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Ab 23.06.2020 ist NZT in RLP mittels Allgemeinverfügung zulässig. Nur Aufsatz- bzw. Vorsatzgeräte ohne integrierte IR- Aufheller.
also nur Temporäre Freigabe im LJG sprich wenn ASP vorbei ist wird es wieder verbotenAb 23.06.2020 ist NZT in RLP mittels Allgemeinverfügung zulässig. Nur Aufsatz- bzw. Vorsatzgeräte ohne integrierte IR- Aufheller.
also nur Temporäre Freigabe im LJG sprich wenn ASP vorbei ist wird es wieder verboten
dafür 5000,- in ein WBK vorsatzgerät investieren ist ambitioniert
l
wipi isch habe garkeine ProblemMachen doch nach Deiner Aussage bereits 90% der Jäger in Deinem Umfeld. Also, wo ist das Problem.
wipi
Das hat RLP dann ja mächtig in den Sand gesetzt, wenn man schon ne Allgemeinverfügung erlässt, dann wenigstens mit IR-Aufheller.
Mainz bleibt Mainz, wie es singt und lacht!Das hat RLP dann ja mächtig in den Sand gesetzt, wenn man schon ne Allgemeinverfügung erlässt, dann wenigstens mit IR-Aufheller.
Das für Jagd und Umwelt zuständige Ministerium per Weisung an die Landratsämter ? (siehe Bayern)...
Der Weg über 40 WaffG ist bekannt, aber nicht unumstritten und ich weiß gar nicht, wer die Ausnahme nach 40 WaffG erteilen kann. ......