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- 14 Feb 2006
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Mitte August planen versch. rechtsradikale Gruppierungen in unserer Gegend immer diverse Veranstaltungen, die in den letzten Jahren in aller Regel sowohl durch die Kommune als auch durch gerichtliche Entscheidungen unterbunden oder stark „beschnitten“ wurden. Mit dem geht immer ein hoher Polizeieinsatz einher, verbunden mit zahlreichen Verkehrskontrollen. In größerem Umfang werden dabei Beamte der Bereitschaftspolizei eingesetzt. Insbesondere wenn sich auf der rechtsradikalen „Baustelle“ nicht viel tut, macht man trotzdem Verkehrskontrollen, damit bei den Überstunden vielleicht doch noch was Positives für die innere Sicherheit rauskommt.
So unglaublich es klingt, als Jäger ist man gut beraten, diesen Stadtbereich zu meiden, auch wer sich in Sachen Waffentransport an die Regeln hält, ist in aller Regel mit einer längeren Wartezeit „dabei“.
Dass wir einmal beim Aalangeln von der Wärmebildkamera vom Hubschrauber aus erfasst wurden und kurze Zeit später von Polizisten umzingelt waren, fanden wir ja noch ganz lustig.
Sehr überrascht hat mich dabei jedes Mal die Unwissenheit der Beamten bezüglich der Mitnahme von Waffen im Auto.
Das Mitführen der, selbstverständlich ungeladenen Waffe auf dem Rücksitz führte bisher immer zu langwierigen Diskussionen. Die Reviergrenze liegt 500 m vom Wohnsitz entfernt!
Es ist nicht viel los auf der Straße als ich um 22 h vom Ansitz nach Hause fahre, auf dem Rücksitz liegt meine BBFl. und ein Repetierer, selbstverständlich ungeladen. Beifahrerin ist meine Bekannte, ebenfalls mit Jagdschein.
Wir werden von einer Beamtin der BePo und zwei Kollegen gestoppt. Die beiden Waffen liegen unverdeckt auf dem Rücksitz und ich merke gleich „wie der Zahn zu tropfen beginnt“.
Also erstmal das Übliche, Fahrzeugpapiere, Führerschein, Riechkontrolle und dann der Hinweis an mich: „Bei Ihnen hängt da unten was weg! Gemeint war der Grasbüschel unterm Auto wie sich herausstellte. Dann kam die andere Sache.
„Also Waffe einfach so auf dem Rücksitz, das geht nicht. Sie kommen von der Jagd? Dann haben sie doch sicherlich die erforderlichen Unterlagen dabei?“
Soweit noch alles klar.
„Haben Sie die Waffen im Jagdschein eingetragen (fast wortwörtlich dasselbe Spiel wie im Jahr davor, da kam ich gerade von einer Nachsuche und der 98er auf dem Rücksitz gefiel der Polizistin auch nicht)?“ Wieder entgegnete ich höflich, dass in Deutschland keine Waffen in den Jagdschein eingetragen werden, dass man dafür eine Waffenbesitzkarte hat. Aufgrund dieser Wiederholung nehme ich an, dass hier ein Ausbildungsdefizit bei der BePo besteht. „Also dann wollen wir die sehen!“
„Den Europäischen Feuerwaffenpass hätt ich auch grad da“ „Ohja zeigen Sie mir den auch mal“.
Sind ja Beamte in Ausbildung und meinen Jungjägern zeige ich den ja auch, also willste mal nicht so sein dachte ich, obwohl die beiden WBK’s schon eifrig studiert wurden.
Meine Frage ob ich auch gleich die Jagderlaubnisscheine für die drei umliegenden Reviere (wir standen 50 m hinter der Reviergrenze im Stadtgebiet)vorzeigen soll, wurde mit „nein“ beantwortet.
„Also das mit den Waffen auf dem Rücksitz gefällt mir nicht“, entgegnete die Beamtin, mein Hinweis auf die Bestimmungen des Waffengesetzes konnte sie nicht sonderlich beeindrucken.
