NRW: Kabinett beschließt Entwurf des Ökologischen Jagdgesetzes

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Traurig aber wahr: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse141118_a.php

Demokratie sieht in meinen Augen anders aus! .............. Ich bin gespannt was heute in Bielefeld passiert ..............

Pressemitteilung
Minister Remmel: Wir stärken den Natur- und Tierschutz in der Jagd

Kabinett beschließt Entwurf des Ökologischen Jagdgesetzes - Verbändeanhörung ausgewertet

Die Landesregierung hat nach der Auswertung der Verbändeanhörung den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) verabschiedet. „Wir wollen mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz den Tierschutz verbessern, den Artenschutz stärken und den Schutz des Waldes sichern“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. Das neue Gesetz habe das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Öffentlichkeit zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen. Remmel: „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition zu bewahren. Dies wird allerdings auf Dauer nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“ Der Gesetzentwurf sieht daher weiterhin ein grundsätzliches Abschussverbot für Katzen vor. „Weder aus jagdfachlicher Sicht, noch aus der Sicht des Artenschutzes ist der Abschuss von Katzen begründet. Daher untersagen wir diese tierschutzwidrige Praxis in NRW“, sagte Minister Remmel.
In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Jagd mit Totschlagsfallen, der Abschuss von Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die Ausrichtung der Jagd an Abschuss-Trophäen. Die Landesregierung hatte daher Mitte September einen ersten Referentenentwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. Der Entwurf des neuen Ökologischen Jagdgesetzes war das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Umwelt-, Tierschutz- und Jagdverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Bis zum 14. Oktober konnten Verbände und Organisationen zur geplanten Jagdrechtsnovelle Stellung beziehen. Insgesamt 24 Stellungnahmen gingen von den angehörten Stellen im Umweltministerium ein.
Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nach der Auswertung der Verbändeanhörung die nachfolgenden inhaltlich Änderungen im Landesjagdgesetz (LJG-NRW) und der Durchführungsverordnung (DVO) vorgenommen:

  • § 1 (4) LJG-NRW: Einführung der Möglichkeit jagdliche Referenzreviere anzuerkennen.
  • § 2 LJG-NRW: Tierarten. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen in einer Verordnung, sondern im Gesetz abgebildet.
  • § 4 (3) LJG-NRW: Auf die Erweiterung des § 6 a BJG auf juristische Personen wird verzichtet. (Ausdehnung einer Befriedungsmöglichkeit aus ethischen Gründen).
  • § 22 (7) LJG-NRW: Vorgriff auf die Abschussplanung. Zur Überwindung eines zeitlichen Engpasses bei der Abschussplanverfahren im Frühjahr.
  • § 22 (7) LJG-NRW: Mindestabschussplan für Sikawild Wiederausweisung des Verbreitungsgebietes Beverungen, wegen der günstigen Schadensentwicklung für den Wald und des besonderen genetischen Status dieser Population. Der ursprünglich vorgesehene Mindestabschussplan für das Sikawild wurde wieder gestrichen.
  • § 25 (4) LJG-NRW: Hundeabschuss (Streichung der Beweis- und Anzeigepflicht)
  • § 28a (2) LJG-NRW: Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes.
  • § 28a (3) LJG-NRW: Streichung des Jedermannsrechts, krankes Federwild aufzunehmen.
  • § 34 DVO LJG-NRW Anpassung der Anforderungen des Schießnachweises an praktischen Notwendigkeiten.
  • § 51 (6) LJG-NRW Verlängerung der Amtsdauer des Jagdbeirates von vier auf fünf Jahre.
 
G

Gelöschtes Mitglied 9162

Guest
Traurig aber wahr: http://www.umwelt.nrw.de/ministerium/presse/presse_aktuell/presse141118_a.php

Demokratie sieht in meinen Augen anders aus! .............. Ich bin gespannt was heute in Bielefeld passiert ..............

