Nachtsichttechnik in Bayern, ab 17.05.2024 auch Raubwild

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Man möchte ungern in einer Verkehrskontrolle sich dazu rechtfertigen müssen.
Einerseits wird es schwer werden, dem waffenrechtlich unbeleckten Beamten die Rechtslage zu erklären, andererseits, warum sollte gerade der diese Allgemeinverfügung kennen?

Ganz hilflos wirst Du dem aber nicht ausgeliefert. Die zuständigen bayerischen Ministerien haben schon 2020 den Erklärbär gemacht und Vollzugshinweise veröffentlicht. Dort heißt es in Ziffer 3.4:
Für jagdliche Zwecke darf die unter Nr. 3.1 genannte Technik mit der Jagd-langwaffe bzw. dem Zielhilfsmittel verbunden sein. Dies schließt auch den Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher ein.

Hier wirst Du fündig, lade es Dir herunter, drucke es aus und nehme es mit:

Und nun nochmal zusammengefasst:
Das waffenrechtlkiche zum Einsatz von Nachtsichttechnik an der Waffe hat der Gesetzgeber 2020 mit der Änderung des § 40 WaffG geregelt (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG). Was demnach seit dem 20.02.2020 in Bayern als zulässig erachtet wird, steht in o.a. Vollzugshinweisen - für Bayern! Die Rechtsauffassung der Ministerien anderer Länder und des BKA differieren!!!

Das sachliche Verbot im § 19 Abs. 1 Ziffer 5 lit a ist in Bayern seit dem 17.05.2024 aufgehoben, soweit es um künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind geht, wenn damit Schwarzwild, Haarraubwild oder Nutria bejagt werden. Aufpassen: beim Nutria greift das Nachtjagdverbot, das wurde nicht aufgehoben.

Damit ist in Bayern nun die Bahn Bahn frei, was die Bejagung von Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria mit Nachtsichttechnik, Lampen etc. betrifft. ABER: Echte Nachzielgeräte bleiben weiterhin außen vor, weil da das waffenrechtliche Verbot nicht eingeschränkt wurde.

Für den unwahrscheinlichen Fall der polizeilichen Kontrolle auf dem Ansitz, wenn Du gerade ein Wildschwein anvisierst, in #34 dieses Fadens wurden die diesbezüglichen Vollzugshinweise eingestellt. Herunterladen, ausdrucken, mitnehmen.
 
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Lies mal den Anhang von #34, ab Seite 3, oder besser von Anfang, aufmerksam durch.
Ja. Da steht:
Sollte in Ihrem Landkreis eine Allgemeinverfügung zum zulässigen Einsatz
von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild erlassen worden sein,
ist diese zeitnah aufzuheben.

Da steht nicht, das die Allgemeinverfügungen aufgehoben sind. Der Landkreis muss tätig werden und aufheben, erst dann ist die Allgemeinverfügung aufgehoben.
 
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Ab dem 17.05 ist in Bayern Technik auch auf Raubwild zulässig
Super Nachricht, das eröffnet neue Möglichkeiten! Besonders bei der Jagd auf Raubwild kann Technik ein wertvolles Hilfsmittel sein, um gezielter und effizienter vorzugehen. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit dem Einsatz von Technik in Bayern? Bin gespannt, wie sich das in der Praxis auswirkt und welche Geräte hier am meisten Sinn ergeben. Freue mich auf den Austausch!
 
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Du bist neu hier, schau Dich mal im Forum um, da findest Du genug Tips. Ich jage in Tschechien, dort ist Technik schon immer erlaubt auf Räuber. Die Füchse sind oft schwerer anzusprechen weil sie nur tschechisch verstehen, aber sonst ist kein Unterschied.
 
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Super Nachricht, das eröffnet neue Möglichkeiten! Besonders bei der Jagd auf Raubwild kann Technik ein wertvolles Hilfsmittel sein, um gezielter und effizienter vorzugehen. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit dem Einsatz von Technik in Bayern? Bin gespannt, wie sich das in der Praxis auswirkt und welche Geräte hier am meisten Sinn ergeben. Freue mich auf den Austausch!
Mmh, glaubst Du denn, dass sich jemand "speziell" für Raubwild andere Technik zulegt, als er für Schwarzwild eh schon hat? Warum sollte Gerät A auf Fuchs "besser" sein, als Gerät B?
Du vertreibst doch das Equipment und solltest durch Kundenerfahrungen hier eigentlich Dein Wissen teilen.

Ich hab ein Sytong und dabei bleibt es erstmal, weil es für meine Zwecke ausreicht. Hab ja keinen Goldesel :(

Wmh
Flo
 
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Der Grund warum Nachtschiesstechnik überhaupt freigegeben wurde war der politische Druck von Seiten der Tierseuchenbekämpfer (Schweinepest).
Für die, dies noch nicht gemerkt haben, nun wurden im Vorfeld die Weichen gestellt für eine wirksame Wolfsregulierung.
Eure jetzt ermöglichte Fuchs/Dachs/Marderbejagung ist dabei nettes Beiwerk, interessiert die politischen Hebelbediener aber nur am Rande.

HWL
 
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Es stellt sich aber auch die Frage, welchen Sinn ein Verbot macht, das sowieso niemand kontrollieren kann. Dort wo die Technik auf Räuber erlaubt ist, ging die Welt bisher auch nicht unter.

Ich vertrete nach wie vor die Meinung, dass der Altfuchs mit der Betonrohrfalle nicht ausreichend reduziert werden kann und ich sehe wie effektiv wir in Tschechien auf Räuber sind, so man das auch will.

Machen ist wie wollen nur krasser!
 

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