„Wir müssen das überprüfen!“
„Außerdem können die Waffen im Falle eines Unfalles nach vorne geschleudert werden, die müssen sicher verstaut werden“
Also brav packte ich den Repetierer in eine Decke hinter den Sitzen und die BBFl. klemmte ich zwischen Rücksitzlehne und einer Eurobox.
„Naja das kann man grad noch gelten lassen, aber der (leere 10 l Essig-)Kanister da gefällt mir auch nicht, der sollte besser in den Kofferraum, auch der kann ja im Falle eines Unfalles nach vorne geschleudert werden“. Also ich wollte ja nur zu meinem Feierabendweizenbier und so kam der Kanister neben die Hundebox im Kofferraum (Kombi). Da lagen zwei Messer mit je 13 cm Klingenlänge, die waren kein Problem.
Ich entgegnete dass ich an alle Polizeidienststellen auch eine Email wegen der 12 km geschickt habe, die Regierung von Oberbayern hatte in einem Schreiben dargelegt, dass diese von manchen Polizeiorganen, bzw. Landratsämter eingeschlagene Regelung keinen gesetzlichen Hintergrund hat. Hier befand ich mich aber sogar weit unter den 12 Kilometern.
Nachdem unklar war, wie lange ich hier wohl noch festgehalten werden würde, machte ich den Vorschlag bei der örtlichen Dienststelle nachzufragen. Das machten die jungen Beamten auch und zwei Minuten später (wir waren von der PI nur 300 m entfernt) kam eine Beamtin mit Kollegen.
Auch diese beiden waren mit der Rechtslage überfordert. Man werde die Angelegenheit überprüfen, bekam ich erneut zu hören.
Schließlich bekam ich meine Papiere wieder und konnte die Weiterfahrt antreten, hinterließ auf der dunklen Straße fünf Polizisten mit skeptischen Gesichtern im Tal der Ahnungslosen.
Frage: Sind wir schon soweit, dass man als Jäger mit dem Gesetzbuch auf der Straße herumfahren muss?
Zur Ehrenrettung der Polizei muss ich sagen, dass ich auch schon in Kontrollen geraten bin, wo es anders zuging, auch auf der Autobahn. Es scheint hier an dem Ausbildungsstand der BePo zu liegen.
So unglaublich es klingt, als Jäger ist man gut beraten, diesen Stadtbereich zu meiden, auch wer sich in Sachen Waffentransport an die Regeln hält, ist in aller Regel mit einer längeren Wartezeit „dabei“.
Dass wir einmal beim Aalangeln von der Wärmebildkamera vom Hubschrauber aus erfasst wurden und kurze Zeit später von Polizisten umzingelt waren, fanden wir ja noch ganz lustig.
Sehr überrascht hat mich dabei jedes Mal die Unwissenheit der Beamten bezüglich der Mitnahme von Waffen im Auto.
Das Mitführen der, selbstverständlich ungeladenen Waffe auf dem Rücksitz führte bisher immer zu langwierigen Diskussionen. Die Reviergrenze liegt 500 m vom Wohnsitz entfernt!
Es ist nicht viel los auf der Straße als ich um 22 h vom Ansitz nach Hause fahre, auf dem Rücksitz liegt meine BBFl. und ein Repetierer, selbstverständlich ungeladen. Beifahrerin ist meine Bekannte, ebenfalls mit Jagdschein.
Wir werden von einer Beamtin der BePo und zwei Kollegen gestoppt. Die beiden Waffen liegen unverdeckt auf dem Rücksitz und ich merke gleich „wie der Zahn zu tropfen beginnt“.
Also erstmal das Übliche, Fahrzeugpapiere, Führerschein, Riechkontrolle und dann der Hinweis an mich: „Bei Ihnen hängt da unten was weg! Gemeint war der Grasbüschel unterm Auto wie sich herausstellte. Dann kam die andere Sache.
