Nur Rassehunde?

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Jung-Hochwildjäger

Guest
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.

Danke für alle sachlichen Infos
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jung-Hochwildjäger:
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.

Danke für alle sachlichen Infos
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Bei uns (NÖ) darf jeder ferme Hund auf die Jagd mitgenommen werden. Ab 2011 muß aber für jedes Jagdrevier ein geprüfter, für die Jagdart abgeführter Hund mit Papieren ebenfalls zur Verfügung stehen.

Wedmannsheil
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von barry08:


Bei uns (NÖ) darf jeder ferme Hund auf die Jagd mitgenommen werden. Ab 2011 muß aber für jedes Jagdrevier ein geprüfter, für die Jagdart abgeführter Hund mit Papieren ebenfalls zur Verfügung stehen.

Wedmannsheil
<HR></BLOCKQUOTE>

als übergangslösung gibts ja die "SEP" die schweissergänzungsprüfung zu der JEDER hund zugelassen ist. frag mich nur wie ein shi tzu eine nachsuche meistern soll

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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jung-Hochwildjäger:
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.

Danke für alle sachlichen Infos
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Der Gesetzgeber verlangt den Einsatz brauchbarer Hunde bei der Jagd. Die jagdliche Brauchbarkeit wird in der Regel durch das ablegen einer Brauchbarkeits- Jagdeignungsprüfung nachgewiesen. Zu dieser werden in der Regel allerdings nur Hunde zugelassen die in dem Zuchtuch eines dem Jagdgebrauchshundeverbandes (JGHV) angeschlossenen Zuchtverbandes oder –vereines eingetragen sind.

Allerdings kann der Hundeobmann des veranstaltenden Kreisvereines unter bestimmten Vorraussetzungen auch Ausnahmen zulassen (wenn z.B. beide Elterntiere einer dem JGHV angeschlossenen Rasse angehören). Die Regelungen sind allerdings von Land zu Land unterschiedlich.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jung-Hochwildjäger:
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.

Danke für alle sachlichen Infos
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Moin,

m. W. muss für jedes Revier wenigstens ein Hund mit Jagdeignungsprüfung bzw. entsprechenden Prüfungen der Zuchtverbände nachgewiesen werden. Eingesetzt werden können aber m. W. auch Hunde ohne JEP, anders kann ich mir das Auftauchen verschiedener Rassen im Jagdbetrieb nicht erklären (Rassen aus dem Ausland, für die es in D keine oder nur wenige Züchter gibt). Aber vielleicht kann da ein Hundespezi mehr Licht drauf werfen??

Viele Grüße,

Joe
 
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Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
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Kommt auf das BuLa drauf an.
Z.B. in NiSa muss der Hund dem Phänotyp eines der eingetragenen Hunderassen ähnlich sehen, während in Hessen die Abstammung wichtig ist.

W.
 
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Das ist den Ländern total unterschiedlich. Im Osten (Meck-Pomm und Brandenburg) dürfen nur noch Hunde mit Brauchbarkeit im jeweiligen Fach (z.B. Stöbern, Bau, Schweiß, Wasser) eingesetzt werden. Dazu brauchst Du entweder die Brauchbarkeitsprüfung des Landes oder eine anerkannte Verbandsprüfung die dann zum Ausstellen der "grünen Karte" für den Hund führt. Der Einsatz von Hunden ohne die "grüne Karte" und ohne den passenden Stempel in der selben ist dort eine OWi.

Alle Länder schreiben mehr oder weniger die Verwendung brauchbarer Hunde bei best. Jagdarten vor. Das schliesst aber noch nicht aus dass nicht auch ungeprüfte Hunde eingesetzt werden können (Ausnahme siehe oben!!!).

In den meisten Ländern werden grundsätzlich nur noch Hunde mit JGHV anerkannten Papieren zur Brauchbarkeits- (BP) oder Jagdeignungsprüfung (JEP) zugelassen. Ausnahmen bestehen zwar teilweise sind sie aber schwer umsetzbar, beispielsweise wirst Du für die Bestätigung daß der Hund einem best. Phänotyp entspricht das Ergebnis einer Rasse- oder Zuchtschau des jeweiligen Zuchtverbandes brauchen aber einen Termin für die Schau wirst Du kaum bekommen.

In Bayern lautet die Ausnahmeregelung wie folgt:

"Abweichend von Buchstabe b (Forderung nach JGHV Papieren) können auch Jagdhunde zur BP zugelassen werden, die vion zur Zeit des Deckaktes zuchttauglichen Elterntieren verschiedener Jagdhunderassen abstammen. Ihre Identität muß nachgewiesen sein. Als Nachweis kann die Vorlage der Orginal-Ahnentafeln der Elterntiere angesehen werden, wenn gleichzeitig eine schriftliche Erklärung der Besitzer der Elterntiere über die Abstammung des Jagdhundes und eine Erklärung der Zuchtverbände der Elterntiere über deren Zuchttauglichkeit vorliegen."

Es soll noch Bundesländer geben, in denen jeder Hund die BP oder JEP ablegen kann. Ich weiß aber nicht welche dies sind.

