Marlin 1895 GuideGun - Neu oder gebraucht?

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joeblack35703 schrieb:
ingo63 schrieb:
joeblack35703 schrieb:
Ihr habt die strengste UVV und es fallen prozentmäßig mehr Leute vom Hochstand bzw erschießen sich als bei uns rückständigen Ösis - wie kommt das?

hihi, von was errechnest du denn deine Prozentzahlen?? Von der Anzahl es erlegten Schalenwildes oder der abgegeben Schiüsse auf Drückjagden? ( wo es ja zu den meisten Unfälle kommt?)

90% eurer Jäger schiesst doch nur 1 Böckchen und vielleicht 2 weibliche Rehlein im Jahr und das vom Hochstand. Da ziehen wir auch keine roten Leibchen an.... :mrgreen:

Unfälle bezogen auf Anzahl der Jagdscheinbesitzer :)

Unfälle im Verhältnis zu den abgegebenen Schüssen würde mehr Sinn machen, oder... :roll:
 
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cast schrieb:
Unfälle bezogen auf Anzahl der Jagdscheinbesitzer

Du hast sicher Statistiken, die du uns zeigen kannst.

Hallo!
Nein habe ich nicht :roll: ich suche sie Dir auch nicht raus - gibt es aber bei Statistik Austria wenn es Dich interessiert und bei euch gibt es auch so eine Bundesagentur. Es gab zu dem Thema mal eine Diplomarbeit die auch die Warnwestenproblematik behandelt hat - im Vergleich zum Ausbildungsstand. Da kamen die Länder mit Jagdkultur und traditioneller Ausbildung wie BRD und Österreich sehr gut weg mit dem Unterschied daß alles was bei uns empfohlen und freiwillig angewendet wird bei euch sofort in Gesetz und Vorschrift gegossen wird - und genau das kotzt mich an denn es kann ein Gesetz niemals alles abdecken und dei Eigenverantwortung ersetzen - oder bin ich unschuldig und er schuldig wenn ich einen Nichtwarnwestenträger erschieße!? Aber es geht mich nichts an da ich Ösi bin - ist nur meine persönliche Meinung - jedes Volk hat die Regierung die es gewählt hat und somit auch verdient und ihr seit ja anscheinend mit der Regelmentierung bis ins letzte Mauseloch zufrieden, Meine Sorge ist nur die EU Gestzgebung die ja auch schon die Gurkenkrümmung regelmentiert - da kann es gefährlich für uns Schluchtensch... werden :shock:

WH
 
A

anonym

Guest
Tom Hunter schrieb:
... Erkläre bitte mal wie das funktionieren soll! ...
Ganz einfach: Du hast ein Stück beweglichen Stahl, der nach einem Impuls auf die Waffe das Zündhütchen treffen kann. Wenn der Impuls stark genug ist, dann knallt es. Je schwerer dabei der bewegliche Teil des Schlagbolzens ist, um so eher knallt es. Das kommt sogar bei der P38 vor, bei der der Schlagbolzen im Prinzig "festgelegt" ist. Alles, was ein Masse - Feder System ist und mit einem Schlagbolzen zu tun hat, kann eine Patrone zur Zündung bringen.
In D wirst Du wahrscheinlich keinen Richter und Staatsanwalt finden, der viel von Waffen versteht. Wenn die merken, das da was an einer "Unfallwaffe" geändert wurde, dann suchen die nach formalen Gründen. Bei solchen Suchen sind die wirklich gut. Wenn Du die Waffe "nicht wesentlich veränderst", dann können die in Bezug auf diese Gemeinheiten NICHTS MACHEN. Deswegen werde ich meine UHR nicht umbauen.

cast schrieb:
... Siehe § 4 Abs 11 ... http://home.arcor.de/jagdrecht/unfallv.htm und entladen heißt eigentlich noch nicht mal eine Patrone im Magazin.
Lese das mal richtig: Die Personen können entladene Waffen mitführen, deren Aufgabe es ist, Wild zu "erlösen" oder auf Wild zu schießen, das vom Hund gestellt wurde.
Wenn man die Durchführungsbestimmungen auch liest, dann wird ein Schuh draus. Ich schließe daraus, eine Waffe mit Patrone im Lauf und Hammer in der Sicherheitsrast ist auch in D zulässig.

joeblack35703 schrieb:
... Die UVV ist ein Hammer :shock: - totale Entmündigung -
Bitte keine Panik! Unfallverhütungsvorschriften sind "mit Blut geschrieben"; da hat es irgendwann eine Reihe von Unfällen gegeben, bis da etwas schriftlich festgelegt wurde. Schaut Euch genau um; da kommt "mehr als eine Waffe" pro Jahr geladen auf einen Schießstand oder in ein Waffengeschäft. Jeder kennt diese "Geschichten". Da ist in jedem Fall Blödheit dabei. Wenn sich "diese Blödies" etwas mit der UVV befassen würden, dann hätten die eine Chance nachzudenken.

