NABU will Katzen einschläfern

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Bei uns gibt es sogar sogenannte "Katzenstationen", wo freilaufende Katzen von ehrenamtlichen Helfern gefüttert werden. Hatte neulich ein Gespräch mit einer Dame, die eine dieser Stationen mit Futter versorgte.
An diesen Stationen werden dann immer wieder Katzen ausgesetzt, die irgendwo aufgegriffen wurden.

Hatten wir auch, im Feld.

Unerklärlicherweise wurde da immer weniger Miezen angetroffen, als man ursprünglich versorgen wollte.
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus

Bei uns gibt es sogar sogenannte "Katzenstationen", wo freilaufende Katzen von ehrenamtlichen Helfern gefüttert werden......

kenne ich auch... So eine Örtlichkeit, in der regelmäßig 20 bis 25 Streuner auftauchen, sich sattfressen und abends wieder auf Reviergang gehen :evil:


Nun sind es am Land aber nicht nur solche Stationen, sondern es ist de facto nahezu jeder Bauernhof im Revier, der immer wieder für ausreichend Nachwuchsförderung sorgt :evil:

Mir sind Katzen mit besonders auffälliger Färbung mitunter in drei aneinandergrenzenden Revieren vorgekommen, so dass die Größe des Streifgebietes eindeutig erkennbar wurde...

Bis zu ~3Km vom heimatlichen Stall entfernt, ist dabei keine Seltenheit.

Dagegen ist man, sich gesetzestreu verhaltend, einfach nur machtlos !
 

tar

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Ist das ein denn "vernünftiger Grund" bei schwerer Vermittelbarkeit die armen Katzen einfach zu euthanasieren anstatt ihnen ein Gnadenbrot anzubieten wenn sie sich doch schon vertrauensvoll in menschlicher Obhut befinden?
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

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Ist das ein denn "vernünftiger Grund" bei schwerer Vermittelbarkeit die armen Katzen einfach zu euthanasieren anstatt ihnen ein Gnadenbrot anzubieten wenn sie sich doch schon vertrauensvoll in menschlicher Obhut befinden?


ja ja... "...wenn sie sich doch schon vertrauensvoll in menschlicher b e f i n d e n ? "

Meinetwegen kann ja jeder seine Katzen halten, so viele, so lange und so wie er lustig ist.

Die menschliche Obhut endet aber mit Verlassen des Einwirkungsbereiches des Obhutgebers !


Man beachte hierzu das Kleingedruckte: " ...so lange es Katzen gibt, die sich aus der menschlichen Obhut von Jägern bewegen d ü r f e n , sehe ich keinerlei Gründe für praktizierten Jagdschutz! "

Könnte man jetzt auch noch schreiben.. aber das tu ich ja nicht, sondern denke es mir maximal eben nur !
 
G

Gelöschtes Mitglied 7846

Guest
servus


in meinem Wirkungsbereich eben schon und ich sehe es als zwingend an, darauf hin zu weisen !

Den Teufel werde ich tun, und für das Versagen Anderer meine Legitimation zu verspielen !
 
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was soll diese künstliche Aufregung?

selbstverständlich fängt der Nabu die Katzen da, wo die Singvögel zu hauf auftauchen, nämlich in den Hausgärten!

Teddy
 
A

anonym

Guest
Typisch NANU.

In Ba-Wü hat er es geschafft, dass Katzen de facto nicht mehr im Rahmen des Jagdschutzes, Pardon: "Wildtiermanagements" geschossen werden dürfen - und jetzt setzt sollen die Viecher eingeschläfert werden. Da sag ich mal gar nichts mehr dazu.
 
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Wäre aber doch nur konsequent. In NRW dürfen wir auch nicht mehr schießen, um eine anschließende Regelung haben sich die Grünen wohlweislich nicht gekümmert.
Jetzt bringen wir den unerwünschten Beifang aus den Rohrfallen halt ins Tierheim und das Problem wurde auf die Kommunen verlagert, die als untere Ordnungsbehörde für Fundtiere zuständig sind (das Töten in der Falle wa übrigends bislang immer schon verboten, da die Katzen dann ja nicht aktuell wildernd waren)
 
G

Gelöschtes Mitglied 8926

Guest
was soll diese künstliche Aufregung?

Versteh die Aufregung auch nicht. Was geht´s uns Jäger an? Nichtjagdbare Bodenbrüter und Niederwild (ausgenommen die Rehleins natürlich) jucken den gemeinen deutschen Jagdmichl doch eh keinen Pfifferling mehr. Es werden vielerorts noch nicht einmal die jagdbaren Prädatoren - wenigstens einigermaßen zielführend - bejagt. Warum also sollte dann jemand Verständnis dafür haben, dass die gemeine Hauskatze geschossen werden darf??

Hauptsache es hat genug Sauen und Böcke.
 
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17 Nov 2016
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Typisch NANU.

In Ba-Wü hat er es geschafft, dass Katzen de facto nicht mehr im Rahmen des Jagdschutzes, Pardon: "Wildtiermanagements" geschossen werden dürfen - und jetzt setzt sollen die Viecher eingeschläfert werden. Da sag ich mal gar nichts mehr dazu.

Naja die Holländer verbieten die Gänsejagd und fahren dann zum vergasen vor. Da sieht der Nanunana die Zukunft.
 
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30 Aug 2015
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Wir "bösen" Bayern machen das noch .... weil wir es im Freistaat dürfen. Ich schieße nicht auf Haustiere...... eine im Wald wildernde oder "verwilderte" Katze ist´ja auch kein Haustier - sonst wäre sie ja im oder "um's" Haus/ Hof......
Wenn der NABU wildernde oder verwilderte Katzen die sich rumtreiben einschläfern will, dann soll er das ruhig tun. Für mich gehören Katzen auf den Hof zum Mäuse und Ratzen fangen - aber nicht in die freie Natur.

CD
 
Zuletzt bearbeitet:
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17 Nov 2009
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:no: DER Nabu will das sicherlich nicht! Katzen einschläfern. :no: Das will nur ein Ortsverband, in dem scheinbar noch ein paar Leute sitzen, die auch mal über den Tellerrand schauen. Wie war das noch mit den Waschbären und den Kröten? Da wurde doch auch schnell zurückgerudert. Wenn die Bejagung von Prädatoren zur Meinung des Nabu gehören würde, dann verlieren sie zu viele Spenden und man müsste eingestehen, dass es ohne Jäger nicht geht. Deswegen können wir bis zu St. Nimmerleinstag warten bis das geschieht.
 
M

MeierHans

Guest
Wir "bösen" Bayern machen das noch .... weil wir es im Freistaat dürfen...

Das ist so nicht ganz richtig. Wir machen das zum Einen, weil wir dazu verpflichtet sind (s.u.) - vor Allem aber, weil es sinnvoll und notwendig ist.

BayJG

VII. Abschnitt

Jagdschutz

Art. 40
Inhalt des Jagdschutzes; Pflicht zur Ausübung
des Jagdschutzes

(1) Der Jagdschutz umfaßt auch den Schutz des Wildes vor Beeinträchtigungen durch dem
Jagdrecht nicht unterliegende Tierarten, soweit diese keinem besonderen Schutz nach
Naturschutzrecht unterstellt sind, sowie vor aufsichtslosen Hunden und Katzen.

(2) Der Revierinhaber (Art. 7 Abs. 1 Satz 2) ist verpflichtet, den Jagdschutz (§ 23 des
Bundesjagdgesetzes 1) und Absatz 1) in seinem Jagdrevier auszuüben.
 

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