Kurzwaffen-Voreintrag

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14 Apr 2011
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N'abend,

ich werde nun bald hoffentlich in die Welt der Kurzwaffen vorstoßen und bin da mit den Behördenvorgängen noch nicht vertraut.

Wie lange dauert es von der Beantragung eines (des ersten, also bedürfnisfrei) Voreintrages bis zur tatsächlichen Ausführung? Geh ich mit meiner grünen WBK zum Sachbearbeiter und bekomme den Eintrag sofort, oder laufen da die behördlichen Mühlen wieder 2-3 Wochen?

Irgendjemand weiss das bestimmt ;-)

Vielen Dank

M03-Jäger
 
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Bei mir war es eine Sache von Minuten.
Hatte mir vorher das betreffende Formular bei meiner Unteren Jagdbehörde downgeloadet und ausgefüllt.
Dann zum Amt hin, rein ins Büro, kurzer Smalltalk mit dem Sachbearbeiter,
10 min später stand ich wieder auf dem Flur mit Voreintrag in der WBK.
 
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Moin
das dürfte in Deutschland nur dann schnell gehen, wenn der Behörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegt.
Sofern die Behörde das erst besorgen muss, kann es einige Wochen dauern.
Ist zumindest bei uns so.

Schönen Gruß und viel Erfolg

Pasche
 

Borne

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Bei mir war das innerhalb einer Minute erledigt!
Zur Behörde,
meinen Wunsch geäußert,
WBK durch den Drucker,
Rechnung mitgenommen
und fertig ;-)

Meine letzte Waffe habe ich vor einem Jahr habe eintragen lassen,
von daher dürfte kein Zeugnis vorgelegen haben.
 
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Nur mal als Tip.
Zuerst zum Büma, Kanone aussuchen Daten aufschreiben.
damit zum Amt Voreintrag und Eintrag erledigen. Wieder zum Büma Kanone abholen.

Ein Gang zur Behörde, wird billiger
 
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Jop! Alternativ schon nen Kaufvertrag fertig machen und gleich mitnehmen. Wenn die Waffe allerdings weiter weg liegt musst Du dann 2 mal fahren. Ist also ne taktische Frage: Was ist kürzer? Weg zur Waffe oder Weg zur Behörde. :wink:
 
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Wenn Du in Düsseldorf wohnst und die Waffe in Dortmund liegt, dann macht die Wegstrecke halt auch einen Teil der Kosten aus...
 
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cast schrieb:
Weg zur Waffe oder Weg zur Behörde

Die Kosten für die Eintragung sinken, weil eben nur ein Vorgang.
Das ist die Ersparnis.

Gude,

schön, dass das bei euch so ist. Hier werden die Kosten kaskadiert, d.h. für beide Vorgänge (Eintrag und Voreintrag) Kosten erhoben (78,-€), egal ob bei einem Behördengang oder zweien. Begründung: es sind unterschiedliche Vorgänge.

Ersparnis: ein Weg zur Behörde, Kostenersparnis: 0,- €.

}:-\
P
 
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Pasche schrieb:
Moin
das dürfte in Deutschland nur dann schnell gehen, wenn der Behörde ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis vorliegt.
Sofern die Behörde das erst besorgen muss, kann es einige Wochen dauern.
Ist zumindest bei uns so.

Schönen Gruß und viel Erfolg

Pasche

und einige SB sind Pragmatiker, schicken dich zur Kasse, tippen in der Zwischenzeit den Voreintrag und schicken parallel die Anfragen raus, wenn die negativ zurückkommen, muss er eh alles einsammeln, da kommts auf eine Kurze mehr oder weniger auch nicht mehr an...
Aber die Gebühren hat er schon vereinnahmt. :wink:
 
A

anonym

Guest
Plimbes schrieb:
schön, dass das bei euch so ist. Hier werden die Kosten kaskadiert, d.h. für beide Vorgänge (Eintrag und Voreintrag) Kosten erhoben (78,-€), egal ob bei einem Behördengang oder zweien. Begründung: es sind unterschiedliche Vorgänge.
Ein Voreintrag beim gleichzeitigem Eintrag der Waffe ist völlig widersinnig. Das Thema hatten wir nun schon divese Male. Irgendwann scanne ich noch mal die ganzen WBKs ein, bei denen Kurzwaffen sofort eingetragen wurden und so der Voreintrag - natürlich! - entfallen kann. Ebenfalls schon diverse Male wurde darauf hingewiesen, dass man sich die Waffe auch zeitgleich mit dem Kauf ausleihen und damit gleich mitnehmen kann, bevor sie eingetragen wurde.
Was sagt den euer SB, wenn man ihm den Kaufvertrag und die Waffe mit Leihschein auf den Tresen legt und sagt: Die soll's sein. Wie wird er da einen Voreintrag begründen? Muss man zwischen den beiden Vorgängen etwa auch nochmal 'rausgehen und wieder reinkommen? :shock:
 
A

anonym

Guest
Wann begreift ihr endlich, das hier jedes Amt sein eigenes Ding macht?
In Stadt A musst Du zweimal anzanzen und zwei mal bezahlen (zusammen Betrag N), in LK B musst Du nur einmal hin und dennoch den vollen Betrag N zahlen, in Stadt C musst Du nur einmal hin und auch nur N-X zahlen.

