Neues Urteil vom BGH

Registriert
27 Sep 2006
Beiträge
27.462
Moin!

Sylvaner, glaubst Du eigendlich selber was Du da schreibst? Hat Dir mal ein Förster die Frau ausgespannt? Oder ist das einfach nur Dein normaler Kenntnisstand und Umgangston? Dann allerdings hat das, was Du als Deinen geistigen Horizont siehst nicht nur zufällig Ähnlichkeit mit einer Teppichkante.

Viele Grüße,

Joe
 
Registriert
10 Jan 2004
Beiträge
1.341
Mohawk schrieb:
Moin!


M. W. war die Frage "Zaun" strittig, und was da genau dahinter steckt ist nicht ganz klar. Es kann gemeint sein dass die Zäunungskosten zur Wildschadensvermeidung für sich schon als Wildschäden gerechnet worden sind, dann wären bei Bewertung mit / ohne Zaun die Unterschiede zwischen den beiden Gutachten erklärlich und der zweite Gutachter kann, wenn er "ohne Zaun" kalkuliert hat, sogar MEHR Wildschaden errechnet haben als der erste Gutachter.

Viele Grüße,

Joe

PS. Ja, ich war jagen. ;)

das berufungsgericht war der auffassung daß die kosten für die errichtung ,unterhaltung und pflege der einzäunungen bei der schadensberechnung NICHT mit zu berücksichtigen seien,weil es sich NICHT um einen teil des wildschadens handle.

der BGH hat diese auffassung bestätigt.
 
Registriert
10 Jan 2004
Beiträge
1.341
OberförsterVS schrieb:
..man kann z.B. die Lodenjockl kilometerlange Zäune bauen lassen...ob das dann günstiger wird....oder, noch besser: man verpachtet nichts mehr, genauso macht es die Jagdgenossenschaft L. jetzt, in welcher der Rehzüchter sein Unwesen trieb.

abgesehen davon, daß zäune absolut kontraproduktiv hinsichtlich verbißproblematik sind, sind die spezies "dummjockel" die den waldbau mittels ihrer sich instrumentalisierend lassender passion mitfinanzieren, am aussterben.notgedrungen kann nichts mehr verpachtet werden.... :wink:

um nicht mißverstanden zu werden:wenn eine jagdgenossenschaft eine jagd einem nicht ortsansässigem verpachtet der sie wieder unterverpachtet so liegt hier schon mal "der hase im pfeffer."zu einem gewissen maße hat auch die JGS versagt.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.003
Ich gebe Dir Recht Halali, die JGS hat bei der Vergabe der Jagd an den Herrn Prof. J. absolut versagt, weil man hätte wissen können, was passieren wird. Sie hat die richtige Konsequenz gezogen und bewirtschaftet mit BGS.
Wenn sich keine Pächter mehr finden, ist das kein Verlust; es gibt genügend fähige und willige Jäger, die mit dem ganzen Hegequatsch (bezogen auf das Schalenwild - nichts gegen Biotopmaßnahmen zugunsten Rebhuhn etc.) nichts anfangen können und ganz einfach Beute machen wollen. Und die sind herzlich willkommen.
 
Registriert
16 Jul 2001
Beiträge
2.611
mit welchen Äußerungen, angesprochenen Themenbereichen ich wohl die gereizt habe, die mit persönlichen Beleidigungen meinen die Diskussion weiterführen zu müssen? :lol:
Nein, ich frag anders: was hab ich nur falsches behauptet, was man mir zur Last legen kann? 8) Ansonsten sollen sie halt die F....

es ist schon fraglich wenn sogar Kilroy das Wissenschaftliche in den Beiträgen findet. 8)

Allein, es bleibt der Dreck an denen kleben, die ihn werfen wollen. Gut so. Hat ja auch seinen Grund. :wink:

Den vielen, die über diese Auseinandersetzung zu der Meinung gelangen, man dürfe jenen nicht einen Fußbreit Argumentationsfeld überlassen, ist dieses Thema gewidmet.
Es finden sich mehr und mehr Jäger bereit, diese Auseinandersetzuing mit jenen zu suchen. Es ist an der Zeit. 8)
Ja, auch Euch haben sie schon so lange belogen... :wink:
 
Registriert
3 Feb 2006
Beiträge
3.767
Es geht im Kern um zwei zentrale Themen:

1. die Rechtfertigung der Jagd für die Försterei
und
2. Der Herrschaftsanspruch über die "Jockel"

alles andere ist Mttel zum Zweck.

