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Moin!
Inhaltlich haben die beiden Novellen eigendlcih nichts miteinander zu tun, da geht es rein um Bündelung der Verfahren und damit Minderung des Bürokratieraufwands rundrum, weil in beiden Fällen die selben Verbände und Ausschüsse betroffen sind. Und nichts von den ursprünglich vorgesehenen Dingen ist SOOO eilig, dass man das hätte im Schweinsgalopp durchpeitschen müssen. Wo also ist da irgendwo ein Versagen?
Viele Grüße
Joe
Bündelung der Verfahren. Bitte jedes Gesetz für sich novellieren. Da sind zuviele dran beteiligt, die A von B nicht unterscheiden können und Schnittmengen bilden.