Mir ging es aber nur bedingt um mich, da es Frauen und Menschen gibt, die leichter und weniger ausgebildet sind und die bräuchten schon etwas.
RTW, Krankenhaus und Polizei, alle waren dabei.NEIN! Es geht auch um Beweissicherung. Gibt es wenigstens Fotos von der Wunde vor oder während der Erstversorgung? War wenigstens ein RTW und/ oder Notarzt da?
Was soll Frau denn machen, wenn es ein Besuch auf dem Weihnachtsmarkt für den 6jährigen Filius werden soll? Da muß die Kinderkarre mit der 1jährigen und der 3jährige und der Hund eben mit, egal wie heftig das Gedränge ist.Was haben Hunde auf Weihnachtsmärkten und anderen Massenaufläufen zu suchen? Da kommt man kaum mit ner Kinderkarre durch
Was haben Hunde auf Weihnachtsmärkten und anderen Massenaufläufen zu suchen? Da kommt man kaum mit ner Kinderkarre durch und ich kann mir gut vorstellen, dass die Hunde da völlig gestresst werden. Viele Menschen, Lärm, Gerüche, ständig wird auf die Pfoten getreten. Der Hundefreund wird das vermeiden
Sag einfach für welche Partei du kandidierst - meine Stimme ist dir sicherDa braucht man doch kein Pfefferspray o.ä.. Einfach das Waffenverbotszonenschild ergänzen um ein Beißverbotzonenschild für Hunde - Problem gelöst!
Soweit ich weiß, unterliegt ein Tierabwehrspray nicht dem WaffG.
In Waffenverbotszonen sind Pfeffersprays, nicht aber Tierabwehrsprays verboten.
Wenn jemand etwas anderes weiß, bitte mit Quelle.
In Notwehr oder Nothilfe jederzeit auch das Tierabwehrspray.Ja, das ist im Kern so. Das Tierabwehrspray muss aber auch eindeutig gekennzeichnet sein.
Also gegen einen Hunde dürfte man sich legal verteidigen, gegen einen Menschen nicht. hihi
Es steht auf den meisten drauf, weil es das Leben für die Hersteller einfacher macht. Und wenn du ein anderes hast, es ist leicht ein als solches gekennzeichnetes zu finden.Ja, das ist im Kern so. Das Tierabwehrspray muss aber auch eindeutig gekennzeichnet sein.
Also gegen einen Hunde dürfte man sich legal verteidigen, gegen einen Menschen nicht. hihi