[RLP] Mehr Freiheiten für Jäger

Registriert
1 Feb 2017
Beiträge
392
Ich seh das wie WhoCares. §18 wird privatrechtlich umgangen werden, genauso wie der Begriff unentgeltlicher Begehungsschein seit Jahren praktisch ausgehöhlt wird.
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.878
Also für mich sieht der §18 so aus, dass sich der Grundstückseigentümer das Recht herausnehmen kann, gegen Wildschäden auf der Fläche selbst vor zu gehen. Beispiel: Die Gemeinde hat eine gezäunte Forstkultur und treibt da alle 14 Tage immer wieder den selben Bock raus. Für die Fläche Antrag stellen, Jäger benennen, hingehen, Rehbock beim nächsten mal final raustragen.
Das machst Du ein paar mal und der Jagdpächter schießt das nächste mal den Bock selbst tot...
Anderes Beispiel: der Bauer ist es leid, dass die Sauen seinen Mais platt machen. Dem Jagdpächter ist es egal, er bezahlt halt. Oder hat den Schadensdeckel schon erreicht. Der Bauer braucht aber das Futter für sein Vieh. Antrag gestellt, Bauer schießt fünf Sauen, kein Schaden, kein Wildschaden zu bezahlen. Gut is...

Ähnliche Regelungen könnte an von haus aus in die Pachtverträge reinschreiben, wird aber meist nicht gemacht. Ich hab vor Jahren schon von einer vergleichbaren Regelung (Eingedrungenes Rehwild darf nach 7 Kalendertagen nach der Meldung an den Jagdpächter vom städtischen Förster erlegt werden. Wild wird beim Pächter abgeliefert. Den Passus haben die Pächter anfangs belächelt. Dann hat der Förster mal Ernst gemacht und die Zäune leergeschossen. danach haben die Jächter lieber selbst die Zäune dicht gehalten.


Die Regelung, das der Grundstückseigentümer das Stück käuflich erwirbt und auf dieser Fläche kein Wildschaden angemeldet werden kann ist doch vergleichsweise fair.
 
Registriert
17 Nov 2009
Beiträge
632
Das machst Du ein paar mal und der Jagdpächter schießt das nächste mal den Bock selbst tot...
[...] Antrag gestellt, Bauer schießt fünf Sauen, kein Schaden, kein Wildschaden zu bezahlen. Gut is...
Und damit wäre der Bauer dann auch technisch gesehen dies zu tun? Waffenbesitz? Handhabung etc. Wer sucht im Zweifelsfall nach usw.?

Ähnliche Regelungen könnte an von haus aus in die Pachtverträge reinschreiben [...] den Passus haben die Pächter anfangs belächelt. Dann hat der Förster mal Ernst gemacht und die Zäune leergeschossen. danach haben die Jächter lieber selbst die Zäune dicht gehalten.
Letztlich kann man alles vertraglich regeln, sofern es nicht gegen den gesetzlichen Rahmen verstösst.
Aber wer pachtet dann sowas noch? Ok, vielleicht unsere holländischen Nachbarn, die sowieso alles leer schießen und dann die nächsten Jahre kaum gesehen werden.
Und auf die Pachtpreis wirkt es sich auch allemal aus. Ob das dann noch so ein Segen für die Jadgenosschaften ist?

Ich persönlich sehe da einen gewaltigen Spaltkeil der eingetrieben werden soll.
 
Registriert
7 Apr 2020
Beiträge
33
Eine Beteiligung der Grundeigentümer am Jagdrecht bedeutet im extrem nichts anderes, als das die Reviere nachher doch in Handtuchgrösse zerstückelt werden können. Wie vor einiger Zeit in Meckpom oder Brandenburg schonmal erfolglos vorgeschlagen.
Hiermit wird dem Pächter die Entscheidungsgewalt über seinen Pachtgegenstand genommen. Wie man das als harmlos und / oder gar fair ansehen kann, verstehe ich absolut nicht.
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.878
Ich geh mal davon aus, dass der Grundstückseigentümer oder sein beauftragter Dritter einen Jagdschein brauchen, um davon Gebrauch machen zu können.

