Deutschland Neues Waffengesetz: Messertransport

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....da steht aber Personenfernverkehr.
Nicht Nahverkehr.... Und bei ÖPNV, steht das N für Nahverkehr...
Oder verstehe ich das auch falsch....
 
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Ich denke, nein, sind Bushaltestellen nun doch nicht mehr Problemzone?

Fernverkehr definiert sich dadurch, daß das Verkehrsmittel entweder mehr als 50km oder nach Fahrplan insgesamt mehr als eine Stunde unterwegs ist.

Manche Buslinien dürften dann aber sowohl zeitlich als auch über die Strecke drunterfallen.
 
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Im ÖPNV hat der Betreiber das Hausrecht und kann ebenfalls Waffenverbote für seinen Bereich erlassen, was einige bereits auch schon getan haben.

Die Wahrscheinlichkeit, daß man sich auch im ÖPNV in einer Verbotszone bewegt ist also durchaus gegeben.

Ansonsten muss man das bei seinem Betreiber vor Ort erfragen oder in den Beförderungsbestimmungen nachlesen.
 
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Also erhellt mich mal bitte.
Darf man jetzt noch sein Schweizer/Opinal/Laguiole oder Leatherman am Mann haben, wenn man weder ein Fest besucht, noch den Fernverkehr benutzt oder eine Waffenverbotszone durchquert. In M. ist meines wissens der ÖPNV noch nicht explizit waffenfrei...
Bin jetzt schon mehrmals wegen meines rotes Schweizers angemacht worden von Jägern und Schützen am Schießstand, als ich es aus der Hose zog, um ihnen was auf zuschneiden oder mit den Schraubendreher dran, aus zu helfen....🤨
Im Zusammenhang mit Brauchtumspflege, Jagd und Sport (=Schießstand) i. O..

ÖPNV:

DB, also S-Bahn waffenfrei lt. Beförderungsbedingungen; MVG wahrscheinlich ähnlich, habe die Bedingungen aber nicht gelesen.

Transport nicht zugriffsbereit von A nach B grds. immer möglich, soweit kein Ausschluss in den Beförderungsbedingungen, wobei man Führen eines Taschenmessers im Verkehrsmittel eigentlich bedingungsunabhängig ausschließen kann, weil der Gesetzgeber das Führen nur als Ausnahme zulässt, wenn dies im Hausrechtsbereich zweckdienlich ist. Zum Fahren im Zug oder Bus brauchst aber kein Messer.

Bleibt also nur noch die Frage des Transports im nicht zugriffbereiten Zustand bzw. verschlossenen Behältnis, gem. Beförderungsbedingungen der MVG.
 
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Ich mach es so wie der Gesetzgeber es gedacht hat und habe mein(e) Messer nur noch bei der Jagd oder Revierarbeiten dabei. Keins im Auto und keins im Seckel. Wenn ich an einem Reh im Graben vorbei komme und es im Revier wäre ich aber nicht von der Jagd komme, muss die Polizei es halt selber abfangen. Ich bin ehrlich, ein Reh im Graben, ist mir meine Zuverlässigkeit nicht wert. Wenn der Gesetzgeber meint, dass wir so in einem besseren Land leben 🤷‍♂️
 
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Gestern bei der "Sendung mit der Maus", war ein Bericht, wo ein Mädel von 11 Jahren beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt hat, der hat das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht gefallen. Das Gesetz wurde daraufhin geändert.
Wäre sowas für die jüngste Änderung im Waffengesetz nicht auch möglich? 1x Rolle Rückwärts vielleicht...

Bin kein Jurist, aber als einfacher Bürger sollte sowas doch ins Rollen zu bringen sein?

Wmh
 
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Die MVG schreibt dazu in den Beförderungsbedingungen gar nix.
Die MVV schließt Waffe im Sinne des Waffengesetzes aus, außer man hat eine Erlaubnis zum Führen.
Von Messern steht explizit gar nix.
Und das Waffengesetz spricht bei Messern nur von Fernverkehr. Also DB-Züge, was wiederum S-Bahnen einschließen dürfte.

Wird interessant wenn den mal wo kontrolliert wird.
Gut dass ich immer in Arbeitsgewand unterwegs bin...
 
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...ob ich Recht habe weiß ich auch nicht. Ich lese nicht mehr heraus.
Aber wie üblich im Waffengesetz, es bleibt viel Interpretationsspielraum.
 
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Gestern bei der "Sendung mit der Maus", war ein Bericht, wo ein Mädel von 11 Jahren beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt hat, der hat das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht gefallen. Das Gesetz wurde daraufhin geändert.
Wäre sowas für die jüngste Änderung im Waffengesetz nicht auch möglich? 1x Rolle Rückwärts vielleicht...

Bin kein Jurist, aber als einfacher Bürger sollte sowas doch ins Rollen zu bringen sein?

Wmh

Der Unterschied dürfte der sein:
Hinter der Fassade mit dem "11-jährigen Mädel" steht in Wirklichkeit eine aktivistische Pressure Group, welche im Interesse / mit dem Wohlwollen / im Auftrag (sucht euch was aus) der Regierung agiert, und nicht gegen diese.

Aber schon eine hübsche Idee, die mir durchaus gefällt.
 
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Ne.
Da gehts um feststehende und feststellbare mit KL länger 6cm.
Slipjoints, also auch ein SAK können weiterhin einfach in der Hosentasche geführt werden.
Aber es gibt auch Waffenverbotszonen und Bahnhöfe usw. in denen generell das führen verboten ist, im Rucksack in einem Täschchen ist es kein führen...
 
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Gestern bei der "Sendung mit der Maus", war ein Bericht, wo ein Mädel von 11 Jahren beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde eingelegt hat, der hat das Klimaschutzgesetz von 2019 nicht gefallen. Das Gesetz wurde daraufhin geändert.
Wäre sowas für die jüngste Änderung im Waffengesetz nicht auch möglich? 1x Rolle Rückwärts vielleicht...

Bin kein Jurist, aber als einfacher Bürger sollte sowas doch ins Rollen zu bringen sein?

Wmh
Wenn du es irgendwie schaffst zu begründen das Messer gut für das Klima sind , sind die Erfolgsaussichten durchaus realistisch :devilish: :evil: .
 

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