unbenommen, auch die Langwaffen im Innenfach der Stufe B unterzubringen.

WH
Amadeus
 
Registriert
21 Feb 2007
Beiträge
87
WaffG § 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen,
um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an
sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern
nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm
DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1) oder einer Norm mit gleichem
Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen
Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.

mein SB hat mir folgendes bestätigt,
das lagern von KW Munition bei den LW und anders herum stellt einen Verstoß im sinne des WaffG dar, den solange kein Widerstandsgrad 0 Behältniss zur Verfügung steht muss eine Waffe getrennt von jeglicher Munition gelagert werden bzw die Munition in einem eigenen abschließbaren Innenfach .
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
Atlan schrieb:
mein SB hat mir folgendes bestätigt,
das lagern von KW Munition bei den LW und anders herum stellt einen Verstoß im sinne des WaffG dar, den solange kein Widerstandsgrad 0 Behältniss zur Verfügung steht muss eine Waffe getrennt von jeglicher Munition gelagert werden bzw die Munition in einem eigenen abschließbaren Innenfach .

Dein SB soll mal die AWaffV lesen.

WH
Amadeus
 
Registriert
3 Jan 2006
Beiträge
7.445
Amadeus schrieb:
Atlan schrieb:
mein SB hat mir folgendes bestätigt,
das lagern von KW Munition bei den LW und anders herum stellt einen Verstoß im sinne des WaffG dar, den solange kein Widerstandsgrad 0 Behältniss zur Verfügung steht muss eine Waffe getrennt von jeglicher Munition gelagert werden bzw die Munition in einem eigenen abschließbaren Innenfach .

Dein SB soll mal die AWaffV lesen.


Genau, und selber lesen schadet auch nicht. Es kommt noch soweit, daß denn ein B-Schrank nicht mal mehr für Munition reicht, wenn hier alle immer noch sicherer verwahren wollen.
Amadeus, werd bitte nicht müde, hier helfend einzugreifen. :D

WH
Amadeus
 
Registriert
16 Apr 2007
Beiträge
133
Eben... die SB haben meist sowie keine Ahnung! Wollt ich erst auch nicht glauben, seh ich aber nun ständig bei der Unteren Jagdbehörde in Hannover.
Will mir dort eine Waffe eintragen lassen, was diverse Probleme bereitet, weil die Damen dort umbedingt ein Formular sehen wollen, was außer denen aber keiner kennt.. etc.pp.
Nicht mal die gängigen Büchsenkaliber kennt man dort, so dass in meiner WBK 5x57Is stand.. als ich die Dame auf den Fehler hinwies, wurde mir nur patzig an den Kopf geworfen, dass ich beim nächsten mal sauberer schreiben sollte..

Von daher glaub nicht alles, was dir ein SB sagen will!
Waffen und Munition müssen getrennt von einander gelagert werden, es sei denn man hat ein Schrank der Klasse 0 oder einer gleichwertigen. Und die B-Schränke zählen da als gleichwertig.
So stehts in irgend einem Gesetz oder einer Verordnung.. da wir aber noch das alte beigebracht bekommen habe, weiß ich nicht, wo das genau zu finden ist. Das neue Gesetz wurde bei uns im Lehrgang nur kurz angeschnitten.


Aber noch mal zurück zu meiner Frage: Verliert man seine Zuverlässigkeit, wenn man Waffen und Munition doch zusammen in einem A-Schrank hat oder ist das nur eine Owi oder etwas derartiges?
 
Registriert
21 Feb 2007
Beiträge
87
Was die SB angeht fürchte ich habt ihr recht :(

Ordnungswidrig im Sinne des § 53 Abs. 1 Nr. 23 des Waffengesetzes handelt, wer
vorsätzlich oder fahrlässig
12. entgegen § 13 Abs. 1, 2, 3 oder 6 Satz 1 oder 2 Waffen oder Munition
aufbewahrt,
 
Registriert
31 Mai 2001
Beiträge
11.586
hardenberg schrieb:
......
Waffen und Munition müssen getrennt von einander gelagert werden, es sei denn man hat ein Schrank der Klasse 0 oder einer gleichwertigen. Und die B-Schränke zählen da als gleichwertig.
....

HALT! Aufgemerkt:
B-Schränke sind einem Schrank mit Widerstandsgrad Null nicht uneingeschränkt gleichwertig. Hinsichtlich der Trennung von Waffe und Munition bzw. der Zusammenaufbewahrung ist die Gleichwertigkeit nämlich nicht gegeben.

Die Möglichkeit Waffe und Munition in einem Innenfach der Stufe B eines A-Schrankes aufzubewahren ergibt sich nicht aus der Gleichwertigkeit des B-Schrankes oder Innenfaches mit einem Behältnis Widerstandsgrad Null sondern ist eine explizit in der AWaffV (§13 (4)) genannte zusätzliche Erleichterung. Der Verordnungsgeber begründetet diese Erleichterung damit, daß hier zwei Hindernisse überwunden werden müssen um an Waffe und Munition zu gelangen.

WH
Amadeus
 
Registriert
29 Mai 2006
Beiträge
301
Vielen Dank, alles hoch interessant!

Also ich werde jetzt auf den Speicher gehen und meine geerbte Walther PPK mit geladenem Magazin in meinem B-Innenfach verstauen.
 

Neueste Beiträge

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
141
Zurzeit aktive Gäste
395
Besucher gesamt
536
Oben