Das ist alles vollkommen von der Tagesform und dem Willen des jeweiligen SBs abhaengig, inwieweit er da Erleichterungen einbaut, oder eben nicht.
Wenn wirs aber noch ein paar mal wiederkaeuen, wird sich eine gruenrote Bundestagsmehrheit sicher gerne des Problems annehmen und fuer Rechtsklarheit im Sinne von Dreimal aufs Amt und Betrag N+N*X zahlen sorgen.
:roll:
 
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Ist wohl wirklich von Kreis zu Kreis unterschiedlich.
Ich kenne jemanden, dem haben sie bei uns richtig ein Fass auf gemacht, weil er mit nem Kaufvertrag an kam, ohne einen Vorteintrag zu haben. Hier bei uns also immer schön der Reihe nach - so ists ja wohl auch vorgesehen.

Greets und WMH

Pasche
 
A

anonym

Guest
Pasche schrieb:
Ich kenne jemanden, dem haben sie bei uns richtig ein Fass auf gemacht, weil er mit nem Kaufvertrag an kam, ohne einen Vorteintrag zu haben.
Der Voreintrag ist die Erlaubnis seitens der Behörde, eine bestimmte Waffenart kaufen und gleich mitnehmen zu dürfen. Durch den Voreintrag wird die Waffe genauer spezifiziert, bei SPortschützen z. B. der Typ und das Kaliber, damit diese keine KW erwerben können, die von der für sie gültigen Sportordnung gar nicht zugelassen ist (vgl.das Problem mit der Repetierflinte in Erfurt - dort lautete der Voreintarg auf "Einzellader"). Da Jäger beliebige KWs erwerben können, macht eine genauere Spezifizierung durch einen Voreintrag hier keinen SInn. Als einziger "Nutzen" bleibt die Möglichkeit, die Neuerwerbung gleich mitzunehmen.
Verzichtet man auf diese Möglichkeit, ist ein Voreintrag (übrigens auch für Sportschützen!) absurd, sofern man die Waffe gleich eintragen lässt.

So, lieber Gesetzgeber, falls du gerade mitliest (und liebe so genannte Interessenvertretungen der Legalwaffenbesitzer):
Der Voreintrag ist sogar kontraproduktiv, da man mit ein und demselben Voreintrag problemlos mehrere Dutzend Kurzwaffen von Privat kaufen könnte. Wird die Zielwaffe dagegen ohne Voreintrag und sofort endgültig eingetragen, bestünde diese Missbrauchsmöglichkeit nicht.

Pasche schrieb:
Hier bei uns also immer schön der Reihe nach - so ists ja wohl auch vorgesehen.
Genau wie Menschen mitunter andere Menschen heiraten, die so gar nicht dem entsprechen, was sie sich eigentlich wünschen, erlassen Gesetzgeber mitunter Gesetze, die eher das Gegenteil von dem bewirken, was erreicht werden soll. :)
 
A

anonym

Guest
haeschen schrieb:
...
Der Voreintrag ist sogar kontraproduktiv, da man mit ein und demselben Voreintrag problemlos mehrere Dutzend Kurzwaffen von Privat kaufen könnte. Wird die Zielwaffe dagegen ohne Voreintrag und sofort endgültig eingetragen, bestünde diese Missbrauchsmöglichkeit nicht.

Falsch. Denn die Verkaeufer melden das ganze ja auch ihrem Amt und schon fliegt das ganze ganz boese auf. Egal, ob nun mit oder ohne die buerokratische Luftblase des Voreintrags.

Was aber in der Tat Unsinn ist, ist die Tatsache, dass es Mengenbegrenzungen bei KW gibt. Weg mit diesem Schwachsinn, fuer Sportler und Jaeger und dann reicht WBK, bzw Jagdschein zum Kauf bis der Tresor platzt. Dann brauchts keine Voreintraege mehr und der VErwaltungsaufwnd verringert sich (speziell bei den Sportlern) imens, ohne, dass es irgendeinen Verlust fuer die innere Sicherheit geben wuerde.
 

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