Die Pachtpreise sind jetzt nicht das allein selig machende.
Es macht einen Riesenunterschied, ob Du einen nennenswerten Laubholzanteil kostenfrei aus Naturverjüngung auf Deinen Flächen hoch bringst, oder alles zäunen musst und (weil letzteres nicht umzusetzen ist) das Laubholz pflanzen musst. Und Nachpflanzen, weil es vertrocknet und nachbessern, weil die Flächen inzwischen vergrast sind (weil NVJ im Halbschatten zamgefressen wurde) und die teuren Baumschulpflanzen dann von den Mäusen im Gras gefressen werden. Da gibt es viele Zusammenhänge, die man ohne geschultes Auge nicht wahrnimmt oder nicht wahrnehmen will.

Man kann als Waldbesitzer in 99 von 100 Fällen mit der Jagdverpachtung keinen Gewinn erzielen, zumindest nicht, wenn man die Jagd an den meistbietenden vergibt. Wenn man die richtigen Jäger auf der Fläche hat, dann kann man aber jede Menge Geld sparen.
Nur haben oft die Waldbesitzer nicht den entsprechenden Einfluss auf die Jagdgenossenschaft, die richtigen Jäger auf die Fläche zu bekommen. In vielen Jagdgenossenschaften wirst Du schon blöd angeschaut, wenn Du im Wald einen Wildschaden beantragst.

Und wie man sieht, werden diejenigen Jäger, die ihr Augenmerk auf den Wald legen von der großen Mehrheit der Jäger angefeindet. Ja näher "die anderen" an dem Revier dran sind, desto mehr Feind...
 
Registriert
21 Jan 2016
Beiträge
802
Immer nur das Drecks Schalenwild.

Interessiert niemanden, dass Baujagd und Totschlagfallen verboten werden? Rheinhessen und das Gemüseanbaugebiet in der Pfalz haben eines der besten Niederwildhabitate auf dem Planeten. Ohne effektive Raubwildbejagung ist das hinüber.
 
Zuletzt bearbeitet:
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.878
Eine Beteiligung der Grundeigentümer am Jagdrecht bedeutet im extrem nichts anderes, als das die Reviere nachher doch in Handtuchgrösse zerstückelt werden können. Wie vor einiger Zeit in Meckpom oder Brandenburg schonmal erfolglos vorgeschlagen.
Hiermit wird dem Pächter die Entscheidungsgewalt über seinen Pachtgegenstand genommen. Wie man das als harmlos und / oder gar fair ansehen kann, verstehe ich absolut nicht.
Nein, es ist zum Brandenburger Modell schon ein Unterschied! Der Jagdpächter darf - so wie ich es gelesen hab - die Fläche trotzdem bejagen. Der Eigentumsjäger muss seine Jagdausübung ankündigen. D.h. die müssen zwangsläufig kommunizieren.

Ja es ist ein Einschnitt in die Handlungsfreiheit des Pächters, aber es ist eine Möglichkeit für den Einzelnen auch im laufenden Jagdpachtvertrag Einfluss zu nehmen, wenn er seine Flächen nicht ausreichend bejagt sieht und Wildschäden nicht hinnehmen möchte. Aber es stärkt die Eigentumsrechte und schafft auch die Möglichkeit, dass sich Eigentümer im Sinne der Wildschadensverhütung einbringen können. Der Pächter hat auch etwas davon, weil auf dieser Fläche kein Wildschaden eingefordert werden kann. So What??? Ihr fordert doch immer die Eigeninitiative der Grundbesitzer!

Und die Spielregeln werden rechtzeitig bekannt gegeben und niemand wird gezungen eine solche Jagd zu pachten. BTW: Warum kommen denn solche Gesetzentwürfe??? Das sind doch alles nur Optionen, die eingebracht werden, weil es eben vielerorts nicht funktioniert und man dringend Änderungsbedarf besteht. Ich glaube nicht, dass es in Jagden, wo es keine Wildschäden (im Feld oder im Wald) gibt, von dieser Option in nennenswertem Umfang Gebrauch gemacht würde.
Nach meiner Einschätzung: Wo man entsprechend jagt, werden die örtlichen Jäger froh sein, wenn der ein oder andere Grundstücksbesitzer in der Jagd mitjagt und sich einbringt. Der wird in 9 von 10 Fällen einen unentgeltlichen Begehungsschein für das ganze Revier bekommen. Ein Revier zu bejagen, dass keine spürbaren Wildschäden entstehen ist eine Aufgabe und nicht zwangsläufig ein reines Vergnügen...
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.878
Immer nur das Drecks Schalenwild.