Wie ich bereits schrieb, Die höhere Försterei soll das Jagdprivileg aufgeben, dann wirds authentischer und glaubwürdiger.

Keine Verwaltungsjagd,
kein Jagdherrschaftliches einladen von Kollegen oder Andienern sogar über Landesgrenzen hinaus.
keine Freistellung von regulären Dienst um Kollegen beim Wildmanagement zu "helfen"

Ich kenne OVS nicht, aber sein selbstherrliches Auftreten in diesem Forum spricht für sich.
Insbesondere sein letzter Satz schafft Klarheit, alle die sich seiner Sicht unterwerfen sind ihm willkommen.Und Andersdenkende schließt man aus.

Lieber OVS Du bist Dienstleister und kein Herrscher über Land und Jagd.

Es ist tatsächlich an der Zeit das sich was dreht.
Zur Not werden das die Grünen schon machen. Die glauben nur bedingt Eure Vorträge. Die haben eigene Leute die nachdenken.

Es muss nur genügend auf die Fehldarstellungen hingewiesen werden.
 
Registriert
1 Jan 2010
Beiträge
9.003
Richtig, ich bin Dienstleister für den Eigentümer des Stadtwaldes. Und solange der nicht den Wald jagdgerecht umtreiben will, sondern schwarze Zahlen möchte und einen ästhetischen Mischwald, solange gibt es keinen Grund den Umgang mit Jagd und Jägern zu ändern.
Die Beobachtung, dass es "mehr und mehr Jäger werden", die sich irgendetwas nicht gefallen lassen wollen etc. kann ich nicht nachvollziehen. Auf ein Inserat in der LJV-Jagdpresse mit Klarnamen des inserierenden Forstbetriebes hat sich eine größere Zahl gemeldet. Und auf die Frage, ob sie BGs oder pachten wollen, kam die Anwort: lieber BGS, da ist der Zeitraum kürzer und Pacht nur, wenn kein Wildschaden zu übernehmen ist...ja wem soll man dann noch etwas verpachten?
Aber vielleicht ist das ja alles weiter im Norden ganz anders und wenn es die dortige JG und/oder die Waldeigentümer so wollen, habe ich nichts dagegen einzuwenden, ist deren Sache. Gutfinden muss ich das nicht und ich habe mir deshalb auch keinen Arbeitgeber gesucht, der derartiges wollte.
 
A

anonym

Guest
AW: Re: Neues Urteil vom BGH

Mir persönlich wäre alleine schon die Tatsache, dass ich das Wildtiermanagement nicht mehr selber in der Hand habe, absolutes Ausschlusskriterium für Verpachtungen.

1. Thumbs up!

2. Das Jagdrecht (oder, moderner: das Jagd- und Wildmanagementrecht) hat die Aufgabe, dem Rechtsinhaber (also dem Grundeigentümer) eine WAHL zwischen den zur Erreichung seiner jeweiligen Vorstellungen und Wünsche geeigneten Rechtsformen zu ermöglichen, unter Ausgleich mit den Ansprüche anderer Rechtsinhaber und der Gesellschaft. Das gegenwärtige Recht tut das nur unvollkommen; die Kritik etwa von Tiroler Bracke daran ist völlig berechtigt.

3. Es kann auch lenken, aber die Frage ist immer, wieviel Lenkungswille grundrechtlich noch tragbar ist. Wir haben in Deutschland zwar de iure ein "Reviersystem", de facto aber schon längst ein Mischsystem.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Nov 2008
Beiträge
5.076
..hat endlich mal jemand ein Urteil, wonach Mais- oder Getreideanbau für Biogasanlagen "BETRIEBSMITTEL" sind und somit Wildschadensansprüche entfallen????????????????
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
37
Zurzeit aktive Gäste
150
Besucher gesamt
187
Oben