voyager schrieb:
@haeschen:
Bitte erklär mir mal wie der Büchsenmacher überhaupt wissen kann wieviele Kurzwaffen der Jäger schon hat.
Da kann ich dir irgendwie nicht folgen.
Dass der BüMa die Waffennummer in die WBK dirket beim Voreintrag einträgt und damit die Beschaffung einer weiteren KW auf denselben Voreintrag ausgeschlossen ist, während der Privatverkäufer aber (unlogischer Weise) nichts eintragen darf, weshalb man sich von Privat diverse Waffen mit
einem Voreintrag besorgen könnte, weißt du aber, oder?
Natürlich fliegt das Ganze bereits nach kurzer Zeit behördenseitig auf, aber bis dahin habe X und Y ihren kollektiven Amoklauf längst durchgezogen.