Kurzwaffen-Voreintrag

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Hallo,

Hier habt noch einen, soviel Blödsinn lies man nicht alle Tage.

gruß
voyager
 
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Horrido,

da wir schon mal beim Thema sind, hier noch eine Frage:

Ich möchte eine Pistole 9mm Luger verkaufen und eine andere Pistole 9mm Luger, mit Wechselsystem .22 lfb, erwerben.

Muss ich erst die "alte" Pistole verkaufen, austragen lassen, neuen Voreintrag "kaufen" und dann die "neue" Pistole erwerben?

Oder kann mann einen eins-zu-eins Austausch durchführen, wenn der BüMa die "alte" aus- und die "neue" einträgt????? :roll:

WmH, BZ
 
A

anonym

Guest
Hi Bio. Das kommt drauf an.
Hast Du nur eine KW? Dann geht der zweite Kurze normalerweise schnell.

Ansonsten kann Dir Deine Frage nur ein einziger Mensch auf der Welt wirklich genau beantworten: Dein zustaendiger Sachbearbeiter.
In der Konstellation, dass schon zwei KW vorhanden sind, ist hier naemlich wirklich alles von, "Klar, machen wir, sie geben die eine ab und nehmen die neue mit, das trag ich Ihnen alles auf einmal ein und aus"...bis hin zu "Wo kommen wir denn da hin, erst mal wird die Waffe verkauft und ausgetragen, bevor Sie ..." moeglich.
 
A

anonym

Guest
Biozönose schrieb:
Ich möchte eine Pistole 9mm Luger verkaufen und eine andere Pistole 9mm Luger, mit Wechselsystem .22 lfb, erwerben.

Muss ich erst die "alte" Pistole verkaufen, austragen lassen, neuen Voreintrag "kaufen" und dann die "neue" Pistole erwerben?
So wie das bei dir klingt kaufst und verkaufst du beim gleichen BüMa. Wenn dein SB noch bei Trost ist, bringst du deine alte Pistole zuerst zum BüMa, gehst anschließend zum Amt, lässt die alte aus- und die neue eintragen und holst dir anschließend die neue beim BüMa ab.
Eine kleine Fußangel lauert bei "Datum des Erwerbs". Das wird gern als Argument für den Voreintrag genutzt, von wegen "Sie haben die Waffe ja noch gar nicht, da kann ich Ihnen nur einen Voreintrag geben. Und wenn Sie sie dann haben, kommen Sie wieder." Am besten alles an einem Tag abwickeln und das im Amt so angeben und fertig.
Du kannst dir die Neue beim BüMa auch ganz legal zum Ausprobieren ausleihen (was du vermutlich sowieso gemacht hat, denn du kaufst ja sicher nicht die Katze im Sack, oder?) und spaßeshalber im Amt auf den Tisch legen. Natürlich gesetzeskonform im verschlossenen Koffer. Mal sehen, wie die dann einen Voreintrag begründen wollen. " ... damit Sie die Waffe, die Sie ja - ähm, äh - schon haben, gleich bekommen, wenn Sie sie abholen, damit ... äh ... bevor Sie die dann endgültig ... äh ... abholen können." ;-)
 
A

anonym

Guest
Rolf2 schrieb:
haeschen schrieb:
Ich fürchte, "Edith" ist wohl überhaupt die Einzige, die noch möchte, dass du hier was zum besten gibst ...

Du solltest nicht von Dir auf andere schließen!
Ja, ja, die Logik ... ;-)

Rolf2 schrieb:
Dein Beitrag zu diesem Forum war bisher nicht sonderlich konstruktiv.
Könntest du das evtl. begründen?
Es sei schon mal angemerkt, dass ich gefühlte 25 Mal darauf hingewiesen habe, dass man als Jäger keinen Voreintrag für Kurzwaffen braucht, sofern man die Waffe sofort endgültig eintragen lässt. Sorry, dass ich nicht jedes Mal wieder alles schreibe. Übrigens anders als Herr P., der s sich nicht nehmen lässt, in jedem Thread mehr oder minder themenunabhängig entweder gene "verdachtsunabhängog Kontrollen" und für das "Grundrecht auf Unverletzlichkeit der eigene Wohnung" und gegen "alle und jede Waffengesetze in Deutschland" und "gegen die die deutsche Verwaltung im Allgemeinen" und "gegen den außer bei ihm bei allen anderen Menschen verbreiteten vorauseilenden Gehorsam und den teutschen Untertanengeist zu wettern.

