Die Waffenbehörden sollen durch diesen Entwurf "ermutigt" werden das persönliche Erscheinen öfters (sic!) anzuordnen.
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen!
...aber wozu eigentlich?
Ich habe mal gelernt, jede hoheitliche Maßnahme muss rechtmäßig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein.
Was soll also diese "Ermutigung" zur Gängelung von Waffenbesitzern?
Angesichts der sonstigen Inhalte des Entwurfes bleibt doch eher zu hoffen dass, sollte es jemals irgendein Problem geben, die Behörde das persönliche Erscheinen anordnet und man darüber sprechen kann.
Besser, als z.B. wegen einer haltlosen Denunziation gleich die Tür eingetreten zu bekommen. Für Waffenbesitzer und Steuerzahler.
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