P.S.: Mein Hinweis auf "beschmierte Behörden" bezieht sich auf überforderte und lernunwillige Sachbearbeiter-innen. Davon gibt es viel zu viele und man hört immer wieder Klagen.
Es gibt auch Ausnahmen, wo Das Waffenpersonal fachkundig ist und die Gesetze bürgerfreundlich auslegt. Bürger sind bekanntlich gesetztestreu und haben Anspruch auf bevorzugte Behandlung (meine Meinung). Ich werde aber keine mir bekannte Behörde nennen, damit das so bleibt.
(Ein Schützenkollege aus einem anderen Bundesland ist vor 25 Jahren auf diese Weise mal zu 4 Pistolen 9mm Para gekommen, ohne Papiere vom Landesverband bringen zu müssen. Gibt es dabei ein Problem?
 
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(Ein Schützenkollege aus einem anderen Bundesland ist vor 25 Jahren auf diese Weise mal zu 4 Pistolen 9mm Para gekommen, ohne Papiere vom Landesverband bringen zu müssen. Gibt es dabei ein Problem?

Vor 25 Jahren sahen die wenigsten Ordnungsämter/LRA, ja gar das KVR München kein Problem. Solange überhaupt irgendeine Sportordnung bestand, hat man ein Bedürftnis des Vereins erbracht und bekam im Regelfall einen Eintrag. Kenne welche die so in den 80er, 90er Jahren über 20 KW zusammengetragen haben. Früher hat man da auch kein Problem bei den Behörden gesehen. Der WBK-Inhaber hatte eine KW, was sprach also dagegen, das er 3, 4, 10 oder mehr besitzen soll. Heute ist da anders, da schei§§en die Verbände ja schon rum, bei der 4.KW oder wegen anderer Lapalien......


Martin
 
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Wenn man die Durchführungsbestimmungen auch liest, dann wird ein Schuh draus. Ich schließe daraus, eine Waffe mit Patrone im Lauf und Hammer in der Sicherheitsrast ist auch in D zulässig.


Nein.
Ist auch gar nicht notwendig.
Wie gesagt Büchse von der Schulter durchrepetieren. Fertig.
Macht kein Problem, geht halbwegs mit der UVV konform und gefährdet allemal weniger als eine fertiggeladene Waffe auch wenn es ein Hahnspanner ist.
 
A

anonym

Guest
cast schrieb:
Wenn man die Durchführungsbestimmungen auch liest, dann wird ein Schuh draus. Ich schließe daraus, eine Waffe mit Patrone im Lauf und Hammer in der Sicherheitsrast ist auch in D zulässig.


Nein.
Ist auch gar nicht notwendig.
Wie gesagt Büchse von der Schulter durchrepetieren. Fertig.
Macht kein Problem, geht halbwegs mit der UVV konform und gefährdet allemal weniger als eine fertiggeladene Waffe auch wenn es ein Hahnspanner ist.

Und dann? Der UHR ist durchgeladen und jetzt machst Du das Mag erst leer?
 
A

anonym

Guest
P.O.Ackley schrieb:
... Heute ist da anders, da schei§§en die Verbände ja schon rum, bei der 4.KW oder wegen anderer Lapalien......
Habe ich hier oben gehabt; bei "meinem" Schützenverband. Da ich genug Kurze habe, habe ich nicht gekrochen, sondern den Vorstand auf der Jahrestagung ausgezählt. Geht nicht anders.

cast schrieb:
Nein.
Ist auch gar nicht notwendig.
Wie gesagt Büchse von der Schulter durchrepetieren. Fertig..
cast, wenn ich mit der Langwaffe nach einer kranken Sau suchen sollte, dann habe ich eine Murmel im Patronenlager und die Wumme ist ensichert!
Ich war selbst dabei, als ein wirklich guter und schneller Schütze bei einem Wettkampf, also unter Streß, eine Marlin UHR in 44 Mag. so schnell repetierte, daß die Patrone nicht ganz aus dem Röhrenmagazin rauskam und vom "Hebemechanismus" festgekeilt wurde. Dann ging gar nichts mehr!!!
Wenn Du Dir das antun willst, es ist Deine Wahl.
 
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Also läßt Du die abgeschossene Hülse in der Kammer? Und wenn Du nicht schießt? Mag leeren?

Jetzt habe ich verstanden was du meinst.
Entweder das eine oder/und das andere.

Man sollte allerding unterscheiden zwischen Nachsuche und DJ.
 
