Munitionsschrank - welche Schlösser sind erlaubt?

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Noch mal genau durchlesen Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht Sicherheitsstuffe O dann geht beides zusammen in Ordnung .
 
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reichen tut n blechscrank mit nem eingebauten schloss

oder reicht auch ein holzschrank mit eingebautem schloss für muni wie im post seite 1 unten??






mir egal ich hab iwann man aus nem nachlass son ding von frank & anja :wink:
für 25euronen gekauft :wink:
 
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Das Innenfach muss 0 oder B Qualifikation haben.

Komm raus du bist umzingelt. :wink:

Kurz gesagt: Die Pirsch Graphik hat recht.
 
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das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht; in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

In einem Sicherheitsbehältnis, das der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand: Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) oder der Sicherheitsstufe B nach VDMA 24992 2)3) (Stand: Mai 1995) entspricht, dürfen nicht mehr als zehn Kurzwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.6, dritter Halbsatz zum Waffengesetz), zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, oder zehn nach Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.1 bis 1.2.3 zum Waffengesetz verbotene Waffen aufbewahrt werden; unterschreitet das Gewicht des Behältnisses 200 Kilogramm oder liegt die Verankerung gegen Abriss unter einem vergleichbaren Gewicht, so verringert sich die Höchstzahl der aufzubewahrenden Waffen auf fünf.
 
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wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht ( Stufe O nicht B ); in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden

A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; "nicht zu den dort aufbewahrten Waffen
gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden. "
 
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:roll: Dann lese bitte das Gesetz.
Satz 1 und achte mal wo der Satz endet (Punkt)...und auf das oder... :wink:
 
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Fuchsfänger schrieb:
A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; "nicht zu den dort aufbewahrten Waffen
gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden. "

Wenn du augenscheinlich zitierst, dann gib doch bitte auch die Quelle an.
 
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dan les den letzten Satz bei 4
nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.
 
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Franz85 schrieb:
Fuchsfänger schrieb:
A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; "nicht zu den dort aufbewahrten Waffen
gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden. "

Wenn du augenscheinlich zitierst, dann gib doch bitte auch die Quelle an.

unter 4

http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
 
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in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.
Was ist den an dieser Ausnahme so missverständliche?
Zumal dein Zitat sich auf eine ganz andere Konstellation bezieht
Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend , wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss

Hierbei handelt es sich um die Aufbewahrung von Langwaffen (A) oder Kurzwaffen (B) in einem Waffenschrank ohne klassifiziertes Innenfach.
Das Berührt nicht im Geringsten die Ausnahme zur Aufbewahrung, von Langwaffen in einem A Schrank und die Kurzwaffen in dessen B Innenfach und der dazugehörigen Munition.

Begründung. Die Dauer der Widerstandsfähigkeit einer A+B Konstellation wird als gleich eines O Schranks angesehen.
 
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Nochmal:

Folgt dem Schema: Text (schwarz), dann Kommentar (rot). Verstanden?

§ 13 Abs.4 WaffG

Werden Langwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, in einem Sicherheitsbehältnis, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand: Mai 1995) entspricht, aufbewahrt,

Wenn Langwaffen in einem A-Schrank aufbewahrt werden, gilt folgendes.

so ist es für die Aufbewahrung von bis zu fünf Kurzwaffen, zu deren Erwerb und Besitz es einer Erlaubnis bedarf, und der Munition für die Lang- und Kurzwaffen ausreichend, wenn sie in einem Innenfach erfolgt, das den Sicherheitsanforderungen nach Absatz 1 Satz 1 entspricht;

Man darf bis zu fünf KWs UND die Munition für KW und LW in einem Innenfach mit 0 oder B -Qualifikation aufbewahren.

in diesem Fall dürfen die Kurzwaffen und die Munition innerhalb des Innenfaches zusammen aufbewahrt werden.

Achtung!!! Ausnahme!!! Nur in diesem Fall dürfen die KW und die zugehörige Munition zusammen aufbwewahrt werden.

Im Falle der Aufbewahrung von Schusswaffen in einem Sicherheitsbehältnis der Sicherheitsstufe A oder B nach VDMA 24992 ist es für die Aufbewahrung der dazugehörigen Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Schwenkriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt; nicht zu den dort aufbewahrten Waffen gehörige Munition darf zusammen aufbewahrt werden.

Hier wird nun ein neuer Fall geschildert, der uns aber überhaupt nicht interessiert. Deswegen kann der letzte Satz auch nicht auf die Konstellation von oben bezogen werden.
 

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