Pressemitteilung
Minister Remmel: Wir stärken den Natur- und Tierschutz in der Jagd

Kabinett beschließt Entwurf des Ökologischen Jagdgesetzes - Verbändeanhörung ausgewertet

Die Landesregierung hat nach der Auswertung der Verbändeanhörung den Entwurf für das neue Ökologische Jagdgesetz NRW (ÖJG) verabschiedet. „Wir wollen mit dem neuen Ökologischen Jagdgesetz den Tierschutz verbessern, den Artenschutz stärken und den Schutz des Waldes sichern“, erklärte Umweltminister Johannes Remmel nach der Kabinettsitzung in Düsseldorf. Das neue Gesetz habe das Ziel, die gesellschaftliche Akzeptanz der Jagd in der breiten Öffentlichkeit zu stärken und die Jägerinnen und Jäger in ihrer Verantwortung und ihrem Engagement für Natur und Umwelt zu unterstützen. Remmel: „Es geht darum, die Jagd als Praxis mit viel Tradition zu bewahren. Dies wird allerdings auf Dauer nur gelingen, wenn sich die jagdlichen Regelungen und damit auch die jagdliche Praxis an die heutigen Anforderungen der Gesellschaft im Hinblick auf Tier- und Naturschutz anpassen.“ Der Gesetzentwurf sieht daher weiterhin ein grundsätzliches Abschussverbot für Katzen vor. „Weder aus jagdfachlicher Sicht, noch aus der Sicht des Artenschutzes ist der Abschuss von Katzen begründet. Daher untersagen wir diese tierschutzwidrige Praxis in NRW“, sagte Minister Remmel.
In der Vergangenheit hatte es starke Kritik an althergebrachten Jagdmethoden gegeben. Hierzu zählten unter anderem die Jagd mit Totschlagsfallen, der Abschuss von Katzen, die Ausbildung von Jagdhunden an zuvor flugunfähig gemachten Enten und die Ausrichtung der Jagd an Abschuss-Trophäen. Die Landesregierung hatte daher Mitte September einen ersten Referentenentwurf für ein neues Ökologisches Jagdgesetz NRW (ÖJG) vorgelegt. Der Entwurf des neuen Ökologischen Jagdgesetzes war das Resultat eines mehrjährigen Dialog-Prozesses mit Umwelt-, Tierschutz- und Jagdverbänden sowie Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer.
Bis zum 14. Oktober konnten Verbände und Organisationen zur geplanten Jagdrechtsnovelle Stellung beziehen. Insgesamt 24 Stellungnahmen gingen von den angehörten Stellen im Umweltministerium ein.
Gegenüber dem Referentenentwurf wurden nach der Auswertung der Verbändeanhörung die nachfolgenden inhaltlich Änderungen im Landesjagdgesetz (LJG-NRW) und der Durchführungsverordnung (DVO) vorgenommen:

  • § 1 (4) LJG-NRW: Einführung der Möglichkeit jagdliche Referenzreviere anzuerkennen.
  • § 2 LJG-NRW: Tierarten. Die Liste der jagdbaren Tierarten wird nicht, wie ursprünglich vorgesehen in einer Verordnung, sondern im Gesetz abgebildet.
  • § 4 (3) LJG-NRW: Auf die Erweiterung des § 6 a BJG auf juristische Personen wird verzichtet. (Ausdehnung einer Befriedungsmöglichkeit aus ethischen Gründen).
  • § 22 (7) LJG-NRW: Vorgriff auf die Abschussplanung. Zur Überwindung eines zeitlichen Engpasses bei der Abschussplanverfahren im Frühjahr.
  • § 22 (7) LJG-NRW: Mindestabschussplan für Sikawild Wiederausweisung des Verbreitungsgebietes Beverungen, wegen der günstigen Schadensentwicklung für den Wald und des besonderen genetischen Status dieser Population. Der ursprünglich vorgesehene Mindestabschussplan für das Sikawild wurde wieder gestrichen.
  • § 25 (4) LJG-NRW: Hundeabschuss (Streichung der Beweis- und Anzeigepflicht)
  • § 28a (2) LJG-NRW: Einführung einer Meldepflicht bei Zusammenstößen von Fahrzeugen mit Schalenwild aus Gründen des Tierschutzes.
  • § 28a (3) LJG-NRW: Streichung des Jedermannsrechts, krankes Federwild aufzunehmen.
  • § 34 DVO LJG-NRW Anpassung der Anforderungen des Schießnachweises an praktischen Notwendigkeiten.
  • § 51 (6) LJG-NRW Verlängerung der Amtsdauer des Jagdbeirates von vier auf fünf Jahre.




Tja geändert wurde demnach nicht viel, die JAgdsteuer bleibt auch (war eh klar).

Und eines wird auch deutlich, nämlich, dass die Sozen es natürlich nicht gewagt haben (durch Rückgrat :lol:) den ökofaschistoiden Koalitionspartner in seine Schranken zu weisen.

Typisch für Remmel und seine Spießgesellen ist die Formulierung, dass sich Tier- und Artenschutz sowie die JAgd am Zeitgeist zu orientieren hätten. Logisch, denn an Fakten haben sich Ideologen nich nie orientiert, da sie in ihrer eigenen Welt der kognitiv veränderten Wahrnehmung leben.
 