Aber wenn du darauf stehst? Have fun!
Wenn dir Antworten wie "das weiß nur dein SB" usw. weiterhelfen und du etwas wie
Promillo schrieb:
Der ganze Voreintragsunsinn [...] ist einfach nur der Ausfluss der faschistischen Praemisse von "moeglichst wenig (legale) Waffen im Volk".
gepaart mit Beschimpfungen anderer Foristi gut findest, werde ich dich wohl nicht überzeugen können. Das ist dann zwar nicht ganz das richtige Forum für euch, aber es steht mir nicht zu, darüber zu entscheiden.
 
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@ promillo & haeschen:

Danke für die Auskunft.
Ich werde dann mal beim Amt anrufen und die "nette" Dame fragen, was möglich ist! :?

Bericht folgt...

WmH, BZ
 
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Hallo,

@haeschen:

Bitte erklär mir mal wie der Büchsenmacher überhaupt wissen kann wieviele Kurzwaffen der Jäger schon hat.

Das kann er nämlich garnicht und dann geh mal zur Behörde und erklär das.

Das der Eintrag "Voreintrag" heist ist natürlich blöd, "Erwerbsberechtigung" klinkt da nämlich schon viel besser.

Der Büchsenmacher oder Privatmann muß wissen darf der überhaupt was kaufen, mal davon abgesehen das das alles Blödsinn ist aber so sind nunmal gerade die Gesetze.

meine Behörde macht das sogar so wie Du das gerne hättest.
Anruf, ich brauch was neues, alte nimmt der Büchsenmacher von dem ich auch die neue kaufe, Büchsenmacher ruft bei Behörde an ob alles seine Richtigkeit hat ( da ich ja keinen Voreintrag habe) und dann trägt die Behörde aus und die neue gleich ein.
Das macht aber nur meine Behörde so und bei anderen sieht es halt anders aus.

Gruß
voyager
 
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..rede einfach vorher!!! mit Deinem SB........ :idea: :idea: :idea:
..hier wird teilweise soviel Dünsch..? gesabbelt...unglaublich!
 
A

anonym

Guest
Duckdichundwech schrieb:
..rede einfach vorher!!! mit Deinem SB........ :idea: :idea: :idea:
..

In diesem Fall der einzig richtige Rat. Hier kann man nur raten und höchstens erfahren, wie es sonstwo gehandhabt wird, aber das hilft dem Fragesteller nicht wirklich weiter..........
 
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Die beiden über mir +1

Einfach durchklingeln, dann kann man alles haargenau schildern und auf Rückfragen direkt antworten.
 
A

anonym

Guest
voyager schrieb:
@haeschen:
Bitte erklär mir mal wie der Büchsenmacher überhaupt wissen kann wieviele Kurzwaffen der Jäger schon hat.
Da kann ich dir irgendwie nicht folgen.
Dass der BüMa die Waffennummer in die WBK dirket beim Voreintrag einträgt und damit die Beschaffung einer weiteren KW auf denselben Voreintrag ausgeschlossen ist, während der Privatverkäufer aber (unlogischer Weise) nichts eintragen darf, weshalb man sich von Privat diverse Waffen mit einem Voreintrag besorgen könnte, weißt du aber, oder?
Natürlich fliegt das Ganze bereits nach kurzer Zeit behördenseitig auf, aber bis dahin habe X und Y ihren kollektiven Amoklauf längst durchgezogen.
 
