KW auf grüner WBK

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16 Mai 2006
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Hallo ich weiss nicht ob ich in diesem Thread richtig bin, ggf. verschieben.

Habe auf meiner gr. WBK zwei KW eingetragen (Sportschütze). Als Jäger kann ich zwei KW ohne Probleme bekommen. Werden die KW die bereits eingetragen sind dann mit berücksichtigt, oder kann zusätzlich zwei KW mit JS erwerben?

Danke

M
 
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Würden sich die beien KW, die Du bereits hast, denn zur Jagd eignen (Freie, OSP, etc...)?
Ich denke, daß Du eventuell bereits vom Kaliber her 'aus dem Schneider' bist.

Klaus
 
A

anonym

Guest
Naja, das kann so oder so gesehen werden.

1. Frage: Wie ist Dein SB drauf? Ist er eher offen fuer die Noete seine Klienten oder eher einer der Sorte, wo es nur Aerger gibt?

2. Welches Bundesland, welcher Kreis? Manche sehen die Sache realistisch und genehmigen ohne weiteres zusaetzlich 2 KW auf Jagdbeduerfnis, andere muss man dazu verklagen.

3. Bei moeglichen Problemen VORHER!!!! eine Rechtschutzversicherung fuer diesen Bereich abschliessen.

4. Dann zum Amt gehen und Voreintraege beantragen.

Dann wird man sehen, ob alles laeuft, wie es sollte, oder ob ein Anwalt, bzw Richter sich drum kuemmern muss.

Zwischen den Extremen der problemlosen Eintragung und der Verweigerung bis vors Gericht sind auch alle Zwischenstufen denkbar, so dass man z. B. kurz begruenden muss, warum die Sportwaffen nicht geeignet sind.

P.S. Als Mitglied des FWR kann man ueber dieses eine RSV bei der Oerag abschliessen, die sich schon oefter fuer Leute mit unkooperativen Aemtern bewaehrt hat. Und ueber Waffen-Online gibts auch einen Gruppenrabatt, Manche Scheutzenvereine bieten aehnliche Gruppenrabatte. Vorher erkundigen, ob deiner dazugehoert. Kann bis zu 30% sparen.

Toitoitoi und halt uns auf dem laufenden.
 
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16 Mai 2006
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Hallo,

das eine ist eine 6" 9MM PARA, das andere eine 5" .45 ACP. Vom Kaliber wäre beide tauglich, aber wer schleppt schon eine 6" im Revier mit sich rum.

@Promillo

ist z.Z. noch nicht akut das Thema, hat mich nur interessiert.
M

[ 16. Juni 2006: Beitrag editiert von: muecke12340 ]
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von muecke12340:
Hallo,

das eine ist eine 6" 9MM PARA, das andere eine 5" .45 ACP. Vom Kaliber wäre beide tauglich, aber wer schleppt schon eine 6" im Revier mit sich rum.

@Promillo

ist z.Z. noch nicht akut das Thema, hat mich nur interessiert.
M

[ 16. Juni 2006: Beitrag editiert von: muecke12340 ]
<HR></BLOCKQUOTE>


.. sag noch was zum Waffentyp dazu, dann währen die Antworten evt. Qualifizierter.

Getunte Sportwaffen ( Kompensatoren; Formgriffe; Sportabzüge; Prätzitionssyteme; SA-Abzüge..) sind nur sehr bedingt für den Jagdlichen Einsatz brauchbar.

So würde ich es ablehnen; mit einer Colt-Covrment, oder ähnlichen SA-Systemen) eine jagdliche Nachsuche; mit Hund im starkem Unterholz durchzuführen...

oder nachts, evt noch wen Pulikumsverkehr dabei ist; die KW bei Straßenunfallwild einzusetzen; oder mit einem Customsytem bei der Baujagd zu graben...

Andreas
 
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16 Mai 2006
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Bei der 9MM handelt es sich um eine TANFOGLIO GOLD MATCH ohne Komp. o.ä. Die .45 ist eine ungetunte PARA ORDNANCE.

M
 

M66

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Moin,

weder das WaffG, die AWaffV noch der Entwurf der WaffVwV regeln diesen Sachverhalt.

Interessant ist in diesem Zusammenhang der § 13 Abs. 2 WaffG. Hier wird, kurz geagt, dargelegt dass der Jäger für zwei KW kein Bedürfnis nachweisen muss. Die KW müssen nur für die Jagd geeignet sein. Was geeignet ist, ist aber auch nirgens aufgeführt. lediglich die Mindestenergie findet man im BJG.

Einfach mal beantragen und schaun was bei rumkommt. Wenn der Sachbearbeiter den Antrag ablehnt, solltest du auf eine schriftliche Begründung bestehen (Stichwort Ermessensausübung).

Nirgendwo ist nämlich festgehalten, dass die als Sportschütze erworbenen KW auf das Kontingent für die Jagdausübung anzurechnen ist. Das Gegenteil allerdings auch nicht.

Einen ähnlichen Threat hatten wir übrigens schon mal unter Waffenrecht wenn ich micht recht entsinne.

Weidmannsheil

Michl
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von promillo:
....3. Bei moeglichen Problemen VORHER!!!! eine Rechtschutzversicherung fuer diesen Bereich abschliessen.

4. Dann zum Amt gehen und Voreintraege beantragen.

<HR></BLOCKQUOTE>

Und lange genug warten. Mindestens die Zeit die Versicherungsvertrag steht, besser mehr.

WH
Amadeus
 
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also, ich weiss nicht ob mein SB ein besonders netter typ ist oder ob es am Bundesland liegt (NRW). Ich hab das gleiche "Problem", allerdings erst eine KW als Sposchü und eine als Jäger erworben, es sollte aber noch eine als Jäger folgen.
Mir wurde auf die Frage promt geantwortet, daß das zwei verschiedene paar schuhe wäre und ich ohne probleme weitere Voreinträge bekommen würde. Also nach all der Negativpresse und NRW und seine Beamte, mal ein lichtblick.
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von muecke12340:
Bei der 9MM handelt es sich um eine TANFOGLIO GOLD MATCH ohne Komp. o.ä. Die .45 ist eine ungetunte PARA ORDNANCE.

M
<HR></BLOCKQUOTE>

Ich persöhnlich halte beide Waffen zwar für Sportliche Diziplien geignet; aber als KW für den jagdlichen Einsatz für deplaziert.

Andreas
 
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<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Arial, Verdana">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Rugen:


Ich persöhnlich halte beide Waffen zwar für Sportliche Diziplien geignet; aber als KW für den jagdlichen Einsatz für deplaziert.

Andreas
<HR></BLOCKQUOTE>

Jau, um damit durchs Unterhalz zu robben sind solche Kanonen nicht wirklich geeignet.
 
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Ich besitze mehrere Kurzwaffen, die ich teils aus Erbschaft, teils zu meiner Zeit als aktiver Sportschütze erworben habe. Es sind auch welche dabei, die jagdlich einsetzbar sind. Als bei mir der Wunsch nach einem Taschenrevolver in .357 Magnum reifte, ging ich zu meinem SB um den Voreintrag machen zu lassen. Dieser nahm meine "Akte" schaute kurz darüber und meinte, kein Problem, da ich von meinem "Kontingent" als Jäger noch keinen Gebrauch gemacht habe. Er erklärte mir noch, dass die Erwerbsgründe "Erbschaft", "Sportschütze" und "Jäger" unabhängig zu betrachten seien und diese Waffen nicht gegenseitig angerechnet werden.

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Tom
 

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