OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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Mal eine bescheidene Frage zum eigentlichen Thema. Angenommen der LEGALE Waffenbesitzer, Jäger und Oberförster Pudelich, hat seine Tresorschlüssel vorsorglich, übergesetzeskonform im Schlüsselsafe höchsten Sicherheitsgrades mit Fingerabdrucksensor im Keller neben den Waffenschränken verwahrt, wobei der Würfeltresor mittels Schwerlastdübeln in der Wand verankert ist. Nun fährt der 2 Wochen gen Norden nach HH, um mal richtig in der Hermannstraße die Sau raus zu lassen. K.O. wieder Zurück, stellt er fest, daß die Tresortüren offen stehen und der Schlüsseltresor aufgeflext wurde. Waffen weg ! Hat er nun gesetzeskonform gehandelt oder kann man ihm da was anhängen ?
Nach der Rechtsprechung des OVG NRW hat er in diesem Fall gesetzeskonform gehandelt.
 
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Nach der Rechtsprechung des OVG NRW hat er in diesem Fall gesetzeskonform gehandelt.
Vorausgesetzt, der Schlüsseltresor war nicht nur „die höchste Sicherheitsstufe“ (was auch immer das sein soll) sondern entsprach den Anforderungen zur Waffenaufbewahrung.

Also nicht die höchste Zertifizierung xyz von Temu, sondern 0 oder 1!
 
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16 Aug 2023
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Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist es nicht ausgeschlossen, Waffen und/oder Munition in einem den vorgeschriebenen Sicherheitsstandards genügenden Behältnis aufzubewahren, das mit einem Schlüssel verschlossen wird. In diesem Fall ist der Schlüssel zu diesem Behältnis aber in einem Behältnis aufzubewahren, das seinerseits den gesetzlichen Sicherheitsstandards an die Aufbewahrung der in Rede stehenden erlaubnispflichtigen Waffen und Munition entspricht.

Hier noch mal Rn. 66 (in NRWE) des Urteils.
 
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Demnach ist die Aufbewahrung der Schlüssel nur in einem Tresor mit Zahlenschloss/Fingerabdrucksensor möglich ? Denn wo soll der Schlüssel für den Schlüsseltresor hin ?
 
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Ja*.
Wo warst du die letzten Monate?

*in NRW
Die letzten Monate hab ich überlegt, was Bundesrecht und Länderrecht ist. Du hast ja auch noch schnell ein Sternchen dazugegeben. Trifft das denn nun in allen Bundesländern zu ? Ich war immer der Meinung, Waffenrecht ist Bundes-und nicht Ländersache ! Aber das Rechtsverständnis scheint ja nun im Allgemeinen verloren gegangen zu sein. Zumindest wird von den Meisten alles klaglos hingenommen, was man sich immer auf`s Neue einfallen lässt.... . Ich hab mir zumindest in den letzten Monaten so meine Gedanken gemacht, Du offenbar nicht. Aber was nicht ist, kann ja noch werden.🙋‍♂️
 
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Naja. Wir haben uns alle unsere Gedanken gemacht. Nicht nur dazu....🙄
In Bayern gab es wohl ein Schreiben, dass alles so bleibt, wie gehabt. Bei meiner Waffenkontrolle wurde dazu auch nicht explizit gefragt. Vielleicht auch, weil meine Schlüssel eh alle in einem der neuen Nuller mit Zahlenschloss drin sind.
Bei einem Schützenkollegen aus dem Umland, wurde empfohlen, er solle seine Schlüssel in einen entsprechenden Tresor tun.
Mal sehen was noch alles ins neue Waffengesetz reingeschrieben wird, wenn es durch gewunken wurde.
 
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Hallo,
aufgrund meines bevorstehenden Umzugs nach NRW muss ich mich mit dem Thema Schlüsselaufbewahrung erneut auseinandersetzen.
Ich besitze für meinen aktuellen B/S2-Waffenschrank (mit Doppelbartschloss) Bestandsschutz und möchte bzw. muss mir nun einen neuen, möglichst kleinen, leichten und günstigen Schlüsseltresor mit Zahlencodeschloss anschaffen.
Meinem Verständnis nach sind den Anforderungen genüge getan, wenn dies ein kleiner B/S2-Würfel, also gleicher Sicherheitsstufe, wird.
Da sich die Waffenaufbewahrung nicht ändert, muss ich diese auch nicht der Behörde anzeigen.
Richtig, oder mache ich einen Denkfehler?
 
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Aus meiner Sicht kein Denkfehler, aber die Behörden in NRW haben etwas anderes "festgelegt".
 
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Dieses Merkblatt (siehe LINK) hat Anfang des Jahres jeder Waffenbesitzer in NRW bekommen. Ich hoffe damit lassen sich alle deine Fragen klären.


Gruß,

Stocki
 
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Danke, Stocki98k für den Link.
Abs. 6 und 7 sind demnach für die s.g. Altfälle insb. relevant. Dort steht:
Vor diesem Hintergrund akzeptieren die Waffenbehörden es in den Altfällen
grundsätzlich auch, wenn für die Aufbewahrung des Schlüssels zu einem
fortgesetzt genutzten Waffenschrank [...] der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 (Stand
1995) ein Tresor der Sicherheitsstufe S 2 nach EN 11450 verwendet wird. Die
Gleichwertigkeit der Aufbewahrung muss aber im Einzelfall nachgewiesen
werden.
Allerdings verwirrt mich der letzte Satz. Die Gleichwertigkeit ergibt sich doch hoffentlich durch das Zertifikat des Herstellers.
 
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