A

anonym

Guest
haeschen schrieb:
voyager schrieb:
@haeschen:
Bitte erklär mir mal wie der Büchsenmacher überhaupt wissen kann wieviele Kurzwaffen der Jäger schon hat.
Da kann ich dir irgendwie nicht folgen.
Dass der BüMa die Waffennummer in die WBK dirket beim Voreintrag einträgt und damit die Beschaffung einer weiteren KW auf denselben Voreintrag ausgeschlossen ist, während der Privatverkäufer aber (unlogischer Weise) nichts eintragen darf, weshalb man sich von Privat diverse Waffen mit einem Voreintrag besorgen könnte, weißt du aber, oder?
Natürlich fliegt das Ganze bereits nach kurzer Zeit behördenseitig auf, aber bis dahin habe X und Y ihren kollektiven Amoklauf längst durchgezogen.

X und Y wurden beide überprüft und haben über ein Jahr auf ihre WBK gewartet, sie laufen regelmäßig keinen Amok und wenn, dann reicht auch eine Kurzwaffe. Was hier ein Stuß präsentiert wird, super Werbung für Waffenbesitzer schlechthin, wenn die sich gegenseitig nicht mehr über den Weg trauen. Dann müssen wir wohl jetzt aufpassen, daß Häschen keinen Amok läuft, mit was auch immer......Jesses, Herr.

Und noch was: Geplante MOrde finden regelmäßig statt, und Affekttaten sind auch nicht mehr zu verhindern. Alles Gründe, ein möglichst liberales Gesetz zu machen. Das jetzige fördert zwar keine Taten, es verhindert sie aber auch nicht. Basta la Vista.
 
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haeschen schrieb:
Du kannst dir die Neue beim BüMa auch ganz legal zum Ausprobieren ausleihen (was du vermutlich sowieso gemacht hat, denn du kaufst ja sicher nicht die Katze im Sack, oder?) und spaßeshalber im Amt auf den Tisch legen. Natürlich gesetzeskonform im verschlossenen Koffer. Mal sehen, wie die dann einen Voreintrag begründen wollen. " ... damit Sie die Waffe, die Sie ja - ähm, äh - schon haben, gleich bekommen, wenn Sie sie abholen, damit ... äh ... bevor Sie die dann endgültig ... äh ... abholen können." ;-)
Das entscheidende Wort dabei ist "ausleihen". Die Ausleihe ist die befristete, erlaubnisfreie Inbesitznahme einer Waffe. Befristet, weil ich die Waffe spätestens nach einem Monat dem eigentlichen Besitzer zurückgeben muss und erlaubnisfrei, weil ich für den Erwerb keinen Voreintrag brauche und die Waffe in der WBK des Verleihers eingetragen bleibt.
Also entweder, Du leihst die Waffe für max. einen Monat erlaubnisfrei und gibst Sie anschließend zurück, oder Du erwirbst Sie dauerhaft und somit erlaubnispflichtig, dann brauchst Du einen Voreintrag.
Das kann man aber nicht miteinander kombinieren. Wenn Du Deinem SB eine Waffe zusammen mit einem Leihschein vorlegt, woraus soll der denn ersehen können, dass der Verleiher die Waffe nicht zurück haben will?
Folglich brauchst Du nach Abschluss des Leihvorgangs (also nach Rückgabe der geliehenen Waffe) eine Erwerbsberechtigung, um die Waffe dann dauerhaft erwerben und besitzen zu können.
Wenn Deine Behörde das anders macht, soll mir das recht sein, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass man anderswo mit der Verfahrensweise strafrechtlich ganz übel gegen die Wand fährt.
 
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haeschen: wie blöde muss man sein, sich den ganzen Stress und Kram antun eine WBK zu erwerben, wenn man mit der Waffe illegales vorhat. Dann kann ich auch gleich eine Illegale nehmen, die ist um Welten einfacher zu organisieren. :roll:
Ob das wirklich so gewollt ist?
 

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