Wheelgunner_45ACP
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Die Beauftragungen die mir in BY gezeigt wurden bezogen sich nur auf die Montage von "Dual-Use"- Geräte. Da wurde keine weitere Unterscheidung der Montage als Okular- oder Objektivlösung gemacht. Nur eben generell die Freigabe dass Dual Use Geräte zur Wildschweinbejagung, testen am Stand oder Probeschiessen im Revier. Selbst zum Transprot muß das Gerät wieder abgebaut werden. Die Beauftragungen waren von verschiedenen LRA, Text der gleiche. Daher gehe ich von einem einheitlichen Vordruck aus München aus.Kann mir jemand eine Behörde in Bayern nennen wo das Pard genehmigt wurde? Hab bei meinem LRA angerufen und dort wurde mir gesagt das dieses nicht genehmigt wird da am Okular angebracht wird, also hinterm ZF, also kein Vorsatzgerät.