<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jung-Hochwildjäger:
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.
Danke für alle sachlichen Infos<HR></BLOCKQUOTE>
Ja!, Mischlinge oder Hunde ohne Papiere können selbstverständlich zur Jagdausübung eingesetzt werden.
"Der Jagdausübungsberechtigte hat dafür zu sorgen, daß ihm für seinen Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht. Er hat dies der unteren Jagdbehörde auf Verlangen nachzuweisen. Bei Gesellschaftsjagden aller Art, bei Such- und Drückjagden sowie bei jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild hat der Jagdausübungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, daß brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl mitgeführt und verwendet werden." LJG RPF § 25
Also unabhängig von vorhandenen, jedoch nicht erfolgreich durch UJB / JGHV geprüften Hunden, sind bei bestimmten Jagdarten in jedem Falle auch Hunde mit nachgewiesener Brauchbarkeit bereit zu halten. Macht ja auch Sinn. (Bsp.: Wer dann letzlich die Ente apportiert, ist egal, nur muß eben ein Hund dabei sein, der im Rahmen einer anerkannten Prüfung nachgewiesen hat, daß er's tut.)
Selbst Meck-Pomm schränkt die Verwendung von nicht-brauchbaren Hunden zwar sehr stark ein, schließt sie aber auch nicht für alle Jagdarten aus.
Z. B. in RPF sind Mischlinge oder Hunde ohne Papiere auch zur BP zugelassen. Allerdings wird hier die Prüfung auch von der UJB abgenommen.