Mitpächter verstirbt

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jager1968 schrieb:
1. Es ist noch zu früh, es ist ja noch nichts veröffentlicht.
2. Ich gehe eh davon aus, dass einer auf mich zukommt und sich als Erbe outet.
Da ich mir aber keinen Bären aufbinden lassen will (weil die sich untereinander nichts gönnen) suche ich im Vorfeld einige Infos.

Danke für die Hinweise

Gruß

.

ad 1 Was sollte den veröffentlicht werden?
ad 2 Erben bekommen einen Erbschein, der sie als Erben ausweißt.

WH
Amadeus
 
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Man muss hier trennen zwischen den ererbten Flächen und dem "Erben" des Jagdausübungsrechtes, d. h. wer in den Pachtvertrag eintritt.

Hier ist die Formulierung des Pachtvertrages mit entscheidend.

Meistens schreiben die Jagdgenossenschaften in dem Fall, wenn mehrere Pächter vorhanden sind, hier etwas hinein, z. B.: "Bei Ausscheiden oder Tod eines Pächters wird der Pachtvertrag mit den verbleibenden Pächtern fortgesetzt".

oder: "Bei Tod eines Pächters benennen die Erben des Verstorbenen binnen einer Frist.x.x.x.x einen Nachfolger.


WH
T.
 
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TicTac schrieb:
Man muss hier trennen zwischen den ererbten Flächen und dem "Erben" des Jagdausübungsrechtes, d. h. wer in den Pachtvertrag eintritt.

Hier ist die Formulierung des Pachtvertrages mit entscheidend.

Meistens schreiben die Jagdgenossenschaften in dem Fall, wenn mehrere Pächter vorhanden sind, hier etwas hinein, z. B.: "Bei Ausscheiden oder Tod eines Pächters wird der Pachtvertrag mit den verbleibenden Pächtern fortgesetzt".

oder: "Bei Tod eines Pächters benennen die Erben des Verstorbenen binnen einer Frist.x.x.x.x einen Nachfolger.


WH
T.

Was die Sache vielleicht nur verkompliziert, weil zu prüfen ist, ob die Klauseln Gültigkeit besitzen oder gegen unabdingbares Recht verstoßen.

Die erste Klausel z.B. läuft sicherlich dem Schutzgedanken von § 13a BJagdG zuwider, wenn sie dazu dienen soll den verbleibenden Pächtern einen Ausstieg aus dem Pachtvertrag zu verwehren.

WH
Amadeus
 
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Amadeus schrieb:
ad 1 Was sollte den veröffentlicht werden?
ad 2 Erben bekommen einen Erbschein, der sie als Erben ausweißt.

Hallo,
ich habe mich wohl falsch ausgedrückt, mit "veröffentlicht" meinte ich, dass das Testament verlesen wird.

Dann bin ich mal gespannt, wer mit einem Erbschein kommt.


Danke soweit für die Antworten.
 

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