A

anonym

Guest
.... auf das was jetzt kommt bin ich sehr gespannt, ich wünschte nur ich hätte eine neutrale Distance. a.) "Liebe Jäger ich habe gekämpft, aber gegen diese scheinheilige Bande habe ich verloren und trete zurück, weil ich die falsche Strategie gewählt habe." b.) "Liebe Jäger, ohne mich wäre das neue ökologische Jagdgestz noch viel schlimmer geworden, es wird zwar Einschränkungen geben, aber unser Verband geht aus dieser Schlacht gestärkt hervor und wir bleiben auch die einzigen legitimen Vertreter der Jägerschaft. Aber wir werden uns fügen und ich bleibe Euch erhalten. c.) Das Gesetz ist so verabschiedet worden wie wir es nicht wollten. Wir haben aufopferungswürdig dagegen gekämpft, jetzt aber gehen wir zur Tagesordnung über und jagen unter diesen Rahmenbedinungen weiter, er wird nicht mehr schlimmer. Das war der letzte Schritt gegen die Jäger, dass hat Remmel mir persönlich beim Grillen versprochen."
 
A

anonym

Guest
Jup,da wirst Du wohl recht haben. Tolles neues Jagdgesetz und immer noch dem Bindestrich. Uns bleibt ja nix erspart! Bin auf Bindestrichs Reaktion gespannt. Die politische kennen wir ja jetzt ..... er fehlt ja noch.
 
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Wie hoch war eigentlich die Jagdsteuer in NRW vor ihrer Abschaffung? Bzw wie hoch ist sie in anderen Ländern? Ich hatte bis zu letzt fest damit gerechnet, dass man mehr auf die Jäger zukommen wird. Aber das eine Partei, die nichtmal 10% bei der Landtagswahl erreicht hat, so einschneidende Entscheidung treffen darf.... Wahnsinn!!!
 
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Da wären ja so grob 2€/ha p.a. Ich denke aber eher, dass eine prozentuale Steuer kommen wird. Hörte was von 10% bis 20%. Je nach Kommune wird diese auf den Jahresjagdwert erhoben. Sprich auf den Pachtpreis. Ganz dumme Frage: wird die Steuer dann auf den Betrag vor oder nach Mehrwertsteuer erhoben? Wäre ja z.B. bei einem 250ha Revier mit 35€/ha ein gewaltiger Unterschied. Bin leider steuertechnisch komplett ungeschlagen.
 
A

anonym

Guest
Damals war (bin mir ziemlich sicher) 20% des Pachpreises höchste Möglichkeit. Bald soll in NRW die Deckelung wegfallen, also so hoch wie die Gemeinde will... :evil::thumbdown::thumbdown:
 
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Wie hoch war eigentlich die Jagdsteuer in NRW vor ihrer Abschaffung?

In NRW gab es vor der Abschaffung der Jagsteuer eine Deckelung von 20 Prozent. Im 2. Entwurf von heute ist weiterhin die Wiedereinführung der Jagdsteuer gefordert, aber es wurde zusätzlich die Deckelung abgeschafft. Damit könnte die Jagdsteuer in unbegrentzer Höhe erhoben werden. Laut Nachrichten WDR 5 war das eine Forderung der SPD, die GRÜNEN wollten laut WDR 5 auf die Jagdsteuer eigentlich verzichten.
Eines darf man nie vergessen: Dieser Jagdgesetzentwurf ist Bestandteil des Koalitionsvertrages und damit ein Ziehkind von SPD UND GRÜNE.
Gruß
Tüftler
 
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Ich zitiere hier mal aus dem Lifeticker der aktuellen Diskussion in Bielefeld 20.07 Uhr: "Müller-Schallenberg: "90% der Bevölkerung lässt sich nicht von 10% bevormunden."

Das passiert ja auch nicht.

Die Grünen mögen sich als Gesetzesvorlage ausdenken, was sie wollen, am Ende wird nur das geltendes Recht, was in der letzten Fassung eine Mehrheit bei den demokratisch gewählten Volksvertretern findet.
 
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Tuen sie ja auch nicht, sie werden von der Demokratisch gewählten Regierung bevormundet, die dieses Jagdgesetz in dem nach Gesetzeslage gültigem Verfahren durch die Instanzen bringt. Das ist nunmal geltendes Recht in unserem Land.

Jetzt braucht der Müller-S. auch keine Phrasen mehr raushauen. Agieren vor langer Zeit hätte uns viel erspart.
 

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