Duckdichundwech schrieb:..das Waffengesetz sieht keine genaue Beschreibung des Behältnisses für Munition vor...(entgegen der Regelung für Waffen).
..die Munition muss halt nur getrennt von den Waffen aufbewahrt werden...
...und dass kann ein Holzschrank- oder auch ein Blechschrank sein...
(mit ganz normalem Verschluss)....z.B. Drehverschluß..
1.und 2.: Nein, vgl 9x19 untenJimRakete schrieb:Darf man den Waffenschrankschlüssel in den Munitionsschrank legen, auf den man natürlich nur selbst Zugriff hat?
Gibt es Regeln zur Wandstärke des Munschrankes?
JimRakete schrieb:Darf man den Waffenschrankschlüssel in den Munitionsschrank legen, auf den man natürlich nur selbst Zugriff hat?
Gibt es Regeln zur Wandstärke des Munschrankes?
Duckdichundwech schrieb:...im privaten Bereich..natürlich!!!
rehbock89 schrieb:Fuchsfänger schrieb:Brunfthirsch schrieb:Wenn ich einen A-Schrank mit B-Innenfach habe und ich in dem A-Schrank meine 2 Langwaffen aufbewahre und in dem B-Innenfach meine Kurzwaffe und die Munition für alle 3 Waffen aufbewahre, denke ich ist dem Waffengesetzt erstmal genüge getan.
Wenn im B Schrank auch die Kurzwaffenmuni ist ist dem Gesetz nicht genüge getan
Doch, gibt eine Sonderregelung für A-Schränke mit B-Innenfach.
Fuchsfänger schrieb:Es gibt keine Sonderregelung man darf in einem A Schrank mit B Fach nicht Muni und Waffen zusamen aufbewahren . Nur räumlich getrent Langwaffen im A Schrank ,Langwaffenmunition im B Fach mit Kurzwaffe ist in Ordnung die Kurzwaffenmuni muß dann wo anders hin
Aico schrieb:Laut diesem Link aber schon, oder ist der nicht mehr aktuell? http://www.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-k ... ahrung.pdf
Franz85 schrieb:@ Fuchsfänger
http://www.gesetze-im-internet.de/awaffv/__13.html
Bitte Absatz 4 durchlesen.
Es stimmt nicht was du behauptest.
9x19 schrieb:Aico schrieb:Laut diesem Link aber schon, oder ist der nicht mehr aktuell? http://www.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-k ... ahrung.pdf
Das ist kein Gesetz, das ist die Auffassung der Polizei dort. Ím Gegensatz dazu ist die AWaffV aber ein Gesetz im materiellen Sinn und enthält deshalb verbindliche Regelungen, nach denen sich auch die Polizei zu richten hat.