OVG NRW zur Aufbewahrung von Schlüsseln für den Waffenschrank

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"In der mündlichen Verhandlung deutete der Senats-Vorsitzende an, daß Besitzern in NRW (?!?!?!), die Waffen bisher in Schränken mit Schlüssel aufbewahren, allenfalls eine Umsetzungsfrist von sechs Monaten nach Urteilsverkündung zuzubiligen sei.
Wer danach noch einen Waffenschrankschlüssel in einem bloßen Versteck oder einem Behältnis unzureichender Sicherheitsstufe aufbewahrt, begehe einen subjektiv vorwerfbaren Sorgfaltsverstoß."

Und wie ist es mit Hessenden, McPommernden und SaarländerInnen? Ich dachte, Waffenrecht sei Bundesrecht? Machen wir da nun auch lex landmannschaftialis?
 
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Der "Schlüsseltresor" kommt ja in der Evolutionsstufe gleich neben der Aufbewahrung des Repetierers am Kleiderhaken im Flur = 1960/70iger Jahre.

Objektiv betrachtet kann doch niemand einen Schlüsser sicher 24 Stunden, 365 Tage verwahren.
So what?
 
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Vielleicht sollte man mal die "Tressor Öffnungs Dienst Mitarbeiter" fragen, wie schnell die einen Tresor mit Zahlenschloss aufbekommen..... dann ist denen wohl lieber der Schlüssel ist irgendwo versteckt.
 
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Ist auch alles käse.
Ich hatte einen 0er Tresor und die Schlüssel verschlampt.
Daraufhin mit Akkuflex innerhalb 30 Sekunden ein A4 großes Loch in die Rückwand geschnitten..
 
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Ist auch alles käse.
Ich hatte einen 0er Tresor und die Schlüssel verschlampt.
Daraufhin mit Akkuflex innerhalb 30 Sekunden ein A4 großes Loch in die Rückwand geschnitten..
Mal die Rückwand außen vor.
Hab einen B von 1999. Die Türe alleine, wie von Leicher so ein alter Tresor. Des geht saugend zu. Richtige Scharniere, weil ja ein entsprechendes Gewicht...
Mein erster Nuller, von etwa 2012... OK, kann man mit dem B vergleichen. In etwa... Und nun der neue, den ich für Vaters Sammlerwaffen gekauft hab. Die Türe, umgebördeltes Blech. In etwa wie mein A. Aber Hauptsache das Kind hat einen Namen.
Aber vielleicht ist ja der Stahl besser....
 
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Mal die Rückwand außen vor.
Hab einen B von 1999. Die Türe alleine, wie von Leicher so ein alter Tresor. Des geht saugend zu. Richtige Scharniere, weil ja ein entsprechendes Gewicht...
Mein erster Nuller, von etwa 2012... OK, kann man mit dem B vergleichen. In etwa... Und nun der neue, den ich für Vaters Sammlerwaffen gekauft hab. Die Türe, umgebördeltes Blech. In etwa wie mein A. Aber Hauptsache das Kind hat einen Namen.
Aber vielleicht ist ja der Stahl besser....
Woher kommt das höhere Gewicht? Mehr Füllung oder mehr Materialstärke?
 
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It's no bug, it's a feature.
Hauptsache die Norm ist erfüllt, mehr muss uns nicht kümmern.
Sicher. Wir sind die Nutzer und wenn der Behördenseele genüge getan ist...
Aber es geht schlicht auch ums Geld.
Ich hab 2 B und 4 A meines Vaters mehr oder weniger Verschenkt... Die Tiroler haben sich gefreut.
Ich hör immer in den Medien von der bösen Waffenlobby und was die alles verhindert für Sicherheitsgewinne. Auf der anderen Seite seh ich nur immer Punkte, wie wir da die Kröten schlucken.
Gerade wieder. Ich hör von Ämtern, die das mit dem Schlüssel nicht akzeptieren, Ämter, anfangen den pauschalen Munitionserwerb des Jägers in Frage zu stellen, dem Waffenhandel auch immer neuen Blödsinn aufbürden, siehe München, wo man das Bestehen der Handelserlaubnis an Verkaufszahlen knüpfen will... Immer gibt man klein bei. Und von Verbänden hört man da gar nicht.
 
