§ 14 BWaffGregelt die Bedürfnisse. Hier ist von Sachkunde keine Rede.
Kann es sein, dass du dich auf eine mir unbekannte Länderregelung beziehst?
Was den Ceashkurs in Jagdschulen angeht, bin ich absolut deiner Meinung.
Ich darf Dir vielleicht mal die §§ 4 (1) Nr. 3 WaffG und 7 Waffg ans Herz legen.
Die gelten im Übrigen für ALLE, nicht nur für Jägersleut und Sportschützen.
Nix Länderregelung, das gilt bundesweit.
Kleiner Tip: Es genügt i.d.R. NICHT, sich 1 Paragraphen herauszupicken.
Nachtrag: OK, MiLa war bissl schneller ....