Ist zwar etwas arg theoretisch das Ganze, ich versuche aber mal, es verständlicher zu machen:
Unter Bismarck gab es eine kapitalgedeckte Sparrente, die aber in den 20ern aufgrund der immensen Zahlungen an Hinterbliebene und die Hyperinflation kollabierte. Das System hat sich dann bis nach dem 2. WK nie mehr wirklich "erholt".
Mackenroths These sagt im wesentlichen aus, dass es kein Sparen gibt, da jeglicher Sozialaufwand aus der laufenden Periode des Volkseinkommens stammt. Folglich es keine Rolle spiele, ob Umlage- oder Kapitaldeckungsverfahren.
Vllt. zur Erklärung: Das System der GRV funktioniert bekanntlich über die Rentenformel, über die sich der aktuelle Anspruch des Einzelnen aus dem "Topf" errechnet. Der Begriff Rentenkonto ist im Kontext der VWL/Finanz etwas irreführend. Ein Konto gibt es nicht, es werden lediglich Einnahmen (Teile des Volkseinkommens) auf die Ausgaben innerhalb einer Periode umgelegt.
Da in den 50ern aus diversen Gründen lediglich die Option Umlageverfahren umsetzbar war, kam diese These zu dem Zeitpunkt gerade "recht" und darauf basiert im wesentlichen das heutige Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung (und anderer Sozialversicherungen).
Revolutionär ist daran im Grunde nichts, die These lässt sich volkswirtschaftlich betrachtet auch nicht seriös widerlegen.
Die Schlussfolgerung der These, dass das Kapitaldeckungsverfahren ungeeignet/schlechter wäre, ist aber schlicht falsch. Wird gerne so kommuniziert, zeigt aber nur den Sachverstand v.a. vieler linker Politiker. Ökonomisch überlegen ist das Umlageverfahren schlicht nicht, die Gelder aus dem Kapitaldeckungsverfahren wären an diesem Punkt nur manchem Recht.
Kritik der These v.a. im Kontext des Fadens wären bspw.:
- Demografische Entwicklung (auch "fehlt" eine Generation Beitragszahler)
- Renditeerwirtschaftung des Kapitaldeckungsverfahrens im Ausland
- Limitierung des Umlageverfahrens für den Einzelnen in der Höhe (Beitragsbemessungsgrenze/Punktesystem Rentenformel....)
usw usf...
Jetzt könnte man noch über den Unterschied Transfereinkommen zu eigentumsrechtlich geschütztem Markteinkommen argumentieren, ich glaube aber, es ist auch so verständlich.
Wer sich die langfristig divergenten Entwicklungen beider Verfahren simpel vor Auge führen möchte, kann sich die beiden Wege der deutschen Krankenversicherung ansehen. Die GKV ist ein Umlageverfahren, die PKV ein Kapitaldeckungsverfahren. Letztere hat einen immensen Kapitalstock, an dem regelmäßig (v.a. rote) Politiker mit dem Begriff der Bürgerversicherung rütteln. Die steuerlichen Subventionen aus dem Kapitaldeckungsverfahren der PKV für ein marodes bis totes Umlageverfahren scheinen noch nicht zu reichen.
Uiiiihh, Du beschreibst das sehr "provokant", aber ausführlich. Danke Dir!
Die These M. ist demnach so falsch tatsächlich nicht.
Im Kern ist das wohl keine Frage der Wissenschaft, sondern eine politische Haltungsfrage, denn wenn man antizipiert, dass ein bestimmter Leistungsrahmen für alle Versicherten garantiert sein soll, ist die Argumentation "Volkseinkommen" zutreffend, wenngleich auch die Töpfe jeweils einen anderen Namen haben.
Subvention ist in beiden Systemen erforderlich, nur der Empfänger lautet anders.
Der streitbare Unterschied entstünde faktisch erst in dem Moment, indem man es aus neoliberaler Perspektive betrachtet und das tut die PKV, indem sie sich die Guten aussucht und die Schlechten der Solidargemeinschaft überlässt.
Und schwupps kommen wieder die schlimmen Neoliberalen und provozieren mit Tod und Marod.
Um den Bogen nunmehr wieder zu unserem Dissens bez. der optimalen Vorsorge zu spannen:
Zwingen wir doch ganz sozialistisch pöse die PKV, ALLE Versicherten, die Aufnahme begehren, zu kontrahieren und Eure Aktuare mögen daraufhin VVG konform die Tarife neu kalkulieren.
Mein lieber Schirli, dann müssen Deine Riester Jünger aber millionenfach zu mir überlaufen, sonst wird das in 100 Jahren nix mit der Bürgergeldreform, denn es werden sich jede Menge Versicherte ihre PKV nicht mehr leisten können und es erfolgt die Subvention in die andere Richtung.
In der Tat also völlig wurscht, ob umlage- oder kapitalgedeckt, wenn wir allen Deutschen bzw. Berechtigten nach Vollzug von Recht & Rückführung eine menschenwürdige medizinische Versorgung nach wissenschaftlich gesicherten Standards ermöglichen wollen, anstatt eine Zwei- oder Dreiklassenmedizin neoliberaler Weltanschauung voranzutreiben, was die Folge wäre, wenn wir nach ökonomisch-rationalen Maßstäben auf Kapitaldeckung umstiegen.
Und noch nicht mal Hr. Prof. Raffelhüschen konnte die These des Herrn M. unterm Lobbyhut wiederlegen.
Habeck hilf, die Versicherungswirtschaft ist in Gefahr....