Interessiert niemanden, dass Baujagd und Totschlagfallen verboten werden? Rheinhessen und das Gemüseanbaugebiet in der Pfalz haben eines der besten Niederwildhabitate auf dem Planeten. Ohne effektive Raubwildbejagung ist das hinüber.
Es gibt genügend Reviere, die auch mit Lebendfangfallen ihr Raubwild kurz halten. Die Baujagd am Kunstbau ist wohl weiterhin erlaubt, oder?
 
Registriert
7 Apr 2020
Beiträge
33
„Der Jagdpächter darf die Fläche trotzdem bejagen“. Das muss Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen.
Und selbst wenn man wie Du schreibst, in 9 von 10 Fällen den Eigentümer gerne als Begeher hätte, reicht der 10. den man nicht möchte, aber trotzdem mit dem Gewehr in seinem gepachteten Revier stehen hat.
 
Registriert
12 Nov 2014
Beiträge
3.878
„Der Jagdpächter darf die Fläche trotzdem bejagen“. Das muss Du Dir mal auf der Zunge zergehen lassen.
Das war auf den Unterschied zum Brandenburger Entwurf bezogen und da wären in der Tat viele Kleinstreviere entstanden. Das ist hier sinnvoller geregelt!
Und selbst wenn man wie Du schreibst, in 9 von 10 Fällen den Eigentümer gerne als Begeher hätte, reicht der 10. den man nicht möchte, aber trotzdem mit dem Gewehr in seinem gepachteten Revier stehen hat.
Das liegt dann wohl in der Person begründet und sollten hinsichtlich der Zuverlässigkeit bedenken bestehen, dann kann man das ja immer noch mit dem Jagdvorstand besprechen, der ja auch zustimmen muss.
Und selbst wenn, dann muss ich halt als Jagdpächter dafür sorgen, dass auf dieser Fläche der Kollege nix sieht und nix schießt. Es wird dann auf der Fläche auch kein Wildschaden entstehen...
 
Registriert
20 Jun 2019
Beiträge
1.362
@Diplomwaldschrat ich sehe den Mehrwert dieses Paragraphen nicht.
Die 9 von 10 einvernehmlichen Fälle sind heute schon gelöst, über BGS oder sonstige vertragliche Arrangements.

Bleiben zwei Fallgruppen:
1. Pächter kommt seinen Pflichten nicht nach, Grundeigentümer braucht handhabe. Kann ebenfalls über entsprechende Klauseln im Pachtvertrag gelöst werden, Beispiele hast du selbst gebracht.
2. Der Enkel/Neffe/Schwippschwager des Grundeigentümers hat jetzt auch einen Jagdschein und braucht eine Jagdgelegenheit. Diese Gruppe ist neu und mMn unnötig.

Folglich ein unnötiger Paragraph.
 

z/7

Registriert
10 Jul 2011
Beiträge
20.396
Der Enkel/Neffe/Schwippschwager des Grundeigentümers hat jetzt auch einen Jagdschein und braucht eine Jagdgelegenheit. Diese Gruppe ist neu und mMn unnötig.
Dem steht die Sache mit der Aufgabe der Wildschadensforderung entgegen. Das wird man sich als Grundeigentümer überlegen, ob das der Spaß des Schwippschwagers wert ist.
 
Registriert
31 Jan 2016
Beiträge
5.659
Immer nur das Drecks Schalenwild.

Interessiert niemanden, dass Baujagd und Totschlagfallen verboten werden? Rheinhessen und das Gemüseanbaugebiet in der Pfalz haben eines der besten Niederwildhabitate auf dem Planeten. Ohne effektive Raubwildbejagung ist das hinüber.
Die Einschränkung das wir keine Totschlagfallen nehmen dürfen, ist schon erheblich.
Ich hoffe das dieser Gesetzvorschlag generell so nicht durch kommt!
Bei der Grünangehauchten und weichgespülten Gesellschaft sehe ich da aber schwarz 😭
 

Online-Statistiken

Zurzeit aktive Mitglieder
26
Zurzeit aktive Gäste
153
Besucher gesamt
179
Oben