Eine bundesweite Anerkennung von BP oder JEP gibt es nicht. Das einzige was bundesweit einheitlich als Brauchbarkeit gilt ist meines Nichtwissens die VGP der Vorstehhundverbände.

Wenn Du einen Hund ohne Papiere kaufen willst, solltest Du die Bestimmungen in Deinem Bundesland und die Bestimmungen in den Bundesländern in denen Du jagen willst genau prüfen. In realiter wird es Dir kaum gelingen einen Hund ohne JGHV Papiere zu einer BP oder JEP zugelassen zu bekommen, wenn das Bundesland nicht generell darauf verzichtet. Das jagen mit ungeprüften Hunden ist in einer vielzahl der Länder noch möglich es besten aber haftungsrechtliche Bedenken.

Hinsichtlich der Anerkennung der jagdlichen Brauchbarkeit bei Versicherungen gibt es weitere erhebliche Unterschiede insbesondere beim ungeprüften oder alten Hund der nicht mehr im jagdlichen Einsatz steht. Last but not least gibt es örtliche Regelungen zur Befreiung oder Reduzierung der Hundesteuer für Jagdgebrauchshunde.

WH
Amadeus

[ 09. Januar 2007: Beitrag editiert von: Amadeus ]
 
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meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
Gibt es hier eine Gesetzliche Vorgabe.

Danke für alle sachlichen Infos
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Ja!, Mischlinge oder Hunde ohne Papiere können selbstverständlich zur Jagdausübung eingesetzt werden.

"Der Jagdausübungsberechtigte hat dafür zu sorgen, daß ihm für seinen Jagdbezirk ein brauchbarer Jagdhund zur Verfügung steht. Er hat dies der unteren Jagdbehörde auf Verlangen nachzuweisen. Bei Gesellschaftsjagden aller Art, bei Such- und Drückjagden sowie bei jeglicher Art der Jagd auf Wasserwild hat der Jagdausübungsberechtigte dafür Sorge zu tragen, daß brauchbare Jagdhunde in genügender Anzahl mitgeführt und verwendet werden." LJG RPF § 25

Also unabhängig von vorhandenen, jedoch nicht erfolgreich durch UJB / JGHV geprüften Hunden, sind bei bestimmten Jagdarten in jedem Falle auch Hunde mit nachgewiesener Brauchbarkeit bereit zu halten. Macht ja auch Sinn. (Bsp.: Wer dann letzlich die Ente apportiert, ist egal, nur muß eben ein Hund dabei sein, der im Rahmen einer anerkannten Prüfung nachgewiesen hat, daß er's tut.)

Selbst Meck-Pomm schränkt die Verwendung von nicht-brauchbaren Hunden zwar sehr stark ein, schließt sie aber auch nicht für alle Jagdarten aus.

Z. B. in RPF sind Mischlinge oder Hunde ohne Papiere auch zur BP zugelassen. Allerdings wird hier die Prüfung auch von der UJB abgenommen.
 
A

anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jung-Hochwildjäger:
Horrido,
meine Frage: sind nur reinrassige Jagdhunde zur Jagd zugelassen oder können Mischlinge mit guter Veranlagung auch genutzt werden.
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Danke für alle sachlichen Infos
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Die Sachlage ist ja bereits geklärt.

Es gibt vor allem viele hohe Priester, die meistens letztlich Eigeninterssen vertreten.
War gerade auf einer Jagd da führte der zuständiger Förster einen SH!

Mir verschließt sich nach wie vor, was an einem Hund mit Abstammungsnachweis automatisch besser sein soll als an einem Hund ohne selben.
Und der hochdekorierte VGP-Champion muss von der Saujagd auch keine Ahnung haben!

WMH
 
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Und der hochdekorierte VGP-Champion muss von der Saujagd auch keine Ahnung haben!

WMH[/QB][/QUOTE]

Ne,das muss er aber auch wirklich nicht....

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anonym

Guest
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Arthaxerxes:
Und der hochdekorierte VGP-Champion muss von der Saujagd auch keine Ahnung haben!

WMH
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Ne,das muss er aber auch wirklich nicht....

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[/QB][/QUOTE]

Das ist eher normal.....
 
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wenn der hund die fähigkeiten mitbringt, die er zur jagd braucht, auch im sinne des tschg einsetzbar ist...warum nicht?
habe erst kürzlich einen wachtel-tiroler bracken mix arbeiten sehen, das war die absolute pracht! langsam, laut,spursicher...hat mir zei rehe gebracht, konnte aber nur eins erlegen...
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fand den hund super!
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Klosterförster:


Das ist eher normal.....
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Wer braucht auch einen VGP Hund, wenn er zur Saujagd seinen Schäferhund dabei hat?
 
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......
habe erst kürzlich einen wachtel-tiroler bracken mix arbeiten sehen, .....
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endlich eine wachtel mit orientierungssinn??? d.h. die findet zum führer zurück ??
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*bisslzündelnmuss*
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Wer braucht auch einen VGP Hund, wenn er zur Saujagd seinen Schäferhund dabei hat?
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Bei entsprechender Prägung wird ein Schäferhund (da ja Hütetrieb vorhanden) bestimmt auch Sauen zusammentreiben können...
 
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