<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Jaoger:
Bester Jungjaeger!
Du bist in diesen Jagdjahr zum erst im betriffendes Revier zu Gast und du hast gegen den willen des Pachters und Beratung des Jagdaufsehers entschieden...
Bei mir wuerdest du ueberhaupt nicht mehr im Revier zur jagd gehen duerfen!
[ 05. Februar 2005: Beitrag editiert von: Jaoger ]<HR></BLOCKQUOTE>
Ja...und? Was hat jungjager denn entschieden? Er hat entschieden, eine saubere Nachsuche bzw. Kontrolle machen zu lassen. Alles andere wäre indiskutabel gewesen! Siehst Du das etwa anders?
Das hat in diesem Fall auch nichts mit fehlender Loyalität zu tun. Eine Nachsuche musste vereinbart werden. Ist der Pächter dazu nicht in der Lage, kümmert sich eben der Schütze drum.
Wenn der Pächter grundsätzlich keine Nachsuchen macht, sondern nur etwas in der Gegend herumstolpert und anschliessend mit einem "Wohl doch gefehlt" beruhigt in seinen Geländewagen steigt, ist er ein ausgesprochenes Negativbeispiel eines Aasjägers. Es kann nicht sein, dass jemand, nur weil er die Pacht bezahlt, gegen alle Bestimmungen des Jagd- und Tierschutzrechtes verstossen kann. Ein Pächter hat sich auch an gewisse Regeln zu halten und sich nicht als der große König aufzuspielen!
Jeder, der ein Jagdverbot dafür verhängt, dass ein Jungjäger einfach nur sauber jagen will, ist ein unwürdiger Stümper!
Der Pächter sollte sich selbst ein Jagdverbot auferlegen - wegen jagdlichen Fehlverhaltens auf ganzer Linie!
hubbert
[ 05. Februar 2005: Beitrag editiert von: hubbert ]
Bester Jungjaeger!
Du bist in diesen Jagdjahr zum erst im betriffendes Revier zu Gast und du hast gegen den willen des Pachters und Beratung des Jagdaufsehers entschieden...
Bei mir wuerdest du ueberhaupt nicht mehr im Revier zur jagd gehen duerfen!
[ 05. Februar 2005: Beitrag editiert von: Jaoger ]<HR></BLOCKQUOTE>
Ja...und? Was hat jungjager denn entschieden? Er hat entschieden, eine saubere Nachsuche bzw. Kontrolle machen zu lassen. Alles andere wäre indiskutabel gewesen! Siehst Du das etwa anders?
Das hat in diesem Fall auch nichts mit fehlender Loyalität zu tun. Eine Nachsuche musste vereinbart werden. Ist der Pächter dazu nicht in der Lage, kümmert sich eben der Schütze drum.
Wenn der Pächter grundsätzlich keine Nachsuchen macht, sondern nur etwas in der Gegend herumstolpert und anschliessend mit einem "Wohl doch gefehlt" beruhigt in seinen Geländewagen steigt, ist er ein ausgesprochenes Negativbeispiel eines Aasjägers. Es kann nicht sein, dass jemand, nur weil er die Pacht bezahlt, gegen alle Bestimmungen des Jagd- und Tierschutzrechtes verstossen kann. Ein Pächter hat sich auch an gewisse Regeln zu halten und sich nicht als der große König aufzuspielen!
Jeder, der ein Jagdverbot dafür verhängt, dass ein Jungjäger einfach nur sauber jagen will, ist ein unwürdiger Stümper!
Der Pächter sollte sich selbst ein Jagdverbot auferlegen - wegen jagdlichen Fehlverhaltens auf ganzer Linie!
hubbert
[ 05. Februar 2005: Beitrag editiert von: hubbert ]