PARD NV007 Digital Night Vision

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Servus miteinand,

ich finde die Diskussion mit dem Fadenkreuz mal wieder lustig.

Leute: Jedes Digitalgerät wird von Software gesteuerte. Wer den Quellcode kennt, programmieren kann und Lust drauf hat, kann sich rosa Blümchen oder eben ein Fadenkreuz ins Display programmieren. Mit etwas Aufwand sicher auch verstellbar.

Der Logik von Mantelträger etc. folgend wäre jedes Digitalgerät mit einer Montageschnittstelle für was auch immer (auch eine Keiler wbk) illegal, da über die eingebaute Schnittstelle (Stativgewinde) eine Montage auf einer Waffe technisch ein leichtes ist. Und wie gesagt, das Fadenkreuz ist nur Software.

Bevor wieder seitenweise philosophiert wird, warten wir’s doch einfach ab was der BKA Bescheid aussagt. Und für Fragen kann man doch auf vormalige Beiträge verweisen.
 
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Ist da noch ein Holosun Rotpunkt vormontiert?
Text gelesen oder nur die Bilder angeguckt? :)

Ob's einem passt oder nicht, die aktuelle Rechtslage in D ist nun mal unbefriedigen.
-> Kreuz dauerhaft einblendbar: böse
-> Kein Kreuz oder nur kurz zum Justieren einblendbar: gut
Und wir reden hier nicht von einer kleinen Ordnungswidrigkeit, sondern von einem Straftatbestand nach WaffG.

Ist ja nicht das einzige unbefriedigende:
-> Dual-Use Gerät auf dem ZFR ohne Beauftragung: böse
-> Dual-Use Gerät mit Beauftragung: gut
Und auch nach der Anderung des WaffG wirds nur partitiell besser:
-> Dual-Use Gerät mit Tageszieloptik: gut
-> Nachtsichtzielgerät: böse

edit: @Almohi: keine Ahnung, wollte nur aufzeigen, daß das NV007 in der Originalversion sehr wohl als Nachtsichtzielgerät eingesetzt werden kann.
 
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Text gelese!
Aber wozu die Kombi?
Das NV007 ist mit Kreuz ausgestattet und für die Nacht ausgerüstet.
Besitzt das nicht auch einen Tagmodus wie das NV008?
 
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Servus miteinand,

ich finde die Diskussion mit dem Fadenkreuz mal wieder lustig.

Leute: Jedes Digitalgerät wird von Software gesteuerte. Wer den Quellcode kennt, programmieren kann und Lust drauf hat, kann sich rosa Blümchen oder eben ein Fadenkreuz ins Display programmieren. Mit etwas Aufwand sicher auch verstellbar.

Der Logik von Mantelträger etc. folgend wäre jedes Digitalgerät mit einer Montageschnittstelle für was auch immer (auch eine Keiler wbk) illegal, da über die eingebaute Schnittstelle (Stativgewinde) eine Montage auf einer Waffe technisch ein leichtes ist. Und wie gesagt, das Fadenkreuz ist nur Software.

Bevor wieder seitenweise philosophiert wird, warten wir’s doch einfach ab was der BKA Bescheid aussagt. Und für Fragen kann man doch auf vormalige Beiträge verweisen.

Naja irgendwo gibt es nunmal eine Grenze zwischen Dual use und nachtzieltechnik ob die beim Pard überschritten ist oder nicht sei mal dahingestellt. Aber nur weil das absehen elektronisch ist ist die Kuh nicht vom Eis.

Aber geb dir recht, warten wir’s einfach ab
 

Maximtac

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Da bei dem Gerät Adapter mitgeliefert werden, die sowohl auf Fernglas als auch Zfr passen bewegt man sich mMn eh auf ganz dünnem Eis.
 
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Montage ist genial, wird aber in DE zu 95% als Verbotener Gegenstand (auch mit Pard German German Edition) gesehen/eingestuft.
Weil dann fällt diese unter "für Waffen bestimmt" und Dual Use fält weg. Da man diesen Adapter schlecht an ein Fernglas oder Monukular anbringen kann...

Meinst du? Die Liemke/Steiner-Montage ist letztendlich ja auch nichts anderes:
https://liemke.shop/optik-zubehoer/647/multifunktionsmontage-lk-s
Einsatz mit Beauftragung erlaubt, Besitz sowieso. Warum soll eine Weaver-Schiene mit Rohr also mehr verboten sein?
 

Maximtac

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Servus miteinand,

ich finde die Diskussion mit dem Fadenkreuz mal wieder lustig.

Leute: Jedes Digitalgerät wird von Software gesteuerte. Wer den Quellcode kennt, programmieren kann und Lust drauf hat, kann sich rosa Blümchen oder eben ein Fadenkreuz ins Display programmieren. Mit etwas Aufwand sicher auch verstellbar.

