Tom Hunter schrieb:
... Erkläre bitte mal wie das funktionieren soll! ...
Ganz einfach: Du hast ein Stück beweglichen Stahl, der nach einem Impuls auf die Waffe das Zündhütchen treffen kann. Wenn der Impuls stark genug ist, dann knallt es. Je schwerer dabei der bewegliche Teil des Schlagbolzens ist, um so eher knallt es. Das kommt sogar bei der P38 vor, bei der der Schlagbolzen im Prinzig "festgelegt" ist. Alles, was ein Masse - Feder System ist und mit einem Schlagbolzen zu tun hat, kann eine Patrone zur Zündung bringen.
In D wirst Du wahrscheinlich keinen Richter und Staatsanwalt finden, der viel von Waffen versteht. Wenn die merken, das da was an einer "Unfallwaffe" geändert wurde, dann suchen die nach formalen Gründen. Bei solchen Suchen sind die wirklich gut. Wenn Du die Waffe "nicht wesentlich veränderst", dann können die in Bezug auf diese Gemeinheiten NICHTS MACHEN. Deswegen werde ich meine UHR nicht umbauen.
cast schrieb:
... Siehe § 4 Abs 11 ...
http://home.arcor.de/jagdrecht/unfallv.htm und entladen heißt eigentlich noch nicht mal eine Patrone im Magazin.
Lese das mal richtig: Die Personen können entladene Waffen mitführen, deren Aufgabe es ist, Wild zu "erlösen" oder auf Wild zu schießen, das vom Hund gestellt wurde.
Wenn man die Durchführungsbestimmungen auch liest, dann wird ein Schuh draus. Ich schließe daraus, eine Waffe mit Patrone im Lauf und Hammer in der Sicherheitsrast ist auch in D zulässig.
joeblack35703 schrieb:
... Die UVV ist ein Hammer :shock: - totale Entmündigung -
Bitte keine Panik! Unfallverhütungsvorschriften sind "mit Blut geschrieben"; da hat es irgendwann eine Reihe von Unfällen gegeben, bis da etwas schriftlich festgelegt wurde. Schaut Euch genau um; da kommt "mehr als eine Waffe" pro Jahr geladen auf einen Schießstand oder in ein Waffengeschäft. Jeder kennt diese "Geschichten". Da ist in jedem Fall Blödheit dabei. Wenn sich "diese Blödies" etwas mit der UVV befassen würden, dann hätten die eine Chance nachzudenken.
P.S.: Mein Hinweis auf "beschmierte Behörden" bezieht sich auf überforderte und lernunwillige Sachbearbeiter-innen. Davon gibt es viel zu viele und man hört immer wieder Klagen.
Es gibt auch Ausnahmen, wo Das Waffenpersonal fachkundig ist und die Gesetze bürgerfreundlich auslegt. Bürger sind bekanntlich gesetztestreu und haben Anspruch auf bevorzugte Behandlung (meine Meinung). Ich werde aber keine mir bekannte Behörde nennen, damit das so bleibt.
(Ein Schützenkollege aus einem anderen Bundesland ist vor 25 Jahren auf diese Weise mal zu 4 Pistolen 9mm Para gekommen, ohne Papiere vom Landesverband bringen zu müssen. Gibt es dabei ein Problem?