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wilhelm25 schrieb:
Tom Hunter schrieb:
... Erkläre bitte mal wie das funktionieren soll! ...
Ganz einfach: Du hast ein Stück beweglichen Stahl, der nach einem Impuls auf die Waffe das Zündhütchen treffen kann. Wenn der Impuls stark genug ist, dann knallt es. Je schwerer dabei der bewegliche Teil des Schlagbolzens ist, um so eher knallt es. Das kommt sogar bei der P38 vor, bei der der Schlagbolzen im Prinzig "festgelegt" ist. Alles, was ein Masse - Feder System ist und mit einem Schlagbolzen zu tun hat, kann eine Patrone zur Zündung bringen.

Ich weiß nicht ob ich der Einzige bin, der über diesen Erklärungsversuch verwirrt ist.

Wenn du meiner Erklärung weiter oben nicht glaubst, dann vielleicht der von Lewis L. Hepburn, dem Entwickler des Marlin Modells 1889 und Inhaber des US Patents Nr. 502,489.
Gehe auf die Seite des USPTO gibt die Patentnummer ein und lies selbst.

---
Tom
 
A

anonym

Guest
Tom Hunter schrieb:
... Ich weiß nicht ob ich der Einzige bin, der über diesen Erklärungsversuch verwirrt ist.

Wenn du meiner Erklärung weiter oben nicht glaubst, dann vielleicht der von Lewis L. Hepburn, dem Entwickler des Marlin Modells 1889 und Inhaber des US Patents Nr. 502,489.
Gehe auf die Seite des USPTO gibt die Patentnummer ein und lies selbst.
Tom: Ganz einfach: Du hast ein Stück Stahl (den vorderen Teil des Schlagbolzens), das kann sich frei bewegen. Dieses Stück Stahl kann beschleunigt werden (z.B. durch einen Aufprall nach einem Fall oder durch einen heftigen Aufprall nach einen Fall aus großer Höhe). Die Beschleunigung kann in eine Richtung geschehen, in der das Zündhütchen im Lager liegt (in der Patrone) und gezündet werden kann.
Was ist daran schwer zu verstehen? Selbst bei einer P38, die einen durch Sicherungsstift festgelegten Schlagbolzen hat, kann es bei entspannter und entsicherter Waffe nach einem Fall zu einer Schußauslösung kommen.
Meiner Meinung ist eine P38 bei einem Sturz viel sicherer als ein Marlin UHR!

Deine Erklärung oben bezieht sich auf das Verhindern einer unbeabsichtigten Zündung durch das versehentliche Fallen des Hammers. Diese Sicherung glaube ich Dir und kann sie auch verstehen. Meine Ausführungen bezogen sich aber auf einen Absturz der Waffe, wobei ich mich nicht über die Fallhöhe ausgelassen habe.

Wenn Du weitere Fragen hast, dann bitte genau beschreiben.
 
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wilhelm25 schrieb:
Wenn Du weitere Fragen hast, dann bitte genau beschreiben.

Na das ist doch mal ein Angebot!

Obwohl mein Ingenieurstudium schon ein paar Jahre zurückliegt, verstehe ich dass ein irgendwie, (z.B. durch Sturz) beschleunigtes Teil, (Schlagbolzen) in der Lage ist, eine Patrone zu zünden wenn der durch die beschleunigte Masse erzeugte Impuls groß genug ist und direkt auf das Zündhütchen wirkt.

Nun habe ich folgenden Fragen:

- Hast du mal den Verschluss einer Marlin auseinander gebaut und dir den Schlagbolzen angeschaut?

- Aus welcher Höhe müsste die Marlin fallen, damit die Masse des Schlagbolzens so stark beschleunigt wird, dass der Impuls ausreicht eine Patrone zu zünden? Der Einfachheit nehmen wird den Fall an, dass das Geschwindigkeitsvektor nur in die optimal Richtung weist, d.h. das Gewehr genau in Richtung Laufachse aufschlägt und der Schlagbozen sich ohne Reibung bewegen kann.

Nach deiner, zugegeben recht interessanten, Theorie, würde ein geteilter Schlagbolzen, bei dem beide Teile ungefähr gleich schwer sind und bei dem der hintere Teil durch Reibung quasi fest liegt, der vordere Teil aber mehr oder weniger frei beweglich ist, vereinfacht ausgedrückt aus der doppelten Höhe fallen müssen um die Patrone zu zünden.

Das ist aber definitiv nicht der Grund warum Marlin einen zweiteiligen Schlagbolzen verwendet.

Der Grund für den zweiteiligen Schlagbolzen ist vielmehr das Verhindern der Zündung der Patrone bei nicht vollständig verriegeltem System.

Hier ein Auszug aus dem Buch von William S. Brophy "Marlin Firearms: A History of the Guns and the Company that made them".

The two-piece firing pin is another excellent safety device; the two pieces align only when the gun is fully locked; at all other times, if rear firing pin were struck by hammer, the cartridge could not be discharged.

---
Tom
 

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