Hallo,
das Thema gab es schon, ich weiss.
Nur scheint es mir da Unterschiede in den Bundesländern zu geben?
Unser Fall spielt in NRW.
Es ist ein Pachtvertrag einer Gemeinschaftsjagd mit 4 Pächtern vorhanden. Davon ist nun einer verstorebn.
Nun scheint es mir hier in der Region üblich zu sein, dass der Erbe in den Pachtvertrag einsteigt, so dass wieder 4 Pächter vorhanden sind.
In anderen Regionen kann es wohl auch mit 3 Pächtern weitergehen.
Meine Frage geht jetzt aber in Richtung: Wer ist der Erbe?
Der verstorbene Mitpächter hat seinen Grund und Boden an mehrere Personen vererbt. Somit gibt es nun mehrere Personen, die nun über Flächen in der Jagdgenossenschaft haben.
(Also es ist nicht so, dass die Fläche X an mehrere Personen vererbt ist, sondern Fläche x hat Herr Meier geerbt, Fläche y hat Herr Müller geerbt, Fläche z hat Herr Muster geerbt)
Ist es irgendwie geregelt, wer von denen in den laufenden Pachtvertrag einsteigen darf?
Könnte der verstorbene Mitpächter seinen Wunschnachfolger per Testament bestimmen? (gegen den Willen der Jagdgenossenschaft?)
Wird derjenige Nachfolger, der die größte Fläche geerbt hat?
Vielleicht wird derjenige Nachfolger, der vom Grad der Verwandtschaft dem Verstorbenen am nächsten ist?
Kann da jemand was zu sagen?
Gruß
.
das Thema gab es schon, ich weiss.
Nur scheint es mir da Unterschiede in den Bundesländern zu geben?
Unser Fall spielt in NRW.
Es ist ein Pachtvertrag einer Gemeinschaftsjagd mit 4 Pächtern vorhanden. Davon ist nun einer verstorebn.
Nun scheint es mir hier in der Region üblich zu sein, dass der Erbe in den Pachtvertrag einsteigt, so dass wieder 4 Pächter vorhanden sind.
In anderen Regionen kann es wohl auch mit 3 Pächtern weitergehen.
Meine Frage geht jetzt aber in Richtung: Wer ist der Erbe?
Der verstorbene Mitpächter hat seinen Grund und Boden an mehrere Personen vererbt. Somit gibt es nun mehrere Personen, die nun über Flächen in der Jagdgenossenschaft haben.
(Also es ist nicht so, dass die Fläche X an mehrere Personen vererbt ist, sondern Fläche x hat Herr Meier geerbt, Fläche y hat Herr Müller geerbt, Fläche z hat Herr Muster geerbt)
Ist es irgendwie geregelt, wer von denen in den laufenden Pachtvertrag einsteigen darf?
Könnte der verstorbene Mitpächter seinen Wunschnachfolger per Testament bestimmen? (gegen den Willen der Jagdgenossenschaft?)
Wird derjenige Nachfolger, der die größte Fläche geerbt hat?
Vielleicht wird derjenige Nachfolger, der vom Grad der Verwandtschaft dem Verstorbenen am nächsten ist?
Kann da jemand was zu sagen?
Gruß
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