Neues Bundesjagdgesetz - wir dürfen gespannt sein!

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Moin!



Ganz wichtig dabei: bei den im Projektgebiet gegebenen Strukturen, Anfangs- und Rahmenbedingungen! Ob das auch "woanders" funktioniert ist nicht pauschal zu sagen. Wer das aber ignoriert fällt leicht in die "Prädatorenbejagung alleine reicht"-Falle.

Viele Grüße

Joe

Guten Morgen an Alle,
wenn man nicht bereit ist Zeit, Arbeit, Nerven und auch etwas Geld zu investieren...
Beispiele aus der Hegeringarbeit:
Ein nicht ganz unvermögendes Mitglied war der Meinung, wenn der Hegering ihm Pflanzen kauft, dann würde er auch Remisen anlegen...
nächster Fall: passionierter Schalenwildjäger legt einen "Blühstreifen" an, auf dem überwiegend Getreidesaat der vergangenen Jahre "Reste" eingedrillt werden...
Ein langjähriges Hegeringmitglied und Besitzer eines 500ha+ Ackerbaubetriebes, donnert seinen nicht jagenden Mitarbeiter zusammen, weil dieser einen ,seit Jahren schmaler werdenden, Grasstreifen nicht mit unter den Pflug nimmt.
Jetzt hat er einen Trampelpfad in seinem Winterweizen über den ich eine Ansitzeinrichtung erreiche, der gleiche Kamerad hat eine Stecklingspflanzung zwischen Wildobstbäumen mit gemulcht..., ob gleich wir vorher darüber gesprochen haben.
Manchmal, aber nur manchmal könnte ich kot***...
Aber es gibt ja auch noch nichtjagende Landbesitzer, die sich freuen wenn Sie eine Kette Hühner, oder Fasanengesperre, oder Feldlerchen sehen und dieses auch kundttun. Die lassen auch mal einen Randstreifen liegen, wenn man darum bittet...

HuJ
 
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zum Thema Niederwildhege sollten wir einen neuen Faden anlegen!

GAP-Reform 2015 - Grundsätze des Greening

kennt sich da jemand aus?
 
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@ Mitch,
eigentlich ging es nur darum hier klar zu machen, dass Jagd nicht nur auf Schalenwild und auch nicht nur im Wald stattfindet und deshalb auch die Interessen der NW-Jäger berücksichtigt werden müssen.
Auslöser war, glaube ich, die Aussagen zur Raubwildbejagung seitens ÖJV.

Gruß HuJ
 
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... Grundsätze des Greening ...
Schon fast ´n wenig spät ...
Unsere Jahreshauptversammlung des Jahres 2015 fand schon unter dieser Überschrift statt. Da die Zusammenhänge z.B. beim Thema Direktzahlungen aber tatsächlich ziemlich komplex sind, ist dieses Thema für die Diskussion im Forum nur sehr bedingt geeignet.

Wir haben das seltene Glück, dass ex- und aktive Mitarbeiter der zuständigen Stelle der örtlichen Bezirksregierung aktiv im Hegeringvorstand mitarbeiten. Das hilft beim Verstehen und Umsetzen des Greenings im Hegering.
 
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Schon fast ´n wenig spät ...
Unsere Jahreshauptversammlung des Jahres 2015 fand schon unter dieser Überschrift statt. Da die Zusammenhänge z.B. beim Thema Direktzahlungen aber tatsächlich ziemlich komplex sind, ist dieses Thema für die Diskussion im Forum nur sehr bedingt geeignet.

Wir haben das seltene Glück, dass ex- und aktive Mitarbeiter der zuständigen Stelle der örtlichen Bezirksregierung aktiv im Hegeringvorstand mitarbeiten. Das hilft beim Verstehen und Umsetzen des Greenings im Hegering.

es ist nie zu spät;-)
Unsere Region ist sicherlich keine Niederwildhochburg, und das Thema wurde uns 2015 schon vorgestellt, aber ein guter Ansatz. Jetzt am WE wieder ein Vortrag mit guten positiven Beispielen. Warum es bisher kein Erfolgsmodell wurde liegt einerseits sicherlich an der Komplexität, wie @Skogman schon erwähnt hat, andererseits an mangelndem Interesse seitens Jäger und Landwirtschaft. Ich denke da gibt es noch enormen Aufklärungs- und Motivationsbedarf. Ist doch ein spannendes Thema zum Thema Niederwild und Hege.
 
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Das dachten wir auch, als es erstmalig vorgestellt wurde.
Mein Jagdfreund (und Bester Freund) ist praktischer Landwirt, engagierter Heger, Naturschützer und passionierter Jäger in einem. Er hat mir , aus dem Stand, etliche Gründe genannt, warum es so nicht funktionieren kann und wegen dort festgelegten Zeiten einen erhöhten Glyphosat Einsatz erforderlich machen würde und des weiteren mehr.
Tenor war jedenfalls, dass man jetzt eine Chance, auch die Unwilligen zu Hegemassnahmen zu "bekehren" zunichte
gemacht hat.

