Mal eine bescheidene Frage zum eigentlichen Thema. Angenommen der LEGALE Waffenbesitzer, Jäger und Oberförster Pudelich, hat seine Tresorschlüssel vorsorglich, übergesetzeskonform im Schlüsselsafe höchsten Sicherheitsgrades mit Fingerabdrucksensor im Keller neben den Waffenschränken verwahrt, wobei der Würfeltresor mittels Schwerlastdübeln in der Wand verankert ist. Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?