<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Mbogo:
Das mit dem Gewaltmonopol des Staates sit gar nicht hoch genug einzuschätzen <HR></BLOCKQUOTE>
Ach ja, das Gewaltmonopol ...
Da frag ich mich: auf welche Formen von "Gewalt" hat der Staat denn ein reales "Monopol"?
Als da wären
* Verleumdung
* Üble Nachrede / Rufmord / Psychoterror
* Mobbing
* Diffamierende Agitprop
* Sachbeschädigung
* Fahrlässige Tötung
* Mord
?
Das einzige Monopol, dass ich sehe (neben dem Monopol, als Staatsangestellte die Höhe der eigenen Gehälter zu bestimmen) liegt in der LEGALEN Anwendung von Gewalt.
Und nun die Frage: was kommt denn mehr vor ... LEGALE Gewaltanwendung oder ILLEGALE?
Und welche Form erzeugt die höheren Schäden/Kosten?
Das Recht auf Selbstverteidigung ist - auch in diesem unseren Lande ein Grundrecht (iirc). Maß halten (Verhältnismäßigkeit) wird bei seiner Ausübung gefordert. Keine weiteren Einschränkungen.
Desweiteren:
Was ist davon zu halten, dass die Höhe eines Strafmasses maßgeblich von der Qualität des verteidigenden ANWALTES abhängt? Nach dem Motto: kannste blechen, brummste kürzer.
Und von dem Spruch eines befreundeten Kommissares zum Thema Notwehr: "Vor Gericht sollte nur einer die Geschichte erzählen können ..."
Schöner Rechtsstaat. Schönes Gewaltmonopol.
Grüße,
Joachim
*** Remember Gladbeck ***
Das mit dem Gewaltmonopol des Staates sit gar nicht hoch genug einzuschätzen <HR></BLOCKQUOTE>
Ach ja, das Gewaltmonopol ...
Da frag ich mich: auf welche Formen von "Gewalt" hat der Staat denn ein reales "Monopol"?
Als da wären
* Verleumdung
* Üble Nachrede / Rufmord / Psychoterror
* Mobbing
* Diffamierende Agitprop
* Sachbeschädigung
* Fahrlässige Tötung
* Mord
?
Das einzige Monopol, dass ich sehe (neben dem Monopol, als Staatsangestellte die Höhe der eigenen Gehälter zu bestimmen) liegt in der LEGALEN Anwendung von Gewalt.
Und nun die Frage: was kommt denn mehr vor ... LEGALE Gewaltanwendung oder ILLEGALE?
Und welche Form erzeugt die höheren Schäden/Kosten?
Das Recht auf Selbstverteidigung ist - auch in diesem unseren Lande ein Grundrecht (iirc). Maß halten (Verhältnismäßigkeit) wird bei seiner Ausübung gefordert. Keine weiteren Einschränkungen.
Desweiteren:
Was ist davon zu halten, dass die Höhe eines Strafmasses maßgeblich von der Qualität des verteidigenden ANWALTES abhängt? Nach dem Motto: kannste blechen, brummste kürzer.
Und von dem Spruch eines befreundeten Kommissares zum Thema Notwehr: "Vor Gericht sollte nur einer die Geschichte erzählen können ..."
Schöner Rechtsstaat. Schönes Gewaltmonopol.
Grüße,
Joachim
*** Remember Gladbeck ***