HuJ
 
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Guten Morgen,

ich hol das mal wieder hoch und hoffe dass mein Anliegen nicht schon in einem anderen Faden diskutiert wird.

Wie ich gestern erfahren habe, wird die Absicht das neue Bundesjagdgesetzes schnellstmöglich, incl. HA Regelung, durch die Bayern "blockiert"! Der Bundeslandwirtschaftsminister steht ja im Wort. Seine CSU dagegen möchte den Entwurf der Gesetzesänderungen hingegen nicht absegnen.
Kennt jemand die näheren Gründe dafür? Eine weitere Machtprobe Merkel - Seehofer wäre zwar naheliegend, aber ich denke da gibt es andere Gründe?
 
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Guten Morgen,

ich hol das mal wieder hoch und hoffe dass mein Anliegen nicht schon in einem anderen Faden diskutiert wird.

..., aber ich denke da gibt es andere Gründe?

Ja, da gibt es andere Gründe, die Du im HA-Thread unter Waffenrecht nachlesen kannst.
 
G

Gelöschtes Mitglied 15848

Guest
Nur ein Vorgeschmack auf das noch ausstehende Hauen und Stechen und verlangte "Kompensationsgeschäfte" in Politikkreisen zur Novellierung des Bundesjagdgesetzes. Wer glaubt es würde eine schnelle Neuregelung des §19 bzgl. der HA Problematik geben sollte sich in Geduld üben.

Aber hey, es wird seit Jahren über das neue Gesetz gestritten warum sollte es jetzt zügig gehen? :sad:
 
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den HA Thread wollt ich mir eigentlich nichr mehr antun, zu viel Spekulation und Schwarzseherei:unbelievable:
Aber ich versuchs mal wieder, danke für die Info.
 
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Hab es durchgelesen:-D
Da steht diesbezüglich ab er auch nichts konkretes.
OVS schrieb etwas wegen dem Waldgesetzparagrafen 46 und vermutet, dass dieser der Grund für die Bayern ist, den Entwurf nicht durchzuwinken.
Leider sitzt OVS jetzt protzend in der Ecke und will nichts mehr rauslassen, weil er angeblich jemanden beleidigt hat:sad:
Kann ich mir gar nicht vorstellen:p
 
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Der Hauptgrund liegt darin das mit Änderung des Bundesjagdgesetzes beabsichtigt werden soll das Bundesjagdgesetz dem Naturschutzrecht zu unterstellen.

Bis dato sind beide immer noch Gleichrangige Rechtskreise und als Bundesgesetz verankert.

Bei jeglicher Diskution " Änderung Bundesjagdgesetz" kommen die Ratten aus den Löchern und wollen sich verwirklicht sehen.


TM
 
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Moin!

Sorry, das ist "dumm Tüch". In der Mache ist ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem einzelne Vorschriften im BJG und im BWaldG geändert werden sollen. Mit Naturschutz haben die allesamt nix zu tun. Strittig ist derzeit der neue § 46 BWaldG, in dem einige Dinge geregelt werden sollen, die als Reaktion auf ein Kartellrechtsverfahren überarbeitet werden müssen. Soweit ich mitbekommen habe ist der Stand derzeit, dass die dazu vorgeschlagenen Formulierungen nicht weit genug gehen und Bayern beürchtet, dass das Gesetz dann sofort wieder bei der Kartellaufsicht durchfällt.

Also: an der Jagd oder "dem Naturschutz" liegt die Verzögerung m. W. nicht!!

Viele Grüße

Joe
 
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Moin!

Sorry, das ist "dumm Tüch". In der Mache ist ein sogenanntes Artikelgesetz, mit dem einzelne Vorschriften im BJG und im BWaldG geändert werden sollen. Mit Naturschutz haben die allesamt nix zu tun. Strittig ist derzeit der neue § 46 BWaldG, in dem einige Dinge geregelt werden sollen, die als Reaktion auf ein Kartellrechtsverfahren überarbeitet werden müssen. Soweit ich mitbekommen habe ist der Stand derzeit, dass die dazu vorgeschlagenen Formulierungen nicht weit genug gehen und Bayern beürchtet, dass das Gesetz dann sofort wieder bei der Kartellaufsicht durchfällt.

Also: an der Jagd oder "dem Naturschutz" liegt die Verzögerung m. W. nicht!!

Viele Grüße

Joe

Das BJG und das BWaldG gehören losgelöst voneinander überarbeitet. Die Politik versagt regelmäßig an dieser Stelle.
 
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Moin!

Inhaltlich haben die beiden Novellen eigendlcih nichts miteinander zu tun, da geht es rein um Bündelung der Verfahren und damit Minderung des Bürokratieraufwands rundrum, weil in beiden Fällen die selben Verbände und Ausschüsse betroffen sind. Und nichts von den ursprünglich vorgesehenen Dingen ist SOOO eilig, dass man das hätte im Schweinsgalopp durchpeitschen müssen. Wo also ist da irgendwo ein Versagen?

Viele Grüße

Joe
 

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