Pfefferspray, Hunde und Waffenverbotszonen

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Hundebisse sind komplikationsträchtig und nicht selten. Sollte niemand bagatellisieren.
Zuende gedacht bräuchte jeder Bürger eine Ausstattung, die ihn zu jeglicher Gefahrenabwehr jederzeit befähigt... Vernünftig wäre das längst nicht mehr.
 
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Mein tiefes Mitgefühl der Gebissenen!
Aber das ist keineswegs ein Massenvorkommnis. Das sind vorher Fehler passiert, die dieses Geschehen erst ermöglicht haben.
Die weitere Debatte entzieht sich doch meinem Verständnis. Was haben Hunde auf Weihnachtsmärkten und anderen Massenaufläufen zu suchen? Da kommt man kaum mit ner Kinderkarre durch und ich kann mir gut vorstellen, dass die Hunde da völlig gestresst werden. Viele Menschen, Lärm, Gerüche, ständig wird auf die Pfoten getreten. Der Hundefreund wird das vermeiden
 
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Was haben Hunde auf Weihnachtsmärkten und anderen Massenaufläufen zu suchen? Da kommt man kaum mit ner Kinderkarre durch
Was soll Frau denn machen, wenn es ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt für den 6jährigen Filius werden soll? Da muß die Kinderkarre mit der 1jährigen und der 3jährige und der Hund eben mit, egal wie heftig das Gedränge ist.
 
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13 Aug 2024
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Was haben Hunde auf Weihnachtsmärkten und anderen Massenaufläufen zu suchen? Da kommt man kaum mit ner Kinderkarre durch und ich kann mir gut vorstellen, dass die Hunde da völlig gestresst werden. Viele Menschen, Lärm, Gerüche, ständig wird auf die Pfoten getreten. Der Hundefreund wird das vermeiden

Falls die story so stimmt ( hund hat ihr nen grosses stück fleisch aus dem oberschenkel gerissen ) ist das sicherlich mehr als das schnappen eines gestressten hundes .

Was für eine rasse soll das überhaupt gewesen sein ?
 
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Soweit ich weiß, unterliegt ein Tierabwehrspray nicht dem WaffG.

In Waffenverbotszonen sind Pfeffersprays, nicht aber Tierabwehrsprays verboten.

Wenn jemand etwas anderes weiß, bitte mit Quelle.
 
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Soweit ich weiß, unterliegt ein Tierabwehrspray nicht dem WaffG.

In Waffenverbotszonen sind Pfeffersprays, nicht aber Tierabwehrsprays verboten.

Wenn jemand etwas anderes weiß, bitte mit Quelle.

Ja, das ist im Kern so. Das Tierabwehrspray muss aber auch eindeutig gekennzeichnet sein.
Also gegen einen Hunde dürfte man sich legal verteidigen, gegen einen Menschen nicht. hihi
 
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Ja, das ist im Kern so. Das Tierabwehrspray muss aber auch eindeutig gekennzeichnet sein.
Also gegen einen Hunde dürfte man sich legal verteidigen, gegen einen Menschen nicht. hihi
Es steht auf den meisten drauf, weil es das Leben für die Hersteller einfacher macht. Und wenn du ein anderes hast, es ist leicht ein als solches gekennzeichnetes zu finden.

Das darfst Du dann vor allem mal legal führen.
Und wenn eine Notwehrsituation eintritt, darfst du wie immer einsetzten, was erforderlich ist.
Ab dann gilt: auf hoher See und vor Gericht bist du in Gottes Hand.
 
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