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Woher kommt das höhere Gewicht? Mehr Füllung oder mehr Materialstärke?
Gewicht von wem. Dem neuesten Nuller?
Der ist bei größerer Abmessungen etwas leichter wie der B. Der wiegt ne Viertel Tonne, der Nuller 205kg...
Ich denke ein B in der Abmessung hatte 300kg... Wirkliche "Wandstärken" beim Nuller in Form von Doppelwandig kann ich nicht erkennen. Schon bei der Türe. Die Mechanik ist im Grunde frei, wird nur durch einen Abdeckung verdeckt ...
Nicht falsch verstehen. Es gab damals auch solche und solche A oder B. Alles hatte eine Klassifizierung und wurde verkauft. Das das Zeug ordentlich verwahrt gehört ist auch klar. Mit geht nur der Hype den die Behörden machen auf den Geist. Im Nachhinein wollte man meinem Vater auch allemöglichen Fehlverhalten andichten. Obwohl er die Verwahrung seiner Sammlung so schriftlich bestätigt bekommen hatte.
Ich seh halt einfach manches nicht ein.
Und wo ist die nächste Stufe in der Politikerwillkür....
 
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BAL

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Das habe ich bereits vorgeschlagen. Es kam bei unseren Waffenrechtsspezialisten nicht gut an, weil ja die Mitarbeiter der Waffenbehörden absolut keine Ahnung vom Thema haben und strunzendoof irgendwie ihren Job machen, der in der Hauptsache darin besteht, uns Steine in den Weg zu legen. Sarkasmus wieder aus.
Etwas überspitzt, aber nach meiner Wahrnehmung nicht grundsätzlich falsch. Mir ist in meiner Behörde eine Mitarbeiterin bekannt, der ein befreundeter Jäger erklären musste was ein wesentliches Waffenteil ist und das ist bei weitem nicht der einzige Vorfall, der mir zeigt wie schlecht es um das Fachwissen dieser Menschen bestellt ist. Das müssen keine Büchsenmachermeister*Innen sein, aber eine Waffensachkundeprüfung sollten die Leute schon bestehen können.
[...]
Mal ganz ehrlich. Waffenrecht ist für Verrückte. Kein normaler Mensch tut sich das ohne Not an. [...]
Stimmt! Deshalb gehört "Waffenrecht" auch zu den unbeliebtesten Verwendungen in der Verwaltung. Einzig ****** ist noch unbeliebter. Das darf ich aber nicht posten weil die Information Teile der Bevölkerung verunsichern würde.
Schrank der Klasse 0 oder I:

B-Schrank:
Ein B-Schrank unter 200 Kilogramm Gewicht darf zudem 5 Kurzwaffen enthalten, ab 200 Kilogramm Gewicht 10 Kurzwaffen. Ist der B-Schrank weniger als 200 Kilogramm schwer, jedoch fest verankert, darf er auch 10 Kurzwaffen enthalten.
Das stellt mich vor folgendes Problem:
Mein B-Schrank ist verankert und wiegt über 200kg. Wie komme ich jetzt an 5 weitere Kurzwaffen?
 
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Etwas überspitzt, aber nach meiner Wahrnehmung nicht grundsätzlich falsch. Mir ist in meiner Behörde eine Mitarbeiterin bekannt, der ein befreundeter Jäger erklären musste was ein wesentliches Waffenteil ist und das ist bei weitem nicht der einzige Vorfall, der mir zeigt wie schlecht es um das Fachwissen dieser Menschen bestellt ist. Das müssen keine Büchsenmachermeister*Innen sein, aber eine Waffensachkundeprüfung sollten die Leute schon bestehen können.
Ich habe das heute mal auf die Spitze getrieben und bei meiner Sachbearbeiterin von der Waffenbehörde angerufen. Habe ihr erklärt, dass ich ja meinen B-Schrank mit einem Elektronikschloss ausgerüstet und ihr gegenüber dokumentiert hatte (lange vor diesem OVG-Urteil). Dann habe ich sie gefragt, ob mein Waffenschrank die Zulassung verliert und ich meine Zuverlässigkeit, weil ich ihn von Schlüssel auf Elektronik umgebaut habe. Erste Reaktion: Wieso sollten Sie deshalb Ihr Zuverlässig verlieren? Wegen des Umbaus muss ich mich erstmal erkundigen. Schicken Sie mir ein paar Fotos und nochmals die Doku zum Schloss. Wenn ich dazu was sagen kann, melde ich mich. Das dürfte erstmal dauern....