Jeder aus IT kann den Kreuz Programmieren... Jeder der aus Metallbau kommt kann aus HA Vollautomaten machen....;)
Mein BKA für Pard ist in Arbeit und wird sehr Bald rausgehen
 
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Der Logik von Mantelträger etc. folgend wäre jedes Digitalgerät mit einer Montageschnittstelle für was auch immer (auch eine Keiler wbk) illegal, da über die eingebaute Schnittstelle (Stativgewinde) eine Montage auf einer Waffe technisch ein leichtes ist. Und wie gesagt, das Fadenkreuz ist nur Software.

Bevor wieder seitenweise philosophiert wird, warten wir’s doch einfach ab was der BKA Bescheid aussagt. Und für Fragen kann man doch auf vormalige Beiträge verweisen.
Es geht garnicht um meine Logik. Ich habe meine Meinung zudem auch geändert. Das lag nicht an mir, sondern der Einschätzung der dafür zuständigen Behörde.
In Verbindung mit Laser und Fadenkreuz, wird das PARD einfach nicht mehr als DUal USe Gerät eingestuft. Durch die Ausattung wird eine konkrete Widmung erkannt.
Ob etwas nur Software oder nur Metallbearbeitung ist, ist auch vollkommen egal. Bewertet wird, was vorgelegt wird. Änderung eines Halbautomaten in einen Vollautomaten sind auch verboten. Auch da brauchts nur wenig.
Ich weise gern auf mögliche Fallstricke hin. Wer meint anderes zu tun ist frei in seiner Entscheidung.
Das interessiert mich nicht.

Nicht nur PARD Anbieter, lassen ihre Dual USe GEräte übrgens softwareseitig bearbeiten. Wer aufmerksam die Bescheide iest, erkennt warum.
 
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Ist ja nicht das einzige unbefriedigende:
-> Dual-Use Gerät auf dem ZFR ohne Beauftragung: böse
-> Dual-Use Gerät mit Beauftragung: gut
Und auch nach der Anderung des WaffG wirds nur partitiell besser:
-> Dual-Use Gerät mit Tageszieloptik: gut
-> Nachtsichtzielgerät: böse
Nur eine Nuance als Nachtrag.
Dual USe in Verbindung mit einer Zieleinrichtung ist ebenfalls immer Nachtzieltechnik.
Für diesen Anendungsfall benennt das kommende Gesetz eine Ausnahme.
NAchtzieltechnik alleinstehend bleibt weiter verboten.

Die Begrifflichkeiten werden oft verwechselt und dadurch entstehen leider immer wieder haarsträubende DIskussionen,
 

Maximtac

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Meinst du? Die Liemke/Steiner-Montage ist letztendlich ja auch nichts anderes:
https://liemke.shop/optik-zubehoer/647/multifunktionsmontage-lk-s
Einsatz mit Beauftragung erlaubt, Besitz sowieso. Warum soll eine Weaver-Schiene mit Rohr also mehr verboten sein?

Hmm Interessant.... da solltet ihr mal Liemke fragen, die Jungs kennen Sie dort wirklich aus.

Vielleicht ist der Adapter für Ausland gedacht vielleicht einzeln Adapter ist erlaubt aber zusammen mit Vorsatzgerät zu verbinden verboten.

Ich beziehe mich nur auf Aussagen von BKA Beamten und es gibt nur 2 Beamten in ganzen Deutschland, die damit wirklich gründlich auskennen ohne das die Rücksprache halten müssen....

Hab mich Gründlich informiert, weil wir auch ein Pard NV008 ins Programm aufnehmen wollten, natürlich überarbeitet Version und ohne Absehen und auch ohne Laser als Nachsatz Gerät, da dieser stärkeren Prozessor und Sensor hat. Dies wurde uns untersagt, weil NV008 eine abschaubare Picatinny Montage hat und wird mittels Picatinny an die Waffe befestigt und nicht als Clip on. Damit sehen die "für Waffen bestimmt" und Dual Use fällt weg. Diese Info ist nicht durch 3te Personen, sondern wurde mir direkt bei BKA durch zuständigen Experten mitgeteilt und ich kann es hier nur weitergeben. :cool:
 
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Wenn ich das richtig sehe, muß man für die Auslandsjagd am Zielfernrohr einen Adapter montieren.
Mit dessen Hilfe wird das NV007 mit dem Zielfernrohr verbunden.
Wie sieht es denn aus, wenn der Adapter am Zielfernrohr montiert ist und man damit in Deutschland "angehalten" wird und man das NV007 im Rucksack hat zur Wildbeobachtung?
Ich denke mal, dann ist der Schein auch weg.

Also so ganz sicher ist man mit dem Teil def. mMn nicht.
 
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Dann ist noch kein Verstoß nachgewiesen.
Das blöde am Waffenrecht ist, dass es keines Beweises bedarf. Das Gesetz nennt "Tatsachen die die Annahme rechtfertigen" als ausreichenden Grund.
Du bräuchtest also eine gute Erklärung.
Manch Aapter ist z.B für den Objektivdeckel oder den Sunshader.
 
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