@Targethunter
1. Allgemein
Allgemeingültige Wildfolgeregelungen halte ich für Überflüssig denn wenn der Schweißhundspezialist gerufen wird, ist schon so viel Zeit vergangen, daß der geringe weitere Zeitverlust durch Versuche den JAB oder seine Vertreter anzurufen hinnehmbar ist. Wenn der Hund auf der Nachsuche Wasser braucht ist auch Pause.
Dort wo solche Wildfolgeregelungen auf freiwilliger Basis getroffen werden (Bayern)sollten die Verantwortlichen (LJV)vertrauensfördernde Maßnahmen einführen. Vetorecht und Verpflichtende Kommunkationsversuche habe ich schon genannt ich füge Leumundszeugnisse und Überprüfung auf Suchtkrankheiten hinzu. Ein spezieller fall ist hier bekannt, kennst Du ihn nicht, schreib mir eine PN.
Die eingesetzten Hunde müssen selbstverständlich geeignet sein, die Zugangsvoraussetzungen (Prüfung) müssen aber allen Hunden (auch dem Pudel ohne JGHV Papiere) offen sein. Alles andere ist Protektionissmus und den lehne ich rigoros ab.
2. Auf Dein Beispiel bezogen:
Ersten würde ich die Sau mit unseren eigenen Hunden nachsuchen. Zweitens hätte ich die (meisten) Nachbarn schon am Vorabend verständigt damit ich genügend Schützen zum Abstellen hätte und drittens wenn die Sau tatsächlich zum "falschen" Nachbarn wechselt bricht mir nichts aus der Krone den auch noch anzurufen.
WH
Amadeus
P.S. Wenn Du die Bemerkung gestattest, halb so groß wäre dein Bild auch noch erkennbar.
[ 27. Februar 2007: Beitrag editiert von: Amadeus ]