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- 21 Mrz 2007
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Macht es doch nicht so kompliziert. Der Gesetzgeber und die ausführenden Organe sind schon froh, wenn Waffen sicher verwahrt werden.
Ich würde die LW und Mun in A und die Kurzwaffe in B.
kontrolliert hat bei uns noch keiner.
kleines Beispiel: Vor etwa 2 Jahren stand die Polizei vor der Tür, weil scheinbar einer mit einer.357 jemanden angeschossen hat. Die haben dann alle legalen Waffen überprüft. Also ich mit dem Polizisten in den Keller an den Waffenschrank gegangen, dort meine .357 rausgeholt (B-Innenfach) und entladen. Hat keinen gestört. Der war sehr froh, das die Waffen in einem Waffenschrank aufbewahrt wurden. Also nicht so viel Zirkus drum machen. Wegsperren macht Sinn, aber wo jetzt die mun lagert, ist in meinen Augen egal.
Gut die Gesetze sehen das anders, aber kommt immer darauf an wie das Ganze überwacht und geahndet wird.
Robert
Ich würde die LW und Mun in A und die Kurzwaffe in B.
kontrolliert hat bei uns noch keiner.
kleines Beispiel: Vor etwa 2 Jahren stand die Polizei vor der Tür, weil scheinbar einer mit einer.357 jemanden angeschossen hat. Die haben dann alle legalen Waffen überprüft. Also ich mit dem Polizisten in den Keller an den Waffenschrank gegangen, dort meine .357 rausgeholt (B-Innenfach) und entladen. Hat keinen gestört. Der war sehr froh, das die Waffen in einem Waffenschrank aufbewahrt wurden. Also nicht so viel Zirkus drum machen. Wegsperren macht Sinn, aber wo jetzt die mun lagert, ist in meinen Augen egal.
Gut die Gesetze sehen das anders, aber kommt immer darauf an wie das Ganze überwacht und geahndet wird.
Robert