Nachtsichttechnik in Bayern, ab 17.05.2024 auch Raubwild

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Man möchte ungern in einer Verkehrskontrolle sich dazu rechtfertigen müssen.
Einerseits wird es schwer werden, dem waffenrechtlich unbeleckten Beamten die Rechtslage zu erklären, andererseits, warum sollte gerade der diese Allgemeinverfügung kennen?

Ganz hilflos wirst Du dem aber nicht ausgeliefert. Die zuständigen bayerischen Ministerien haben schon 2020 den Erklärbär gemacht und Vollzugshinweise veröffentlicht. Dort heißt es in Ziffer 3.4:
Für jagdliche Zwecke darf die unter Nr. 3.1 genannte Technik mit der Jagd-langwaffe bzw. dem Zielhilfsmittel verbunden sein. Dies schließt auch den Hin- und Rückweg zur Jagd, zum Schießstand bzw. zum Büchsenmacher ein.

Hier wirst Du fündig, lade es Dir herunter, drucke es aus und nehme es mit:

Und nun nochmal zusammengefasst:
Das waffenrechtlkiche zum Einsatz von Nachtsichttechnik an der Waffe hat der Gesetzgeber 2020 mit der Änderung des § 40 WaffG geregelt (§ 40 Abs. 3 Satz 4 WaffG). Was demnach seit dem 20.02.2020 in Bayern als zulässig erachtet wird, steht in o.a. Vollzugshinweisen - für Bayern! Die Rechtsauffassung der Ministerien anderer Länder und des BKA differieren!!!

Das sachliche Verbot im § 19 Abs. 1 Ziffer 5 lit a ist in Bayern seit dem 17.05.2024 aufgehoben, soweit es um künstliche Lichtquellen, Vorrichtungen zum Anstrahlen oder Beleuchten des Ziels und Nachtzielgeräte, die einen Bildwandler oder eine elektronische Verstärkung besitzen und für Schusswaffen bestimmt sind geht, wenn damit Schwarzwild, Haarraubwild oder Nutria bejagt werden. Aufpassen: beim Nutria greift das Nachtjagdverbot, das wurde nicht aufgehoben.

Damit ist in Bayern nun die Bahn Bahn frei, was die Bejagung von Schwarzwild, Haarraubwild und Nutria mit Nachtsichttechnik, Lampen etc. betrifft. ABER: Echte Nachzielgeräte bleiben weiterhin außen vor, weil da das waffenrechtliche Verbot nicht eingeschränkt wurde.

Für den unwahrscheinlichen Fall der polizeilichen Kontrolle auf dem Ansitz, wenn Du gerade ein Wildschwein anvisierst, in #34 dieses Fadens wurden die diesbezüglichen Vollzugshinweise eingestellt. Herunterladen, ausdrucken, mitnehmen.
 
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Lies mal den Anhang von #34, ab Seite 3, oder besser von Anfang, aufmerksam durch.
Ja. Da steht:
Sollte in Ihrem Landkreis eine Allgemeinverfügung zum zulässigen Einsatz
von Nachtsichttechnik bei der Jagd auf Schwarzwild erlassen worden sein,
ist diese zeitnah aufzuheben.

Da steht nicht, das die Allgemeinverfügungen aufgehoben sind. Der Landkreis muss tätig werden und aufheben, erst dann ist die Allgemeinverfügung aufgehoben.
 
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Ab dem 17.05 ist in Bayern Technik auch auf Raubwild zulässig
Super Nachricht, das eröffnet neue Möglichkeiten! Besonders bei der Jagd auf Raubwild kann Technik ein wertvolles Hilfsmittel sein, um gezielter und effizienter vorzugehen. Hat jemand von euch schon Erfahrung mit dem Einsatz von Technik in Bayern? Bin gespannt, wie sich das in der Praxis auswirkt und welche Geräte hier am meisten Sinn ergeben. Freue mich auf den Austausch!
 

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