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- 12 Jul 2017
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Du wirfst hier leider einiges durcheinander …. Natürlich wird das Vertragsguthaben an den Versicherungsnehmer ausgezahlt.
Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren, die private Rente unabhängig vom Durchführungsweg auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das sind zwei paar Stiefel, die als wesentliche Grundlage der Sozialversicherung fungieren.
In welcher Form soll hier irgendeine Art von Umschichtung oder Umlage erfolgen?
Ist dein gutes Recht, wenn du eine tiefe Abneigung gegen die Finanzbranche hast, Fakten zu verdrehen und grundlegend divergente Verfahren zu vermischen ist aber wenig zielführend.
Wenn man etwas nicht mag, kann man das schlicht exakt so ausformulieren. Da muss man nichts wildes dazu erfinden.
Die gesetzliche Rente basiert auf dem Umlageverfahren, die private Rente unabhängig vom Durchführungsweg auf dem Kapitaldeckungsverfahren. Das sind zwei paar Stiefel, die als wesentliche Grundlage der Sozialversicherung fungieren.
In welcher Form soll hier irgendeine Art von Umschichtung oder Umlage erfolgen?
Ist dein gutes Recht, wenn du eine tiefe Abneigung gegen die Finanzbranche hast, Fakten zu verdrehen und grundlegend divergente Verfahren zu vermischen ist aber wenig zielführend.
Wenn man etwas nicht mag, kann man das schlicht exakt so ausformulieren. Da muss man nichts wildes dazu erfinden.