„Also Waffe einfach so auf dem Rücksitz, das geht nicht. Sie kommen von der Jagd? Dann haben sie doch sicherlich die erforderlichen Unterlagen dabei?“
Soweit noch alles klar.
„Haben Sie die Waffen im Jagdschein eingetragen (fast wortwörtlich dasselbe Spiel wie im Jahr davor, da kam ich gerade von einer Nachsuche und der 98er auf dem Rücksitz gefiel der Polizistin auch nicht)?“ Wieder entgegnete ich höflich, dass in Deutschland keine Waffen in den Jagdschein eingetragen werden, dass man dafür eine Waffenbesitzkarte hat. Aufgrund dieser Wiederholung nehme ich an, dass hier ein Ausbildungsdefizit bei der BePo besteht. „Also dann wollen wir die sehen!“
„Den Europäischen Feuerwaffenpass hätt ich auch grad da“ „Ohja zeigen Sie mir den auch mal“.
Sind ja Beamte in Ausbildung und meinen Jungjägern zeige ich den ja auch, also willste mal nicht so sein dachte ich, obwohl die beiden WBK’s schon eifrig studiert wurden.
Meine Frage ob ich auch gleich die Jagderlaubnisscheine für die drei umliegenden Reviere (wir standen 50 m hinter der Reviergrenze im Stadtgebiet)vorzeigen soll, wurde mit „nein“ beantwortet.
„Also das mit den Waffen auf dem Rücksitz gefällt mir nicht“, entgegnete die Beamtin, mein Hinweis auf die Bestimmungen des Waffengesetzes konnte sie nicht sonderlich beeindrucken.
„Wir müssen das überprüfen!“
„Außerdem können die Waffen im Falle eines Unfalles nach vorne geschleudert werden, die müssen sicher verstaut werden“
Also brav packte ich den Repetierer in eine Decke hinter den Sitzen und die BBFl. klemmte ich zwischen Rücksitzlehne und einer Eurobox.
„Naja das kann man grad noch gelten lassen, aber der (leere 10 l Essig-)Kanister da gefällt mir auch nicht, der sollte besser in den Kofferraum, auch der kann ja im Falle eines Unfalles nach vorne geschleudert werden“. Also ich wollte ja nur zu meinem Feierabendweizenbier und so kam der Kanister neben die Hundebox im Kofferraum (Kombi). Da lagen zwei Messer mit je 13 cm Klingenlänge, die waren kein Problem.
Ich entgegnete dass ich an alle Polizeidienststellen auch eine Email wegen der 12 km geschickt habe, die Regierung von Oberbayern hatte in einem Schreiben dargelegt, dass diese von manchen Polizeiorganen, bzw. Landratsämter eingeschlagene Regelung keinen gesetzlichen Hintergrund hat. Hier befand ich mich aber sogar weit unter den 12 Kilometern.
Nachdem unklar war, wie lange ich hier wohl noch festgehalten werden würde, machte ich den Vorschlag bei der örtlichen Dienststelle nachzufragen. Das machten die jungen Beamten auch und zwei Minuten später (wir waren von der PI nur 300 m entfernt) kam eine Beamtin mit Kollegen.
Auch diese beiden waren mit der Rechtslage überfordert. Man werde die Angelegenheit überprüfen, bekam ich erneut zu hören.
Schließlich bekam ich meine Papiere wieder und konnte die Weiterfahrt antreten, hinterließ auf der dunklen Straße fünf Polizisten mit skeptischen Gesichtern im Tal der Ahnungslosen.
Frage: Sind wir schon soweit, dass man als Jäger mit dem Gesetzbuch auf der Straße herumfahren muss?
Zur Ehrenrettung der Polizei muss ich sagen, dass ich auch schon in Kontrollen geraten bin, wo es anders zuging, auch auf der Autobahn. Es scheint hier an dem Ausbildungsstand der BePo zu liegen.