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Heute Vormittag erreichte mich ein Instagram Post des 1. Vorsitzenden Landesverband Hessen des DTK mit dem o.g. martialischen Zitat.
Aus dem angehängten Schreiben:
"...Die Novellierung betrifft nicht nur unsere Züchter, sondern alle Anhänger des Teckels.
Der neue Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz (...) sieht vor, die Qualzuchtmerkmale erneut zu definieren, u.a. benennt er in § 11b Punkt 4 Skelettanomalien und postuliert vorher:
...Es ist verboten Wirbeltiere zu züchten...
Sollte dieser Passus so im Gesetzentwurf bleiben und als Gesetz formuliert werden, könnte das ein Zuchtverbot, u.a. für die Rasse Teckel, bedeuten..."
Ich habe bisher noch nichts davon gehört, bin momentan auch gerade sehr beschäftigt. Hat jemand von euch weitere Informationen?
Aus dem angehängten Schreiben:
"...Die Novellierung betrifft nicht nur unsere Züchter, sondern alle Anhänger des Teckels.
Der neue Referentenentwurf zum Tierschutzgesetz (...) sieht vor, die Qualzuchtmerkmale erneut zu definieren, u.a. benennt er in § 11b Punkt 4 Skelettanomalien und postuliert vorher:
...Es ist verboten Wirbeltiere zu züchten...
Sollte dieser Passus so im Gesetzentwurf bleiben und als Gesetz formuliert werden, könnte das ein Zuchtverbot, u.a. für die Rasse Teckel, bedeuten..."
Ich habe bisher noch nichts davon gehört, bin momentan auch gerade sehr beschäftigt. Hat jemand von euch weitere Informationen?