ÖJV Brandenburg ruft Mitglieder zu Demonstration für neues Landesjagdgesetz

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Je nach dem wie man die Thesen aufstellt können diese einfach nicht eineindeutig widerlegt werde .

Zum Beispiel:
Im Universum muss es weitere belebte Planeten geben.

Also der Logik nach kann das schon sein denn die Erde gibt es auch… Nimenad kann es wirklich belegen noch wiederlegen… 😉

Die Frage ist ob die Anfangsthesen eineindeutig belegt werden können, nicht ob diese widerlegt werden können…
 
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Neues Landesjagdgesetz in Brandenburg vor dem aus?

So schnell kann es gehen. Auch der dritte Anlauf des grünen Umweltministers zur Novellierung steht vor dem aus. Zankapfel ist der Wolf. Somit scheint es vor dem Ende der Legislaturperiode im Herbst 24 kein neues Gesetz zu geben. Und es bleibt zu hoffen, dass dann die Grünen nicht mehr in der Regierung vertreten sein werden.
 
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Neues Landesjagdgesetz in Brandenburg vor dem aus?

So schnell kann es gehen. Auch der dritte Anlauf des grünen Umweltministers zur Novellierung steht vor dem aus. Zankapfel ist der Wolf. Somit scheint es vor dem Ende der Legislaturperiode im Herbst 24 kein neues Gesetz zu geben. Und es bleibt zu hoffen, dass dann die Grünen nicht mehr in der Regierung vertreten sein werden.

Freut mich, das zu hören. In Hessen hat die neue Landesregierung ja vorgemacht, wie es gehen kann.


grosso
 
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edit admin Politik

Der Wolf im Jagdrecht währe ein richtiger Gewinn für den LJV. Status quo ist aber auch ok, muss ich sagen. Ohne die Arbeit der Verbände, hätte es mit Sicherheit negative Auswirkungen gegeben!
 
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Es sieht so aus, als ob es in Brandenburg in dieser Legislaturperiode kein neuen Jagdgesetz geben wird:

Kein neues Jagdgesetz in Brandenburg?

Man geht im grünen Ministerium den Weg die Verordnung zur Durchführung des Jagdgesetzes zu ändern. Nutria aus dem Jagdrecht raus ist doch hirnrissig. Natürlich die übliche Ausweitung der Jagdzeiten auf Schalenwild (außer Schwarzwild), dafür dann Jagdruhe 01.06.-31.07. Da werden sich die Landwirte freuen, wenn die Felder von den Sauen auf links gedreht werden.

Wären dann eigentlich Wildschäden durch Sauen im Feld ersatzpflichtig, wenn in diesem Zeitraum keine Jagd auf Sauen ausgeübt werden darf?
 
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Bisam und Nutria aus dem LJG zu nehmen kann IIRC deren Tötung durch Schädlingsbekämpfer etc. erleichtern, was der Deichsicherung sehr entgegen kommt (siehe Diskussionen um Bisamfänger in Niedersachsen). Die Jagdzeitenverlängerung auf 31.01. ist die Korrektur eines bei der letzten Novellierung auf dem Weg vom Ausschuss ins Parlament eingeführten Termins "15.01.". Fachlich macht der 15. mehr Sinn, v.a. auch bei der Wolfspopulation, die ab Mitte Januar so langsam in die Ranz kommt und deutlich territorialer (und damit Hunden gegenüber aggressiver) auftritt als sonst. Und wenn man die Äußerung des LJV hinzuzieht soll die Jagdruhe im Sommer für Rot- und Damwild gelten, nicht für Rehwild und Sauen. Das wäre dann doch analog zu manchen anderen BL.
 
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Jagdruhe und gleichzeitig die Jagd auf andere Wildarten ist das nicht ein Widerspruch? Unterschiedliche Jagdzeiten ok, aber so?
 
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Ich habe keine Ahnung, was genau in dem Entwurf steht und ob und was die in Potsdam sich dabei gedacht haben, aber eine Jagdruhe auf Dam- und Rotwild im Sommer verhindert Probleme bei der Unterscheidung ST / AT oder SSp / AK2 im Bast alleine schon formal durch das "ist eh' zu". Das war zumindest mal in NI ein Argument im Zusammenhang mit geteilten Jagdzeiten. Müsste dann aber auch für Schmalrehe / Jährlinge gelten.
 

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