Dazu habe ich ihr jetzt eine ausführliche Email mit allem Drum und Dran geschickt, lehne mich entspannt zurück und harre der Dinge. Es gibt ja jetzt nur zwei Optionen für mich und meinen Waffenschrank. Entweder ist alles ok und er kann bleiben oder ich muss mir einen neuen Waffenschrank zulegen, womit der alte zum Munitionslager wird. Ich habe vorab bereits das Internet bemüht und bin bei Eisenbach Tresore fündig geworden. Dort gibt es "meinen Hartmann" mit innen liegenden Scharnieren und einem Gewicht von akzeptablen 225 kg, als Widerstandsgrad 1, natürlich mit Elektronikschloss, übrigens identisch zu dem, welches ich an meinem Hartmann nachgerüstet habe.

Ich mache bei solchen Sachen Nägel mit Köpfen. Das ganze Gezampel um zulässig oder nicht zulässig und wenn und aber und Rechtssicherheit oder nicht und was weiß ich nicht noch alles geht, mir auf den Sack. Der Spitzenspruch hier war: "Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst". (Nein, bloß nicht! Warte lieber, bis er zu dir kommt und dir das Fell über die Ohren zieht, weil du Scheiße gebaut hast). Hier gab es bei über 430 Posts sicher an die 500 absolut überzeugte und "rechtssichere" Aussagen.

Nö, ich warte jetzt ab, was mir meine Waffenbehörde angibt und darf entweder meinen alten Schrank weiter ganz offiziell nutzen oder erfreue mich an einem neuen. In beiden Fällen kann ich weiterhin gut schlafen und jeder Kontrolle beruhigt entgegensehen.

Was ich bei meiner Suche im Netz so alles an Grad 1 gefunden habe, spottet jeder Beschreibung. Da sind regelrechte Konservendosen dabei. Ich befürchte, man kann als Hersteller den Widerstandsgrad erkaufen und alle geben sich mit der bloßen Stempelung gerne zufrieden.

Das blöde OVG hat geurteilt und jetzt steht da eine Grundlage, an der wir uns früher oder später werden ausrichten müssen. Wenn es mit einer Umrüstung (fachgerecht aber nicht zwingend durchgeführt vom zertifizierten Fachpersonal) getan ist, alles ok! Wenn nicht, muss ein neuer Schrank her. Ein Schweinegeld dafür auszugeben, dass da jemand dasselbe tut, wie ich es für kleines Geld selbst kann, kommt für mich nicht infrage.

Ein neuer Grad 1 Schrank ist nicht teurer, als eine Büchse der unteren Mittelklasse. Neuer Schrank für 9-10 Langwaffen, Widerstandsgrad 1, über 200 Kg Gewicht, mit Elektronikschloss für € 1.280,00 frei Bordsteinkante. So what? Wenn ich so lese, mit welcher Selbstverständlichkeit hier der Besitz hochpreisiger Waffen preisgegeben wird, muss ich echt darüber schmunzeln, mit welcher Inbrunst Foristen sich gegen einen neuen Waffenschrank wehren. HH
 
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Ich habe das heute mal auf die Spitze getrieben und bei meiner Sachbearbeiterin von der Waffenbehörde angerufen. Habe ihr erklärt, dass ich ja meinen B-Schrank mit einem Elektronikschloss ausgerüstet und ihr gegenüber dokumentiert hatte (lange vor diesem OVG-Urteil). Dann habe ich sie gefragt, ob mein Waffenschrank die Zulassung verliert und ich meine Zuverlässigkeit, weil ich ihn von Schlüssel auf Elektronik umgebaut habe.
Ich schmunzele, weil es - egal wie die Sache ausgeht - uns wahrscheinlich nicht weiterbringt.

VDMA B ist mWn - und wie mehrfach ausgeführt - nur eine Konstruktionsvorschrift, dh eigentlich könnte sich jedermann danach einen Schrank bauen. Dh solange Du baulich nicht dagegen verstößt, sollte alles ok sein.

Klasse 0/1 sind zertifiziert, wie es sich dabei verhält ist die eigentlich interessante Frage.

Aber: Ich harre gespannt der Antwort.
 

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