Deutschland Neues Waffengesetz: Messertransport

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13 Mrz 2009
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....da steht aber Personenfernverkehr.
Nicht Nahverkehr.... Und bei ÖPNV, steht das N für Nahverkehr...
Oder verstehe ich das auch falsch....
 
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24 Aug 2016
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Ich denke, nein, sind Bushaltestellen nun doch nicht mehr Problemzone?

Fernverkehr definiert sich dadurch, daß das Verkehrsmittel entweder mehr als 50km oder nach Fahrplan insgesamt mehr als eine Stunde unterwegs ist.

Manche Buslinien dürften dann aber sowohl zeitlich als auch über die Strecke drunterfallen.
 
Registriert
9 Okt 2023
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Im ÖPNV hat der Betreiber das Hausrecht und kann ebenfalls Waffenverbote für seinen Bereich erlassen, was einige bereits auch schon getan haben.

Die Wahrscheinlichkeit, daß man sich auch im ÖPNV in einer Verbotszone bewegt ist also durchaus gegeben.

Ansonsten muss man das bei seinem Betreiber vor Ort erfragen oder in den Beförderungsbestimmungen nachlesen.
 

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