Etwas überspitzt, aber nach meiner Wahrnehmung nicht grundsätzlich falsch. Mir ist in meiner Behörde eine Mitarbeiterin bekannt, der ein befreundeter Jäger erklären musste was ein wesentliches Waffenteil ist und das ist bei weitem nicht der einzige Vorfall, der mir zeigt wie schlecht es um das Fachwissen dieser Menschen bestellt ist. Das müssen keine Büchsenmachermeister*Innen sein, aber eine Waffensachkundeprüfung sollten die Leute schon bestehen können.
Ich habe das heute mal auf die Spitze getrieben und bei meiner Sachbearbeiterin von der Waffenbehörde angerufen. Habe ihr erklärt, dass ich ja meinen B-Schrank mit einem Elektronikschloss ausgerüstet und ihr gegenüber dokumentiert hatte (lange vor diesem OVG-Urteil). Dann habe ich sie gefragt, ob mein Waffenschrank die Zulassung verliert und ich meine Zuverlässigkeit, weil ich ihn von Schlüssel auf Elektronik umgebaut habe. Erste Reaktion: Wieso sollten Sie deshalb Ihr Zuverlässig verlieren? Wegen des Umbaus muss ich mich erstmal erkundigen. Schicken Sie mir ein paar Fotos und nochmals die Doku zum Schloss. Wenn ich dazu was sagen kann, melde ich mich. Das dürfte erstmal dauern....
Dazu habe ich ihr jetzt eine ausführliche Email mit allem Drum und Dran geschickt, lehne mich entspannt zurück und harre der Dinge. Es gibt ja jetzt nur zwei Optionen für mich und meinen Waffenschrank. Entweder ist alles ok und er kann bleiben oder ich muss mir einen neuen Waffenschrank zulegen, womit der alte zum Munitionslager wird. Ich habe vorab bereits das Internet bemüht und bin bei Eisenbach Tresore fündig geworden. Dort gibt es "meinen Hartmann" mit innen liegenden Scharnieren und einem Gewicht von akzeptablen 225 kg, als Widerstandsgrad 1, natürlich mit Elektronikschloss, übrigens identisch zu dem, welches ich an meinem Hartmann nachgerüstet habe.
Ich mache bei solchen Sachen Nägel mit Köpfen. Das ganze Gezampel um zulässig oder nicht zulässig und wenn und aber und Rechtssicherheit oder nicht und was weiß ich nicht noch alles geht, mir auf den Sack. Der Spitzenspruch hier war: "Gehe nicht zu deinem Fürsten, wenn du nicht gerufen wirst". (Nein, bloß nicht! Warte lieber, bis er zu dir kommt und dir das Fell über die Ohren zieht, weil du Scheiße gebaut hast). Hier gab es bei über 430 Posts sicher an die 500 absolut überzeugte und "rechtssichere" Aussagen.
Nö, ich warte jetzt ab, was mir meine Waffenbehörde angibt und darf entweder meinen alten Schrank weiter ganz offiziell nutzen oder erfreue mich an einem neuen. In beiden Fällen kann ich weiterhin gut schlafen und jeder Kontrolle beruhigt entgegensehen.
Was ich bei meiner Suche im Netz so alles an Grad 1 gefunden habe, spottet jeder Beschreibung. Da sind regelrechte Konservendosen dabei. Ich befürchte, man kann als Hersteller den Widerstandsgrad erkaufen und alle geben sich mit der bloßen Stempelung gerne zufrieden.
Das blöde OVG hat geurteilt und jetzt steht da eine Grundlage, an der wir uns früher oder später werden ausrichten müssen. Wenn es mit einer Umrüstung (fachgerecht aber nicht zwingend durchgeführt vom zertifizierten Fachpersonal) getan ist, alles ok! Wenn nicht, muss ein neuer Schrank her. Ein Schweinegeld dafür auszugeben, dass da jemand dasselbe tut, wie ich es für kleines Geld selbst kann, kommt für mich nicht infrage.
Ein neuer Grad 1 Schrank ist nicht teurer, als eine Büchse der unteren Mittelklasse. Neuer Schrank für 9-10 Langwaffen, Widerstandsgrad 1, über 200 Kg Gewicht, mit Elektronikschloss für € 1.280,00 frei Bordsteinkante. So what? Wenn ich so lese, mit welcher Selbstverständlichkeit hier der Besitz hochpreisiger Waffen preisgegeben wird, muss ich echt darüber schmunzeln, mit welcher Inbrunst Foristen sich gegen einen neuen Waffenschrank wehren. HH