Munitionsschrank - welche Schlösser sind erlaubt?

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Maulwurf

Guest
Da ich für die kommende Saison gerne eine Ladung Trap Munition kaufen möchte brauche ich noch einen weiteren Munitionsschrank.

Wie fast überall zu lesen schreibt auch die Polizei NRW in folgendem PDF von einem Stahlblechschrank mit Schwenkriegelschloss oder gleichwertig.
http://www.polizei-nrw.de/olpe/stepone/ ... nition.pdf

Welche Schlösser gelten denn als gleichwertig? Wie sieht es z.B. mit diesen Gestängeverschlüssen wo die Tür oben und unten verriegelt wird.
 
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Maulwurf schrieb:
Welche Schlösser gelten denn als gleichwertig? Wie sieht es z.B. mit diesen Gestängeverschlüssen wo die Tür oben und unten verriegelt wird.

Verbidnliche Auskunft erteilt dir deine Behörde. Wenn du auf der sicheren Seite stehen willst, lässt du dir diese Auskunft schriftlich geben.
 
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Maulwurf schrieb:
Welche Schlösser gelten denn als gleichwertig? Wie sieht es z.B. mit diesen Gestängeverschlüssen wo die Tür oben und unten verriegelt wird.

das von dir genannte ist sicher gleichwertig zum schwenkriegelschloss.

ebenso die typischen vorhängeschlösser u.s.w.

genaugenommen kannst du alles, wozu du einen halbwegs soliden schlüssel benötigst, als gleichwertig bezeichnen.

für deine persönliche sicherheit einfach bilder des gewünschten/angedachten behältnisses machen und ans am faxen oder mailen. dann bekommst du schon eine aussage dazu.
 
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Ich denke ein Vorhängeschloß läuft nicht, weil es leichter aufgehebelt werden kann. Schwenkriegelschloß muß schon sein, ist wenn ich mich recht entsinne, auch so in Gesetz erwähnt.

Greetz Anton
 
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Die meisten Briefkästen haben ein Schwenkriegelschloss und das ist wirklich die unterste Sicherheitsstufe, Bindfaden mit Schleife mal ausgenommen.
Es gibt deutlich bessere Vorhängeschlösser.
Die örtliche Behörde berät gerne.
 
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Wenn ich einen A-Schrank mit B-Innenfach habe und ich in dem A-Schrank meine 2 Langwaffen aufbewahre und in dem B-Innenfach meine Kurzwaffe und die Munition für alle 3 Waffen aufbewahre, denke ich ist dem Waffengesetzt erstmal genüge getan.

Zur Sicherheit ist der Waffenschrank noch 3x in der Wand mit Schwerlastanker verankert.

Da der Schrank kein Zahlenschloss hat, gibt es ja nur wenige Möglichkeiten den Schlüssel zu verwahren.

- Am optimalsten wird immer die Möglichkeit beschrieben den Schlüssel immer am Mann zu tragen ! Aber was ist beim Duschen oder beim Schwimmen im Freibad ?

- Ist es nicht möglich ( evtl. auch besser/sicherer ) den Schlüssel in einem Wandtresor mit Zahlenschloss dessen Nummernkombination niemand kennt aufzubewahren.

Wie müsste der Tresor beschaffen sein, damit man nicht in eine Gesetzesfalle tritt ?
 
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Brunfthirsch schrieb:
Wie müsste der Tresor beschaffen sein, damit man nicht in eine Gesetzesfalle tritt ?
Nimm einfach einen B-Schrank mit Innenfach u. Elektronischen Zahlenschloss. KW und Mun legst Du ins Innenfach, LW wie gewohnt. Den Schlüssel für das Innenfach legst zu den LW. Fertig!
 
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Maulwurf schrieb:
Welche Schlösser gelten denn als gleichwertig? Wie sieht es z.B. mit diesen Gestängeverschlüssen wo die Tür oben und unten verriegelt wird.
Was Du meinst, nennt sich Schubstangenverriegelung und ist mehr als gleichwertig.
 
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Rainbow schrieb:
Ich denke ein Vorhängeschloß läuft nicht, weil es leichter aufgehebelt werden kann. Schwenkriegelschloß muß schon sein, ist wenn ich mich recht entsinne, auch so in Gesetz erwähnt.

Greetz Anton

also ich hatte bei mir im amt extra eine bundeswehr munikiste dabei, welche ich auf "bügelschloß" umgebaut habe. diesbezüglich absolut kein problem da akzeptiert und eher sogar noch hochwertiger als so manche schwenkriegelschlösser.
 
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Brunfthirsch schrieb:
Wenn ich einen A-Schrank mit B-Innenfach habe und ich in dem A-Schrank meine 2 Langwaffen aufbewahre und in dem B-Innenfach meine Kurzwaffe und die Munition für alle 3 Waffen aufbewahre, denke ich ist dem Waffengesetzt erstmal genüge getan.

Zur Sicherheit ist der Waffenschrank noch 3x in der Wand mit Schwerlastanker verankert.

Da der Schrank kein Zahlenschloss hat, gibt es ja nur wenige Möglichkeiten den Schlüssel zu verwahren.

- Am optimalsten wird immer die Möglichkeit beschrieben den Schlüssel immer am Mann zu tragen ! Aber was ist beim Duschen oder beim Schwimmen im Freibad ?

- Ist es nicht möglich ( evtl. auch besser/sicherer ) den Schlüssel in einem Wandtresor mit Zahlenschloss dessen Nummernkombination niemand kennt aufzubewahren.

Wie müsste der Tresor beschaffen sein, damit man nicht in eine Gesetzesfalle tritt ?

Wenn im B Schrank auch die Kurzwaffenmuni ist ist dem Gesetz nicht genüge getan
 
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Fuchsfänger schrieb:
Brunfthirsch schrieb:
Wenn ich einen A-Schrank mit B-Innenfach habe und ich in dem A-Schrank meine 2 Langwaffen aufbewahre und in dem B-Innenfach meine Kurzwaffe und die Munition für alle 3 Waffen aufbewahre, denke ich ist dem Waffengesetzt erstmal genüge getan.

Wenn im B Schrank auch die Kurzwaffenmuni ist ist dem Gesetz nicht genüge getan

Doch, gibt eine Sonderregelung für A-Schränke mit B-Innenfach.
 
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Was meint der Gesetzgeber eigentlich genau mit "unklassifiziertem Stahlblechbehältnis".

Würde ein Briefkasten (ohne Einwurfschlitz natürlich) wirklich ausreichen?
 
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..das Waffengesetz sieht keine genaue Beschreibung des Behältnisses für Munition vor...(entgegen der Regelung für Waffen).
..die Munition muss halt nur getrennt von den Waffen aufbewahrt werden...
...und dass kann ein Holzschrank- oder auch ein Blechschrank sein...
(mit ganz normalem Verschluss)....z.B. Drehverschluß..
 

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