Neues Waffengesetz

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Die Waffenbehörden sollen durch diesen Entwurf "ermutigt" werden das persönliche Erscheinen öfters (sic!) anzuordnen.
Das lasse man sich mal auf der Zunge zergehen!

...aber wozu eigentlich?

Ich habe mal gelernt, jede hoheitliche Maßnahme muss rechtmäßig, zweckmäßig und verhältnismäßig sein.

Was soll also diese "Ermutigung" zur Gängelung von Waffenbesitzern?

Angesichts der sonstigen Inhalte des Entwurfes bleibt doch eher zu hoffen dass, sollte es jemals irgendein Problem geben, die Behörde das persönliche Erscheinen anordnet und man darüber sprechen kann.

Besser, als z.B. wegen einer haltlosen Denunziation gleich die Tür eingetreten zu bekommen. Für Waffenbesitzer und Steuerzahler.
 
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Der neue Absatz 6 soll also klarstellen,
"dass die Waffenbehörden zur Erkenntnisgewinnung auch in öffentlich zugänglichen Quellen, insbesondere dem Internet, aber auch Printveröffentlichungen, recherchieren und die gewonnenen Erkenntnisse im weiteren Verfahren nutzen dürfen."

Das ist ein "Freibrief" zur Bespitzelung durch Mitarbeiter einer nachgeordneten Kommunal- oder Kreis-Behörde...

Für solche Aufgaben haben wir in unserem Land die Polizei, Staatsschutz oder Verfassungsschutz.
 
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Naja, das zielt auf den Vogel von Hamburg ab. Was der im Print und im Internet an Idiotie von sich gegeben hat, hätte einen schon an seiner waffenrechtlichen Eignung zweifeln lassen.

Ich hoffe einfach, dass im Zweifel in der Behörde für 2 Sekunden nachgedacht wird, bevor das SEK die Tür eintritt. Vielleicht ein frommer Wunsch.
 
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Es gibt sicher genug Juristen unter den Jägern, vielleicht sogar hier. Hat denn dieser Entwurf falls er denn durchgeht, überhaupt Chancen, eine gerichtliche Anfechtung zu überstehen?
 
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Das ist ein "Freibrief" zur Bespitzelung durch Mitarbeiter einer nachgeordneten Kommunal- oder Kreis-Behörde...
Das ist der politische Maulkorb für alle Jäger und Sportschützen. Nachdem inzwischen die Mitgliedschaft in einer Partei, die im Bundestag sitzt, zur Versagung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit ausreicht, wird es künftig ( wenn dieser Entwurf denn Rechtskraft erlangt ) ein Leserbrief zu einem X-beliebigen Thema sein. Also schreibt man lieber nichts mehr und hält in der Öffentlichkeit den Mund, wenn man Jagdschein, Waffen und Revier behalten will. Es wird für jeden Legalwaffenbesitzer abzuwägen sein, ob er überhaupt noch ein politisches Mandat, ein Ehrenamt oder ähnliches wahrnimmt - zu gross die Gefahr, dass man das Missfallen des Fräuleins vom Amt erregt und dann die volle Wucht der Staatsmacht zu spüren bekommt.
 
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...für diejenigen, die die entsprechende Textstelle im Entwurf noch nicht gefunden haben:
Anhang anzeigen 271834
Das ist wirklich erschreckend. Schriftverkehr oder Telefonate mit dem Amt finde ich noch okay, da muss jeder selber wissen, wie er auftritt, da bekommt der SB aber zumindest einen direkten, subjektiven Eindruck der Person.
Posts aus dem Internet, in Printmedien, ... sind der Maulkorb. Wahnsinn. Damit wird jede sachliche Kritik an z.b.Migration oder Wirtschaftspolitik zum Risiko, seine Legalwaffen zu verlieren. Wer weiss, vielleicht ist dieser Post hier schon zu viel?

Echt bedenklich.
 
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Das ist wirklich erschreckend. Schriftverkehr oder Telefonate mit dem Amt finde ich noch okay, da muss jeder selber wissen, wie er auftritt, da bekommt der SB aber zumindest einen direkten, subjektiven Eindruck der Person.
Das Problem ist nicht das persönliche Erscheinen, das Problem ist dass der SB nach einer kurzen "Schulung" sozusagen den Mediziner und Psychologen geben darf und aufgrund komplett kompetenzfreier Diagnose deinen legalen Waffenbesitz beenden kann. Also nur basierend auf dem direkten, subjektiven Eindruck der Person.
 
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Ich mach jetzt hier ein krasses Beispiel: der derzeitige Sachbearbeiter auf dem Landratsamt war von 1995 - 2010 mein direkter Nachbar. Wir hatten keinen Streit miteinander, zum Glück. Wenn es aber so gewesen wäre - jetzt käme seine grosse Stunde der Vergeltung. Irgendwas hanebüchenes an den Haaren herbeigezogen, und er könnte mir die gesamte Kavallerie auf den Hals schicken.
 
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...mindestens bei der Einbeziehung von Telefonanrufen stelle ich mir das ohne Aufzeichnung schwierig vor.
Zeichnet aber ein Sachbearbeiter unbefugt ein Telefongespräch auf, könnte er sich sogar nach § 201 Absatz 1 Strafgesetzbuch (StGB) strafbar machen.

Soll hier ein einfaches Gedächtnisprotokoll des Waffen-Sachbearbeiters genügen?

...darüber finde ich im Entwurf aber nichts.
Man muss nicht alles totregulieren, es gibt in der Verwaltung eben Werkzeuge wie das Gedächtnisprotokoll. Der Richter in dem eventuellen Verfahren kann es zur Kenntnis nehmen, dem Glauben schenken, es teilweise miteinbeziehen oder verwerfen. Letzteres wäre angebracht, wenn ich allein an die mögliche Fehlerquote bei einer reinen Transkription einer Audioaufnahme vorstelle.

Aber: in der Regel (Ausnahmen bestehen) denken sich Verwaltungsmitarbeiter nix mal eben aus. Ausser, sie müssen ihren eigenen Arsch retten, da habe ich schon einiges erlebt.
 

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