Munitionsschrank - welche Schlösser sind erlaubt?

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Darf man den Waffenschrankschlüssel in den Munitionsschrank legen, auf den man natürlich nur selbst Zugriff hat?

Gibt es Regeln zur Wandstärke des Munschrankes?
 
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Duckdichundwech schrieb:
..das Waffengesetz sieht keine genaue Beschreibung des Behältnisses für Munition vor...(entgegen der Regelung für Waffen).
..die Munition muss halt nur getrennt von den Waffen aufbewahrt werden...
...und dass kann ein Holzschrank- oder auch ein Blechschrank sein...
(mit ganz normalem Verschluss)....z.B. Drehverschluß..

Das stünde im Widerspruch zu §13 Abs.3 AWaffV.

JimRakete schrieb:
Darf man den Waffenschrankschlüssel in den Munitionsschrank legen, auf den man natürlich nur selbst Zugriff hat?

Gibt es Regeln zur Wandstärke des Munschrankes?
1.und 2.: Nein, vgl 9x19 unten
 
A

anonym

Guest
JimRakete schrieb:
Darf man den Waffenschrankschlüssel in den Munitionsschrank legen, auf den man natürlich nur selbst Zugriff hat?

Gibt es Regeln zur Wandstärke des Munschrankes?

1. Nein. Es sei denn, Dein MunSchrank hat die gleiche Klassifizierung wie der Waffenschrank.
2. Nein.
 
A

anonym

Guest
Duckdichundwech schrieb:
...im privaten Bereich..natürlich!!!

Wie meinen ? Es handelt sich doch um die Aufbewahrung, und da macht es keinen Sinn, den Schlüssel für den B-Schrank in einen Holzschrank zu legen. Es sei denn, man ist immer in der Wohnung und niemand kommt in der Zeit an den Schlüssel. Sobald man aber raus ist und den Schlüssel im Schrank vergißt, ist Materie am Ende und jeder mit einem Schraubenzieher kommt zuerst an den Schlüssel und dann an die .357 Magnum. Blöde, gelle ? :wink:
 
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rehbock89 schrieb:
Fuchsfänger schrieb:
Brunfthirsch schrieb:
Wenn ich einen A-Schrank mit B-Innenfach habe und ich in dem A-Schrank meine 2 Langwaffen aufbewahre und in dem B-Innenfach meine Kurzwaffe und die Munition für alle 3 Waffen aufbewahre, denke ich ist dem Waffengesetzt erstmal genüge getan.

Wenn im B Schrank auch die Kurzwaffenmuni ist ist dem Gesetz nicht genüge getan

Doch, gibt eine Sonderregelung für A-Schränke mit B-Innenfach.

Es gibt keine Sonderregelung man darf in einem A Schrank mit B Fach nicht Muni und Waffen zusamen aufbewahren . Nur räumlich getrent Langwaffen im A Schrank ,Langwaffenmunition im B Fach mit Kurzwaffe ist in Ordnung die Kurzwaffenmuni muß dann wo anders hin
 
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Fuchsfänger schrieb:
Es gibt keine Sonderregelung man darf in einem A Schrank mit B Fach nicht Muni und Waffen zusamen aufbewahren . Nur räumlich getrent Langwaffen im A Schrank ,Langwaffenmunition im B Fach mit Kurzwaffe ist in Ordnung die Kurzwaffenmuni muß dann wo anders hin

Doch, die gibt es. siehe § 13 Abs.4 AWaffV.
Oder woher kommt deine Gewissheit?
 
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Sicherheitsstufe A mit Innentresor Sicherheitsstufe B
für bis zu 10 Langwaffen und bis zu 5 Kurzwaffen im B-Innentresor
Munition und Waffe müssen getrennt gelagert werden. Langwaffenmunition im B-Innentresor für die Kurzwaffen, Muntion der Kurzwaffe(n) im Korpus oder in einem getrennten Munitionsschrank (keine Sicherheitseinstufung nötig)
 
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9x19 schrieb:
Aico schrieb:
Laut diesem Link aber schon, oder ist der nicht mehr aktuell? http://www.polizei-nrw.de/ennepe-ruhr-k ... ahrung.pdf

Das ist kein Gesetz, das ist die Auffassung der Polizei dort. Ím Gegensatz dazu ist die AWaffV aber ein Gesetz im materiellen Sinn und enthält deshalb verbindliche Regelungen, nach denen sich auch die Polizei zu richten hat.

Das ist dann aber ganz schön traurig, wenn eine Pokizeibehörde das dann so ins Internet stellt! :roll:
 

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